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Ist ein Lie­fer­wa­gen ein Lkw?

Hat ein Fahr­zeug ein zuläs­si­ges Gesamt­ge­wicht von über 3,5 Ton­nen, so wird die­ses als Lkw bezeichnet.

Lie­fer­wa­gen und Trans­por­ter bis zu einem Gesamt­ge­wicht von 3,5 Ton­nen wer­den übli­cher­wei­se nicht als Lkw klas­si­fi­ziert. Sie erhal­ten aber den­noch in der Kfz-Ver­si­che­rung eine Lkw Ver­si­che­rung für Fahr­zeu­ge bis 3,5 Tonnen.

Lie­fer­wa­gen sind in der Regel klei­ne­re Nutz­fahr­zeu­ge mit einem zuläs­si­gen Gesamt­ge­wicht von weni­ger als 3,5 Ton­nen. Die­se Fahr­zeu­ge kön­nen auch als Trans­por­ter, Klein­bus­se oder Kas­ten­wa­gen bezeich­net wer­den. Wenn ein Lie­fer­wa­gen jedoch ein höhe­res zuläs­si­ges Gesamt­ge­wicht als 3,5 Ton­nen hat, wird er als Lkw ein­ge­stuft und es gel­ten spe­zi­fi­sche Vor­schrif­ten, wie zum Bei­spiel eine gesetz­li­che Haft­pflicht­ver­si­che­rung und spe­zi­el­le Führerscheinanforderungen.

Es ist daher wich­tig, das zuläs­si­ge Gesamt­ge­wicht des Fahr­zeugs zu ken­nen, um sicher­zu­stel­len, dass das Fahr­zeug den rich­ti­gen Vor­schrif­ten und Bestim­mun­gen unter­liegt und die erfor­der­li­che Ver­si­che­rung abge­schlos­sen ist.

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