Hat ein Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen, so wird dieses als Lkw bezeichnet.
Lieferwagen und Transporter bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen werden üblicherweise nicht als Lkw klassifiziert. Sie erhalten aber dennoch in der Kfz-Versicherung eine Lkw Versicherung für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen.
Lieferwagen sind in der Regel kleinere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 3,5 Tonnen. Diese Fahrzeuge können auch als Transporter, Kleinbusse oder Kastenwagen bezeichnet werden. Wenn ein Lieferwagen jedoch ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen hat, wird er als Lkw eingestuft und es gelten spezifische Vorschriften, wie zum Beispiel eine gesetzliche Haftpflichtversicherung und spezielle Führerscheinanforderungen.
Es ist daher wichtig, das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs zu kennen, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug den richtigen Vorschriften und Bestimmungen unterliegt und die erforderliche Versicherung abgeschlossen ist.