Ein Gewächshaus kann in der Wohngebäudeversicherung als Nebengebäude versichert werden, wenn es sich auf demselben Grundstück wie das versicherte Wohngebäude befindet. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Versicherungspolicen von Versicherungsanbieter zu Versicherungsanbieter unterschiedlich sein können, und es kann Bedingungen und Ausschlüsse geben, die die Deckung von Schäden an Gewächshäusern einschränken oder ausschließen.
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