Ja, ein Nebengebäude kann in der Wohngebäudeversicherung versichert sein, sofern es explizit im Versicherungsvertrag aufgeführt wird. Nebengebäude sind Bauten, die auf demselben Grundstück wie das Hauptgebäude stehen, jedoch eigenständig sind, wie zum Beispiel Garagen, Carports, Schuppen, oder Gartenhäuser.
Voraussetzungen für die Mitversicherung von Nebengebäuden:
- Im Versicherungsvertrag aufgeführt:
- Das Nebengebäude muss entweder im Versicherungsvertrag explizit erwähnt sein oder es muss festgelegt sein, dass alle Nebengebäude auf dem Grundstück mitversichert sind. Andernfalls ist es nicht automatisch abgedeckt.
- Fest mit dem Grundstück verbunden:
- Das Nebengebäude muss in der Regel fest mit dem Boden verbunden sein und auf demselben Grundstück wie das Hauptgebäude stehen. Mobilheime oder bewegliche Objekte sind in der Regel nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
Was wird abgedeckt?
- Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasserschäden am Nebengebäude sind normalerweise mitversichert, solange das Nebengebäude im Vertrag aufgeführt ist.
- Auch Folgekosten, wie z. B. Aufräumarbeiten nach einem Sturm oder Brand, können durch die Wohngebäudeversicherung übernommen werden.
Zusatzversicherung für bestimmte Nebengebäude:
In einigen Fällen müssen bestimmte Nebengebäude oder Anbauten (wie größere Gartenhäuser oder Werkstätten) als Zusatzoption in die Wohngebäudeversicherung aufgenommen werden, da sie nicht automatisch versichert sind.
Fazit:
Nebengebäude sind in der Wohngebäudeversicherung versichert, solange sie im Versicherungsvertrag aufgeführt sind und die Versicherungsbedingungen erfüllen. Es lohnt sich, den Vertrag genau zu prüfen oder den Versicherer zu kontaktieren, um sicherzustellen, dass alle Nebengebäude auf dem Grundstück abgedeckt sind. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen hilft, den optimalen Tarif zu finden.