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Ist ein Kamin in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung versichert?

Ja, ein Kamin ist in der Regel durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert, da er als fes­ter Bestand­teil des Gebäu­des betrach­tet wird. Die Ver­si­che­rung deckt Schä­den am Kamin, wenn sie durch ver­si­cher­te Gefah­ren wie Feu­er, Sturm, Hagel oder Blitz­ein­schlag ver­ur­sacht werden.

Was ist abgedeckt?

  1. Schä­den durch Feu­er:
    • Wenn ein Kamin durch einen Brand oder einen Schorn­stein­brand beschä­digt wird, über­nimmt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung die Repa­ra­tur­kos­ten oder den Aus­tausch des Kamins.
  2. Sturm- und Hagel­schä­den:
    • Falls der Kamin durch einen Sturm oder Hagel beschä­digt wird, z. B. durch umher­flie­gen­de Gegen­stän­de oder umstür­zen­de Bäu­me, zahlt die Ver­si­che­rung eben­falls für die Reparaturen.
  3. Blitz­schlag und Über­span­nungs­schä­den:
    • Schä­den, die durch Blitz­ein­schlag oder Fol­ge­schä­den wie Über­span­nung an der Elek­tro­nik des Kamins ent­ste­hen, sind eben­falls abgedeckt.

Was ist nicht abgedeckt?

  • Ver­schleiß: Schä­den, die durch nor­ma­len Ver­schleiß oder man­geln­de Wartung am Kamin ent­ste­hen, wer­den nicht von der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung übernommen.
  • Fahr­läs­sig­keit: Wenn der Kamin falsch genutzt oder nicht regel­mä­ßig gewar­tet wird und dies zu einem Scha­den führt, kann die Ver­si­che­rung die Leis­tung verweigern.

Fazit:

Ein Kamin ist als fes­ter Bestand­teil des Hau­ses in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ver­si­chert, wenn der Scha­den durch eine der ver­si­cher­ten Gefah­ren wie Feu­er, Sturm, oder Blitz­schlag ver­ur­sacht wur­de. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen kann hel­fen, den pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz zu finden.

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