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Ist ein Wasserschaden ein Elementarschaden?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 11. August 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Nicht jeden Wasserschaden deckt eine Elementarversicherung ab. Ein Wasserschaden gilt nur dann als Elementarschaden, wenn er durch extreme Naturereignisse wie Hochwasser, Starkregen oder Rückstau entstanden ist. Wasserschäden aus Leitungsdefekten oder undichten Dächern sind dagegen Leitungswasserschäden und werden von der Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt.

Nicht jeden Was­ser­scha­den deckt eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung ab. Ein Was­ser­scha­den gilt nur dann als Ele­men­tar­scha­den, wenn er durch extre­me Natur­er­eig­nis­se wie Hoch­was­ser, Stark­re­gen oder Rück­stau ent­stan­den ist. Was­ser­schä­den aus Lei­tungs­de­fek­ten oder undich­ten Dächern sind dage­gen Lei­tungs­was­ser­schä­den und wer­den von der Wohn­ge­bäu­de- oder Haus­rat­ver­si­che­rung abgedeckt.

Was­ser­schä­den, die unter die Ele­men­tar­ver­si­che­rung fallen

Eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung schützt vor Was­ser­schä­den, die durch unkon­trol­lier­ba­re Natur­ge­wal­ten ent­ste­hen. Die­se sind typischerweise:

  • Hoch­was­ser und Über­schwem­mun­gen: Wenn Flüs­se über­tre­ten, Sturm­flu­ten auf­tre­ten oder nach Stark­re­gen Was­ser­mas­sen in Ihr Gebäu­de eindringen.
  • Stark­re­gen: Wenn inner­halb kur­zer Zeit extre­me Regen­men­gen fal­len und Abwas­ser­sys­te­me über­las­ten, wodurch Was­ser in Kel­ler­räu­me oder durch Boden­öff­nun­gen eindringt.
  • Rück­stau: Wenn über­las­te­te Abwas­ser­sys­te­me Was­ser in Ihr Haus zurück­drü­cken – beson­ders häu­fig im Keller.
  • Schnee­las­ten und Tau­was­ser: Wenn extre­me Schnee­men­gen oder deren schnel­les Abschmel­zen Was­ser­schä­den verursachen.

Die­se Schä­den las­sen sich durch nor­ma­le Haus­halts­maß­nah­men nicht ver­hin­dern und tre­ten unvor­her­seh­bar auf.

Was­ser­schä­den, die NICHT unter die Ele­men­tar­ver­si­che­rung fallen

Vie­le Was­ser­schä­den ent­ste­hen durch haus­halts­üb­li­che Ursa­chen und sind bereits durch ande­re Ver­si­che­run­gen abgedeckt:

  • Lei­tungs­was­ser­schä­den: Rohr­brü­che, undich­te Was­ser­häh­ne, defek­te Wasch­ma­schi­nen oder Geschirr­spü­ler – die­se sind in der Wohn­ge­bäu­de- oder Haus­rat­ver­si­che­rung enthalten.
  • Schä­den durch man­geln­de Wartung: Was­ser durch undich­te Dächer, porö­se Fens­ter­rah­men oder feuch­te Wän­de ohne extre­me Witterungsereignisse.
  • Kon­den­sa­ti­on und Schwitz­was­ser: Feuch­te durch unzu­rei­chen­de Belüf­tung oder Iso­la­ti­ons­män­gel sind kei­ne Elementarschäden.

Das soll­ten Sie überprüfen

  • Bestands­auf­nah­me: Klä­ren Sie mit Ihrer Ver­si­che­rung, ob Ihr Gebäu­de in einem Hoch­was­ser- oder Stark­re­gen­ri­si­ko-Gebiet liegt.
  • Ver­si­che­rungs­schutz prü­fen: Über­prü­fen Sie, ob Ihre Wohn­ge­bäu­de- oder Haus­rat­ver­si­che­rung Lei­tungs­was­ser­schä­den abdeckt (Stan­dard bei Neu­po­li­cen 2026).
  • Ele­men­tar­de­ckung erwei­tern: Für Häu­ser in Risi­ko­ge­bie­ten ist eine zusätz­li­che Ele­men­tar­ver­si­che­rung sinn­voll – die­se kos­tet ca. 50–150 Euro pro Jahr je nach Regi­on und Grundriss.
  • Doku­men­ta­ti­on: Foto­gra­fie­ren Sie Was­ser­schä­den sofort für die Schadensabwicklung.
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