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Ja, die Firmenrechtsschutzversicherung ist vollständig steuerlich absetzbar – die Prämien gelten als Betriebsausgaben und mindern direkt den zu versteuernden Gewinn. Dies gilt für alle Unternehmensformen: Einzelunternehmer, Freiberufler, GmbH und Personengesellschaften. Wichtig ist nur, dass die Versicherung ausschließlich geschäftliche Risiken abdeckt oder der betriebliche Anteil bei kombinierten Policen separat nachgewiesen wird.
Ja, die Firmenrechtsschutzversicherung ist vollständig steuerlich absetzbar – die Prämien gelten als Betriebsausgaben und mindern direkt den zu versteuernden Gewinn. Dies gilt für alle Unternehmensformen: Einzelunternehmer, Freiberufler, GmbH und Personengesellschaften. Wichtig ist nur, dass die Versicherung ausschließlich geschäftliche Risiken abdeckt oder der betriebliche Anteil bei kombinierten Policen separat nachgewiesen wird.
Firmenrechtsschutzversicherungen erfüllen die Voraussetzungen für Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG und § 8 Abs. 3 KStG. Sie dienen unmittelbar der Sicherung und dem Schutz der unternehmerischen Tätigkeit. Das Finanzamt erkennt die Prämien an, wenn ein direkter wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Betrieb besteht.
Die Höhe der absetzbaren Prämie hängt vom Versicherungsumfang ab. Typische Bereiche sind Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht, Miet- und Nachbarrecht sowie Steuerrecht. Diese laufen unter den Betriebsausgaben in der Steuererklärung – entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung (G+V) oder in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Die genaue Behandlung richtet sich nach der Unternehmensform. Freiberufler und Einzelunternehmer tragen die Versicherungsprämien in der EÜR unter „Versicherungen” ein. Für Kapitalgesellschaften erscheinen die Kosten in der Bilanz. Selbstständige mit kombinierten Policen müssen den geschäftlichen Kostenanteil dokumentieren – etwa durch eine Kostenschlüsselung oder einen Versicherungsabschlag von der Gesamtprämie.
Wichtig: Belege und Versicherungsverträge sollten mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Bei Betriebsprüfungen kann das Finanzamt die Notwendigkeit und den wirtschaftlichen Zusammenhang überprüfen. Eine klare Kostenerfassung minimiert Beanstandungsrisiken.
Reine Privatversicherungen – etwa eine persönliche Rechtsschutzversicherung, die Familienskandal oder Mietstreitigkeiten in der Privatwohnung abdeckt – sind hingegen nicht absetzbar. Entscheidend ist der unmittelbare Bezug zur beruflichen Tätigkeit. Für Selbstständige mit Homeoffice kann eine Aufteilung sinnvoll sein, wenn die Police Arbeitsrecht und Vertragsrecht (geschäftlich) sowie Nachbarschaftsfragen (privat) abdeckt.
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