Eine Gebäudeversicherung ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben. Anders als beispielsweise die Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Absicherung von Schäden am eigenen Gebäude.
Allerdings kann es in bestimmten Fällen sinnvoll oder sogar notwendig sein, eine Gebäudeversicherung abzuschließen. Wenn das Gebäude beispielsweise finanziert oder belastet ist, verlangen Banken und Kreditgeber häufig den Abschluss einer Gebäudeversicherung als Bedingung für die Kreditvergabe. Auch bei Eigentümergemeinschaften kann der Abschluss einer Gebäudeversicherung vorgeschrieben sein.
Es ist jedoch zu beachten, dass der Abschluss einer Gebäudeversicherung auch unabhängig von gesetzlichen Vorgaben sinnvoll sein kann, um sich vor finanziellen Schäden durch unvorhergesehene Ereignisse wie Brand, Sturm oder Leitungswasserschäden zu schützen.