Ein Wasserschaden kann als Elementarschaden gelten, aber nicht jeder Wasserschaden wird automatisch als solcher eingestuft. Es kommt darauf an, wie der Wasserschaden entstanden ist:
Wann ist ein Wasserschaden ein Elementarschaden?
Ein Wasserschaden wird als Elementarschaden eingestuft, wenn er durch Naturgewalten verursacht wurde, die unter den Schutz der Elementarversicherung fallen. Typische Beispiele sind:
- Hochwasser: Wenn durch Überschwemmungen nach Starkregen, Flussüberlauf oder Sturmfluten Wasser in das Gebäude eindringt und Schäden verursacht.
- Starkregen: Wenn große Mengen Regenwasser durch das Abwassersystem nicht abgeleitet werden können und es zu Überschwemmungen oder Rückstau kommt, die Wasser in das Gebäude drücken.
- Rückstau: Wenn aufgrund von überlasteten Abwassersystemen Wasser in das Gebäude zurückgedrückt wird.
Wann ist ein Wasserschaden kein Elementarschaden?
Ein Wasserschaden wird nicht als Elementarschaden angesehen, wenn er durch alltägliche Ereignisse entsteht, die nicht auf Naturgewalten zurückzuführen sind. Solche Schäden sind in der Regel durch die reguläre Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt. Beispiele dafür sind:
- Leitungswasserschäden: Wenn ein Rohrbruch, ein undichter Wasserhahn oder ein defektes Haushaltsgerät (wie eine Waschmaschine) einen Wasserschaden verursacht.
- Wasserschäden durch normale Witterungseinflüsse: Schäden, die durch Regenwasser entstehen, das durch ein undichtes Dach oder undichte Fenster eindringt, ohne dass eine Naturkatastrophe wie Starkregen im Spiel ist.
Fazit
Ein Wasserschaden wird als Elementarschaden eingestuft, wenn er durch Naturgewalten wie Hochwasser, Starkregen oder Rückstau verursacht wird. In solchen Fällen ist der Schaden durch eine Elementarversicherung abgedeckt. Für alle anderen Wasserschäden, die durch interne Defekte oder alltägliche Witterungseinflüsse entstehen, greift in der Regel die reguläre Wohngebäude- oder Hausratversicherung.