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Ist eine Blitz­schlag­ver­si­che­rung in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung enthalten?

Ist eine Blitz­schlag­ver­si­che­rung in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung enthalten?

Ja, Blitz­schlag ist in der Regel ein Bestand­teil der stan­dard­mä­ßi­gen Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Schä­den, die durch einen direk­ten Blitz­schlag am Gebäu­de ver­ur­sacht wer­den, sind somit abge­si­chert. Aller­dings gibt es eini­ge Aspek­te, die genau­er betrach­tet wer­den soll­ten, da nicht alle Fol­ge­schä­den durch Blitz­schlag auto­ma­tisch abge­deckt sind.

Wel­che Schä­den durch Blitz­schlag sind abgedeckt?

  1. Direk­ter Blitz­schlag: Wenn ein Blitz direkt in das Gebäu­de ein­schlägt und dabei Schä­den ver­ur­sacht, über­nimmt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung die Kos­ten für die Repa­ra­tur. Dies kön­nen Schä­den an der Dach­kon­struk­ti­on, den Wän­den oder der Fas­sa­de sein, wenn das Gebäu­de durch den Blitz­schlag phy­sisch beschä­digt wird.
  2. Feu­er durch Blitz­schlag: Ein häu­fi­ger Scha­den, der durch Blitz­schlag ver­ur­sacht wird, ist ein Brand. Wenn der Blitz ein Feu­er aus­löst, über­nimmt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung die Kos­ten für den Brand­scha­den am Gebäu­de. Auch die Lösch- und Auf­räum­kos­ten sind in der Regel gedeckt.

Was ist nicht auto­ma­tisch durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abgedeckt?

Obwohl der direk­te Blitz­schlag und dadurch ver­ur­sach­te Brand­schä­den abge­si­chert sind, gibt es eini­ge Schä­den, die nicht unbe­dingt durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung gedeckt wer­den. Dazu gehören:

  1. Über­span­nungs­schä­den: Ein Blitz­schlag kann auch indi­rek­te Schä­den ver­ur­sa­chen, bei­spiels­wei­se durch Über­span­nung in elek­tri­schen Lei­tun­gen. Wenn der Blitz in eine Strom­lei­tung ein­schlägt und dadurch elek­tro­ni­sche Gerä­te oder Instal­la­tio­nen beschä­digt wer­den, ist dies oft nicht auto­ma­tisch durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt. Für sol­che Schä­den ist in der Regel ein spe­zi­el­ler Zusatz­schutz für Über­span­nungs­schä­den erforderlich.
  2. Schä­den an elek­tri­schen Gerä­ten (Haus­rat): Wenn durch eine Über­span­nung elek­tri­sche Gerä­te wie Fern­se­her, Com­pu­ter oder Haus­halts­ge­rä­te beschä­digt wer­den, ist dies nicht Teil der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Für Schä­den an beweg­li­chen Gegen­stän­den, wie Haus­rat, greift die Haus­rat­ver­si­che­rung. In vie­len Haus­rat­ver­si­che­run­gen kann ein Zusatz­schutz für Über­span­nungs­schä­den inte­griert wer­den, um sol­che Schä­den abzudecken.

Zusatz­schutz für Überspannungsschäden

Für Schä­den, die durch Über­span­nung infol­ge eines Blitz­schlags ver­ur­sacht wer­den, bie­ten vie­le Ver­si­che­rer die Mög­lich­keit, einen Zusatz­schutz in die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung oder die Haus­rat­ver­si­che­rung auf­zu­neh­men. Die­ser Zusatz­bau­stein schützt vor den finan­zi­el­len Fol­gen, wenn elek­tri­sche Anla­gen oder Gerä­te durch den Blitz­ein­schlag beschä­digt wer­den, ohne dass es zu einem direk­ten Tref­fer des Gebäu­des kommt.

Typi­sche Bei­spie­le für Über­span­nungs­schä­den sind:

  • Defek­te Elek­tro­in­stal­la­tio­nen: Elek­tri­sche Lei­tun­gen oder Schalt­an­la­gen im Haus kön­nen durch die star­ke Span­nung beschä­digt werden.
  • Zer­stör­te elek­tri­sche Gerä­te: Über­span­nung kann elek­tri­sche Gerä­te wie Fern­se­her, Kühl­schrän­ke oder Com­pu­ter zerstören.

Wie kann man sich gegen Blitz­schlag und Über­span­nung schützen?

Neben dem Abschluss eines ent­spre­chen­den Ver­si­che­rungs­schut­zes gibt es wei­te­re Maß­nah­men, um Schä­den durch Blitz­schlag und Über­span­nung zu ver­mei­den oder zu verringern:

  1. Blitz­schutz­an­la­gen: Der Ein­bau einer Blitz­schutz­an­la­ge kann das Risi­ko erheb­lich redu­zie­ren. Die­se Anla­gen lei­ten den Blitz ab, bevor er das Gebäu­de beschä­di­gen kann. Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten Rabat­te an, wenn sol­che Anla­gen instal­liert sind.
  2. Über­span­nungs­schutz­ge­rä­te: Gerä­te wie Über­span­nungs­schutz­steck­do­sen kön­nen ver­hin­dern, dass emp­find­li­che Elek­tro­nik durch Span­nungs­spit­zen beschä­digt wird. Die­se Maß­nah­me schützt jedoch nicht das gesam­te elek­tri­sche Sys­tem des Hauses.

Fazit: Ist eine Blitz­schlag­ver­si­che­rung in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung enthalten?

Ja, Blitz­schlag ist in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ent­hal­ten. Schä­den durch direk­ten Blitz­schlag oder Blitz ver­ur­sach­te Brän­de sind abge­si­chert. Schä­den durch Über­span­nung, die indi­rekt durch einen Blitz­schlag ent­ste­hen, sind jedoch nicht immer abge­deckt und erfor­dern oft einen Zusatz­schutz. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen kann hel­fen, den pas­sen­den Tarif zu fin­den, der sowohl Blitz­schlag- als auch Über­span­nungs­schä­den opti­mal absichert.

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