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Ist ein Zaun in der Gebäudeversicherung versichert?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 26. April 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Nein, ein Zaun ist in der Standard-Wohngebäudeversicherung grundsätzlich nicht versichert. Nur dauerhaft mit dem Grundstück verbundene Zäune – etwa gemauerte Steinzäune oder Zäune mit einbetonierten Pfosten – können unter bestimmten Bedingungen und je nach Versicherer Schutz erhalten. Entscheidend ist, ob der Zaun als fester Gebäudebestandteil gilt und in den Versicherungsbedingungen explizit erwähnt wird.

Nein, ein Zaun ist in der Stan­dard-Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung grund­sätz­lich nicht ver­si­chert. Nur dau­er­haft mit dem Grund­stück ver­bun­de­ne Zäu­ne – etwa gemau­er­te Stein­zäu­ne oder Zäu­ne mit ein­be­to­nier­ten Pfos­ten – kön­nen unter bestimm­ten Bedin­gun­gen und je nach Ver­si­che­rer Schutz erhal­ten. Ent­schei­dend ist, ob der Zaun als fes­ter Gebäu­de­be­stand­teil gilt und in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen expli­zit erwähnt wird.

Wann zählt ein Zaun als ver­si­cher­ter Gebäudebestandteil

Die meis­ten Ver­si­che­rer aner­ken­nen einen Zaun nur unter fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen als versichert:

  • Fes­te Ver­an­ke­rung: Der Zaun muss dau­er­haft mit dem Grund­stück ver­bun­den sein (ein­be­to­nier­te Holz­pfos­ten, gemau­er­te Zie­gel­zäu­ne, Natur­stein) und nicht ohne Beschä­di­gun­gen abnehm­bar sein.
  • Funk­tio­na­le Inte­gra­ti­on: Der Zaun muss Teil der Gebäu­de­hül­le oder Grund­stücks­be­gren­zung sein und eine Schutz­funk­ti­on erfül­len – nicht bloß deko­ra­tiv wirken.
  • Zeit­punkt der Errich­tung: Der Zaun soll­te zeit­gleich mit dem Gebäu­de errich­tet oder expli­zit nach­ver­si­chert wor­den sein.
  • Ver­si­che­rer­richt­li­ni­en: Die kon­kre­te Deckung rich­tet sich nach den All­ge­mei­nen Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen (AVB) des jewei­li­gen Anbie­ters – Unter­schie­de sind erheblich.

Die­se Zäu­ne sind typi­scher­wei­se nicht versichert

Stan­dard-Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen schlie­ßen regel­mä­ßig aus:

  • Leicht demon­tier­ba­re Steck­sys­te­me (Kunst­stoff, Draht, Aluminium)
  • Holz­zäu­ne ohne sta­bi­le Fun­da­men­tie­rung oder mit Stockflecken
  • Tem­po­rä­re oder mobi­le Abzäunungen
  • Innen­zäu­ne oder Grundstücksteilungen
  • Zäu­ne, die nach dem ursprüng­li­chen Gebäu­de­bau hin­zu­ge­fügt wurden
  • Dop­pel­stabmat­ten­zäu­ne oder Metall­zäu­ne ohne Betonfundament

Prak­ti­sche Schrit­te zur Zaun-Absicherung

  • Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen prü­fen: For­dern Sie Ihre AVB an und suchen Sie nach den Stich­wor­ten „Außen­an­la­gen”, „Umfrie­dung” oder „Zaun­an­la­ge”. Nur dort fin­den Sie Ihre tat­säch­li­che Deckung.
  • Nach­ver­si­che­rung ermit­teln: Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten Zusatz­bau­stei­ne für Zaun­schutz an – Kos­ten lie­gen je nach Tarif bei ca. 5–25 Euro jährlich.
  • Ver­si­che­rer ver­glei­chen: Die Zaun-Rege­lun­gen unter­schei­den sich zwi­schen Anbie­tern deut­lich – ein Wech­sel zu einem zaun­freund­li­chen Ver­si­che­rer kann sich rentieren.
  • Doku­men­ta­ti­on anfer­ti­gen: Foto­gra­fie­ren Sie Ihren Zaun aus ver­schie­de­nen Win­keln und notie­ren Sie Mate­ri­al, Bau­jahr und Fun­da­ment. Die­se Unter­la­gen hel­fen bei Schadenmeldungen.
  • Bei Neu­bau oder Reno­vie­rung han­deln: Inte­grie­ren Sie die Zaun­ver­si­che­rung direkt im Ver­si­che­rungs­an­trag – das ist güns­ti­ger und unkom­pli­zier­ter als später.
  • Regel­mä­ßig aktua­li­sie­ren: Tei­len Sie Ver­bes­se­run­gen am Zaun oder Umbau­ten Ihrer Ver­si­che­rung mit – das ver­hin­dert spä­ter Deckungslücken.

Unser Tipp: Beson­ders bei wert­vol­len oder neu errich­te­ten Zäu­nen lohnt sich eine expli­zi­te Absi­che­rung. Spre­chen Sie mit Ihrem Ver­si­che­rer über eine Zusatz­de­ckung oder prü­fen Sie aktiv, ob ein Wech­sel zu bes­se­ren Kon­di­tio­nen mög­lich ist. So ver­mei­den Sie im Scha­dens­fall unlieb­sa­me Überraschungen.

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