Ist eine Firmenrechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar?
Ja, die Firmenrechtsschutzversicherung ist in der Regel steuerlich absetzbar. Da diese Versicherung dem Schutz des Unternehmens dient und die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen abdeckt, handelt es sich um eine betriebliche Ausgabe. Das bedeutet, dass die Prämien, die ein Unternehmen für die Firmenrechtsschutzversicherung zahlt, als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Dies gilt sowohl für Unternehmen als auch für Selbstständige und Freiberufler.
1. Absetzbarkeit als Betriebsausgabe
Die Prämien für die Firmenrechtsschutzversicherung zählen zu den sogenannten Betriebsausgaben, weil sie direkt mit der unternehmerischen Tätigkeit in Zusammenhang stehen. Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit entstehen und zur Sicherung des Unternehmens beitragen.
Beispiel:
- Ein Unternehmen zahlt 1.000 Euro pro Jahr für die Firmenrechtsschutzversicherung. Diese Prämie kann in der Steuererklärung als Betriebsausgabe verbucht werden und mindert somit den zu versteuernden Gewinn des Unternehmens.
2. Geltendmachung in der Steuererklärung
Um die Prämien der Firmenrechtsschutzversicherung steuerlich geltend zu machen, müssen sie in der Steuererklärung als Betriebsausgabe in der Gewinn- und Verlustrechnung oder der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (je nach Unternehmensform) aufgeführt werden. Dies gilt für alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens stehen.
Schritte zur Geltendmachung:
- Sammeln der Versicherungsbelege und Prämienrechnungen
- Eintragen der Prämien in die Betriebsausgaben in der Steuererklärung
- Bei einer Bilanzierung erscheinen die Prämien in der Gewinn- und Verlustrechnung (G+V)
- Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) werden die Prämien als laufende Betriebsausgabe verbucht
3. Was ist steuerlich absetzbar?
Nicht nur die Prämien der Firmenrechtsschutzversicherung, sondern auch andere betriebliche Versicherungen wie die Betriebshaftpflichtversicherung oder die Inhaltsversicherung sind steuerlich absetzbar. Wichtig ist, dass die Versicherung einen klaren Bezug zum Unternehmen hat und für die Sicherung oder Absicherung der geschäftlichen Tätigkeit notwendig ist.
4. Privat und geschäftlich kombinierte Versicherungen
Wenn eine Rechtsschutzversicherung sowohl private als auch geschäftliche Bereiche abdeckt (z.B. bei einer Rechtsschutzversicherung für Selbstständige, die private und geschäftliche Streitigkeiten absichert), muss der betriebliche Anteil separat angegeben werden. In solchen Fällen ist nur der geschäftliche Teil steuerlich absetzbar.
Beispiel:
- Ein Selbstständiger schließt eine kombinierte Rechtsschutzversicherung ab, die sowohl private als auch geschäftliche Rechtsfälle abdeckt. In diesem Fall kann er nur den geschäftlichen Anteil der Prämie steuerlich absetzen, während der private Anteil nicht absetzbar ist.
5. Abgrenzung zu privaten Rechtsschutzversicherungen
Während die Firmenrechtsschutzversicherung für Unternehmen und Selbstständige steuerlich absetzbar ist, gilt dies nicht für private Rechtsschutzversicherungen, die ausschließlich private Lebensbereiche abdecken. Diese Prämien können nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
6. Steuerliche Vorteile für Unternehmen
Die steuerliche Absetzbarkeit der Firmenrechtsschutzversicherung kann die jährliche Steuerlast eines Unternehmens erheblich senken, da die Prämien als Betriebsausgabe den zu versteuernden Gewinn mindern. Je höher die Versicherungskosten, desto größer kann die steuerliche Ersparnis sein.
Beispiel:
- Ein Unternehmen mit einem Gewinn von 50.000 Euro zahlt 1.500 Euro pro Jahr für die Firmenrechtsschutzversicherung. Diese 1.500 Euro können vom Gewinn abgezogen werden, sodass das Unternehmen nur noch 48.500 Euro versteuern muss.
Fazit: Die Firmenrechtsschutzversicherung ist steuerlich absetzbar
Die Firmenrechtsschutzversicherung ist eine betriebliche Ausgabe und somit in der Regel steuerlich absetzbar. Die Prämien können als Betriebsausgabe in der Steuererklärung geltend gemacht werden, was den zu versteuernden Gewinn des Unternehmens reduziert. Es ist jedoch wichtig, den Unterschied zwischen rein privaten und geschäftlichen Versicherungen zu beachten, da nur der betriebliche Anteil absetzbar ist. Unternehmen und Selbstständige profitieren so nicht nur vom rechtlichen Schutz, sondern auch von steuerlichen Vorteilen.