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Ist Ein­bruch in der Haus­rat­ver­si­che­rung versichert?

Ja, Ein­bruch­dieb­stahl ist in der Haus­rat­ver­si­che­rung ver­si­chert. Ein Ein­bruch­dieb­stahl liegt vor, wenn sich eine Per­son wider­recht­lich Zutritt zu Ihrem ver­si­cher­ten Wohn­be­reich ver­schafft und dabei gewalt­sam in Ihr Eigen­tum ein­dringt und Gegen­stän­de entwendet.

In der Regel deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung Ein­bruch­dieb­stahl ab und über­nimmt die Kos­ten für gestoh­le­ne Gegen­stän­de oder beschä­dig­tes Eigentum.

Es kann auch sinn­voll sein, zusätz­li­che Sicher­heits­vor­keh­run­gen zu tref­fen, um das Risi­ko von Ein­bruch­dieb­stahl zu mini­mie­ren, wie zum Bei­spiel die Instal­la­ti­on von Alarm­an­la­gen oder der Ein­bau siche­rer Türen und Fens­ter. Man­che Ver­si­che­rer bie­ten auch Rabat­te oder güns­ti­ge­re Tari­fe für Kun­den an, die zusätz­li­che Sicher­heits­maß­nah­men treffen.

Es ist auch wich­tig, im Fal­le eines Ein­bruchs schnell zu han­deln und den Vor­fall der Poli­zei und der Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft zu mel­den, um den Anspruch auf Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen zu gewährleisten.

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