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Ist eine Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung Pflicht?

Eine Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung ist in Deutsch­land nicht gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und somit nicht zwin­gend erfor­der­lich. Aller­dings kann der Abschluss einer Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung vom Auf­trag­ge­ber oder der Bank, die das Bau­vor­ha­ben finan­ziert, ver­langt wer­den. Dies kann der Fall sein, wenn die Bau­fi­nan­zie­rung mit einer Grund­schuld oder einer Hypo­thek abge­si­chert wird oder wenn der Bau­herr einen Bau­ver­trag mit einem Bau­un­ter­neh­mer abschließt, der den Abschluss einer Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung vorsieht.

Unab­hän­gig davon ist der Abschluss einer Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung jedoch drin­gend zu emp­feh­len, da ein Bau­pro­jekt mit vie­len Risi­ken ver­bun­den ist. Eine Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung kann den Bau­herrn vor finan­zi­el­len Schä­den durch unvor­her­ge­se­he­ne Ereig­nis­se wie z.B. Natur­ka­ta­stro­phen, Van­da­lis­mus oder Dieb­stahl schüt­zen. Auch wenn die Ver­si­che­rungs­po­li­ce mit Kos­ten ver­bun­den ist, kann sie im Ernst­fall erheb­li­che finan­zi­el­le Schä­den ver­hin­dern und somit eine loh­nen­de Inves­ti­ti­on darstellen.

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