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Ist ein Kamin in der Wohngebäudeversicherung versichert?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 18. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, ein Kamin ist in der Wohngebäudeversicherung versichert, da er als fester Bestandteil des Gebäudes gilt. Die Versicherung deckt Schäden durch versicherte Gefahren wie Feuer, Sturm, Hagel und Blitzeinschlag ab. Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen bei Verschleiß und mangelnder Wartung.

Ja, ein Kamin ist in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ver­si­chert, da er als fes­ter Bestand­teil des Gebäu­des gilt. Die Ver­si­che­rung deckt Schä­den durch ver­si­cher­te Gefah­ren wie Feu­er, Sturm, Hagel und Blitz­ein­schlag ab. Aller­dings gibt es wich­ti­ge Aus­nah­men bei Ver­schleiß und man­geln­der Wartung.

Was ist in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung versichert?

Kami­ne gehö­ren zum Ver­si­che­rungs­um­fang der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung, wenn sie als Gebäu­de­ele­ment fest instal­liert sind. Das gilt für gemau­er­te Kami­ne eben­so wie für moder­ne Kamin­öfen, die an den Schorn­stein ange­schlos­sen sind.

  • Brand­schä­den und Schorn­stein­brän­de: Ent­ste­hen durch einen Brand oder Schorn­stein­brand Schä­den am Kamin, zahlt die Ver­si­che­rung Repa­ra­tu­ren oder den kom­plet­ten Austausch
  • Sturm- und Hagel­schä­den: Wenn der Kamin­schacht durch Sturm beschä­digt wird oder Hagel Ris­se ver­ur­sacht, sind die­se Kos­ten abgedeckt
  • Blitz­schlag und Über­span­nungs­schä­den: Direk­ter Blitz­ein­schlag oder resul­tie­ren­de Schä­den an elek­tro­ni­schen Kamin­ele­men­ten sind versichert
  • Was­ser­schä­den: Ein­drin­gen­des Was­ser nach Sturm oder ande­ren ver­si­cher­ten Ereig­nis­sen fällt unter den Versicherungsschutz

Wich­ti­ge Aus­schlüs­se und Einschränkungen

Nicht alle Kamin­schä­den wer­den von der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung über­nom­men. Ent­schei­dend ist die gül­ti­ge Ver­si­che­rungs­be­din­gung Ihres Tarifs.

  • Man­geln­de Wartung und Ver­schleiß: Schä­den durch feh­len­de Schorn­stein­fe­ger­prü­fun­gen oder nor­ma­le Abnut­zung sind nicht versichert
  • Unsach­ge­mä­ße Nut­zung: Feh­ler bei der Bedie­nung oder Nicht­be­ach­tung von Sicher­heits­vor­schrif­ten kön­nen zum Leis­tungs­aus­fall führen
  • Ris­se durch Alte­rung: Ris­se, die schlei­chend ent­ste­hen, wer­den oft nicht übernommen
  • Regel­mä­ßi­ge Inspek­tio­nen erfor­der­lich: Vie­le Ver­si­che­rer ver­lan­gen aktu­el­le Schorn­stein­fe­ger­be­schei­ni­gun­gen als Vor­aus­set­zung für Leistungen

Prak­ti­sche Tipps für den Versicherungsschutz

  • Las­sen Sie Ihren Kamin min­des­tens ein­mal jähr­lich vom Schorn­stein­fe­ger über­prü­fen und kehren
  • Doku­men­tie­ren Sie War­tungs­ar­bei­ten und bewah­ren Sie Schorn­stein­fe­ger­be­schei­ni­gun­gen auf
  • Über­prü­fen Sie in Ihren Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen, ob zusätz­li­che Deckun­gen für moder­ne Kamin­öfen erfor­der­lich sind
  • Mel­den Sie Schä­den umge­hend Ihrer Ver­si­che­rung – auch klei­ne Ris­se, da die­se zu grö­ße­ren Pro­ble­men füh­ren können
  • Nut­zen Sie einen Ver­si­che­rungs­ver­gleich, um Tari­fe mit aus­rei­chen­dem Kamin­schutz zu finden
  • Klä­ren Sie bei Abschluss, ob der Selbst­be­tei­lungs­ver­zicht für Ele­men­tar­schä­den gilt
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