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Ist ein Gewächshaus in der Gebäudeversicherung versichert?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 26. April 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Gewächshäuser sind in der Standard-Wohngebäudeversicherung nicht automatisch versichert. Nur fest verankerte, massiv gebaute Gewächshäuser bis etwa 50 m² werden von manchen Versicherern als Nebengebäude anerkannt – und auch dann oft mit Einschränkungen bei Bruchschäden. Kunststoff-Foliengewächshäuser und mobile Konstruktionen bleiben in aller Regel ungeschützt.

Gewächs­häu­ser sind in der Stan­dard-Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nicht auto­ma­tisch ver­si­chert. Nur fest ver­an­ker­te, mas­siv gebau­te Gewächs­häu­ser bis etwa 50 m² wer­den von man­chen Ver­si­che­rern als Neben­ge­bäu­de aner­kannt – und auch dann oft mit Ein­schrän­kun­gen bei Bruch­schä­den. Kunst­stoff-Foli­en­ge­wächs­häu­ser und mobi­le Kon­struk­tio­nen blei­ben in aller Regel ungeschützt.

Vor­aus­set­zun­gen für den Versicherungsschutz

Damit ein Gewächs­haus von der Gebäu­de­ver­si­che­rung erfasst wird, müs­sen meh­re­re stren­ge Kri­te­ri­en erfüllt sein:

  • Fest ver­an­ker­te Kon­struk­ti­on mit mas­si­vem Beton­fun­da­ment oder Streifenfundament
  • Dau­er­haf­te Bau­wei­se aus Stahl­rah­men, Alu­mi­ni­um oder Mau­er­werk – kei­ne Foli­en­zel­te oder pro­vi­so­ri­sche Strukturen
  • Maxi­ma­le Grö­ße: meist 30–50 m², je nach Versicherer
  • Expli­zi­te schrift­li­che Auf­nah­me in den Ver­si­che­rungs­ver­trag erforderlich
  • Regel­mä­ßi­ge Wartung und Instand­hal­tung dokumentieren
  • Glas­ver­gla­sun­gen oder hoch­wer­ti­ge Kunst­stoff-Ele­men­te (kein bil­li­ges Folienmaterial)

Vie­le Ver­si­che­rer behan­deln Gewächs­häu­ser wie Car­ports oder Schup­pen – als Neben­ge­bäu­de mit eige­nen Bedin­gun­gen. Eine münd­li­che Zusa­ge beim Abschluss ist recht­lich nicht bin­dend. Sie müs­sen die Auf­nah­me schrift­lich im Ver­si­che­rungs­schein doku­men­tiert haben.

Typi­sche Aus­schlüs­se und Versicherungslücken

Häu­fig offen­ba­ren sich beim Scha­dens­fall erheb­li­che Lücken im Versicherungsschutz:

  • Bruch­schä­den ein­ge­schränkt: Hagel‑, Sturm- oder Schnee­last­schä­den an der Ver­gla­sung wer­den zu 50–75 % oder voll­stän­dig ausgeschlossen
  • Pflan­zen­schä­den nicht ver­si­chert: Der Inhalt (Pflan­zen, Säm­lin­ge, Blu­men) zählt zur Haus­rat und ist Sache der Hausratversicherung
  • Tech­ni­sche Ein­rich­tun­gen: Heiz­ge­rä­te, Bewäs­se­rungs­sys­te­me und Regal­sys­te­me gehö­ren nicht zum Gebäude
  • Kunst­stoff gene­rell aus­ge­schlos­sen: Man­che Ver­si­che­rer leh­nen jeden Kunst­stoff-Anteil ab
  • Hohe Selbst­be­tei­li­gung: 300–500 € oder mehr bei Neben­ge­bäu­den üblich
  • Leis­tungs­min­de­rung bei Alter: Nach 10–15 Jah­ren sinkt die Entschädigungsquote

So sichern Sie Ihr Gewächs­haus rich­tig ab

  • Schrift­li­che Bestä­ti­gung ein­ho­len: Kon­tak­tie­ren Sie Ihren Ver­si­che­rer per E‑Mail und bit­ten um schrift­li­che Aus­kunft zur Gewächshaus-Versicherung
  • Neben­ge­bäu­de-Bedin­gun­gen prü­fen: Ver­lan­gen Sie die exak­ten Bedin­gun­gen zu Grö­ße, Mate­ri­al und Bruchschäden
  • Zusatz­ver­si­che­rung erwä­gen: Eine eigen­stän­di­ge Sach­ver­si­che­rung für hoch­wer­ti­ge Gewächs­häu­ser ist oft güns­ti­ger und umfassender
  • Meh­re­re Ange­bo­te ver­glei­chen: Ver­si­che­rer hand­ha­ben Neben­ge­bäu­de sehr unter­schied­lich – Ver­glei­che zah­len sich aus
  • Doku­men­ta­ti­on anfer­ti­gen: Fotos der Kon­struk­ti­on, Kauf­be­le­ge, Bau­nach­wei­se spei­chern – das erleich­tert Scha­dens­re­gu­lie­rung erheblich
  • Haus­rat über­prü­fen: Stel­len Sie sicher, dass Heiz­ge­rä­te und tech­ni­sche Aus­rüs­tung über die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt sind
  • Regel­mä­ßig war­ten: Doku­men­tie­ren Sie Instand­hal­tungs­ar­bei­ten schrift­lich – Ver­nach­läs­si­gung kann zur Leis­tungs­kür­zung führen
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