Ja, ein Kamin ist in der Regel durch die Wohngebäudeversicherung mitversichert, da er als fester Bestandteil des Gebäudes betrachtet wird. Die Versicherung deckt Schäden am Kamin, wenn sie durch versicherte Gefahren wie Feuer, Sturm, Hagel oder Blitzeinschlag verursacht werden.
Was ist abgedeckt?
- Schäden durch Feuer:
- Wenn ein Kamin durch einen Brand oder einen Schornsteinbrand beschädigt wird, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Reparaturkosten oder den Austausch des Kamins.
- Sturm- und Hagelschäden:
- Falls der Kamin durch einen Sturm oder Hagel beschädigt wird, z. B. durch umherfliegende Gegenstände oder umstürzende Bäume, zahlt die Versicherung ebenfalls für die Reparaturen.
- Blitzschlag und Überspannungsschäden:
- Schäden, die durch Blitzeinschlag oder Folgeschäden wie Überspannung an der Elektronik des Kamins entstehen, sind ebenfalls abgedeckt.
Was ist nicht abgedeckt?
- Verschleiß: Schäden, die durch normalen Verschleiß oder mangelnde Wartung am Kamin entstehen, werden nicht von der Wohngebäudeversicherung übernommen.
- Fahrlässigkeit: Wenn der Kamin falsch genutzt oder nicht regelmäßig gewartet wird und dies zu einem Schaden führt, kann die Versicherung die Leistung verweigern.
Fazit:
Ein Kamin ist als fester Bestandteil des Hauses in der Wohngebäudeversicherung versichert, wenn der Schaden durch eine der versicherten Gefahren wie Feuer, Sturm, oder Blitzschlag verursacht wurde. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen kann helfen, den passenden Versicherungsschutz zu finden.