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Ist eine Gebäu­de­ver­si­che­rung gesetz­lich vorgeschrieben?

Eine Gebäu­de­ver­si­che­rung ist in Deutsch­land nicht gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Anders als bei­spiels­wei­se die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung gibt es kei­ne gesetz­li­che Pflicht zur Absi­che­rung von Schä­den am eige­nen Gebäude.

Aller­dings kann es in bestimm­ten Fäl­len sinn­voll oder sogar not­wen­dig sein, eine Gebäu­de­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Wenn das Gebäu­de bei­spiels­wei­se finan­ziert oder belas­tet ist, ver­lan­gen Ban­ken und Kre­dit­ge­ber häu­fig den Abschluss einer Gebäu­de­ver­si­che­rung als Bedin­gung für die Kre­dit­ver­ga­be. Auch bei Eigen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten kann der Abschluss einer Gebäu­de­ver­si­che­rung vor­ge­schrie­ben sein.

Es ist jedoch zu beach­ten, dass der Abschluss einer Gebäu­de­ver­si­che­rung auch unab­hän­gig von gesetz­li­chen Vor­ga­ben sinn­voll sein kann, um sich vor finan­zi­el­len Schä­den durch unvor­her­ge­se­he­ne Ereig­nis­se wie Brand, Sturm oder Lei­tungs­was­ser­schä­den zu schützen.

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