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Ist ein Neben­ge­bäu­de in der Gebäu­de­ver­si­che­rung eingeschlossen?

Ja, Neben­ge­bäu­de kön­nen in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ein­ge­schlos­sen sein, aller­dings hängt dies von den Ver­trags­be­din­gun­gen ab. Ein Neben­ge­bäu­de ist bei­spiels­wei­se ein Gar­ten­haus, Schup­pen, Car­port oder eine Gara­ge, die sich auf dem sel­ben Grund­stück wie das ver­si­cher­te Wohn­ge­bäu­de befindet.

Wann ist das Neben­ge­bäu­de in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung eingeschlossen?

  1. Fest ver­bun­den mit dem Grund­stück:
    • Wenn das Neben­ge­bäu­de auf dem glei­chen Grund­stück wie das Haupt­ge­bäu­de steht und fest damit ver­bun­den ist (z. B. durch Fun­da­men­te oder Lei­tun­gen), ist es in den meis­ten Fäl­len in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung mitversichert.
  2. Erwäh­nung im Ver­si­che­rungs­ver­trag:
    • Eini­ge Ver­si­che­rer ver­lan­gen, dass Neben­ge­bäu­de expli­zit im Ver­trag erwähnt wer­den. Wenn ein Neben­ge­bäu­de nicht direkt auf­ge­führt ist, kann es not­wen­dig sein, den Ver­trag anzu­pas­sen oder eine Erwei­te­rung hinzuzufügen.
  3. Ver­si­che­rungs­schutz für die Bau­sub­stanz:
    • Schä­den an der Bau­sub­stanz des Neben­ge­bäu­des, wie durch Feu­er, Sturm, Hagel oder Lei­tungs­was­ser­schä­den, sind in der Regel abge­deckt, wenn das Neben­ge­bäu­de im Ver­si­che­rungs­schutz ent­hal­ten ist.

Wann ist das Neben­ge­bäu­de nicht eingeschlossen?

  • Frei­ste­hen­de Neben­ge­bäu­de: Wenn das Neben­ge­bäu­de auf einem ande­ren Grund­stück oder nicht fest mit dem ver­si­cher­ten Gebäu­de ver­bun­den ist, kann es sein, dass es nicht auto­ma­tisch mit­ver­si­chert ist. In die­sem Fall müss­te es sepa­rat in den Ver­si­che­rungs­ver­trag auf­ge­nom­men werden.
  • Gewerb­lich genutz­te Gebäu­de: Neben­ge­bäu­de, die gewerb­lich genutzt wer­den, sind häu­fig nicht im Stan­dard­ta­rif der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ent­hal­ten und erfor­dern eine geson­der­te Versicherung.

Wich­ti­ge Punkte:

  • Prü­fe immer den Ver­si­che­rungs­schein, um sicher­zu­stel­len, dass alle Neben­ge­bäu­de kor­rekt mit­ver­si­chert sind.
  • Bei Unsi­cher­hei­ten kann ein Anruf beim Ver­si­che­rer klä­ren, ob das Neben­ge­bäu­de im bestehen­den Schutz ent­hal­ten ist.

Fazit:

Neben­ge­bäu­de sind häu­fig in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ein­ge­schlos­sen, wenn sie auf dem­sel­ben Grund­stück ste­hen und im Ver­si­che­rungs­ver­trag erwähnt wer­den. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen hilft, den bes­ten Ver­si­che­rungs­schutz für dei­ne Immo­bi­lie und alle Neben­ge­bäu­de zu finden.

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