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Ist eine Glas­ver­si­che­rung in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung enthalten?

Ist eine Glas­ver­si­che­rung in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung enthalten?

Die Glas­ver­si­che­rung ist in der Regel nicht auto­ma­tisch Teil der stan­dard­mä­ßi­gen Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt das Gebäu­de und sei­ne fest instal­lier­ten Bestand­tei­le vor Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel. Doch Glas­schä­den, die durch ande­re Ursa­chen wie Unfäl­le oder Van­da­lis­mus ent­ste­hen, sind in der Basis­de­ckung meist nicht abge­deckt. Um Schä­den an Glas umfas­send zu ver­si­chern, kann eine Glas­ver­si­che­rung als zusätz­li­cher Bau­stein in die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung inte­griert werden.

Was deckt die Glas­ver­si­che­rung ab?

Die Glas­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für den Ersatz oder die Repa­ra­tur von Glas­schä­den, die an fest instal­lier­ten Bau­ele­men­ten des Gebäu­des oder an Mobi­li­ar ent­ste­hen. Dazu gehören:

  • Fens­ter­glas: Schä­den an Fens­tern, z. B. durch Bruch oder Risse.
  • Glas­tü­ren und Glas­fas­sa­den: Brü­che von Glas­tü­ren oder groß­flä­chi­gen Glasfassaden.
  • Win­ter­gär­ten und Glas­dä­cher: Glas­flä­chen, die in Win­ter­gär­ten oder auf Dächern ver­baut sind.
  • Spie­gel und Glas­trenn­wän­de: Innen­lie­gen­de Glas­flä­chen wie Spie­gel oder Glas­trenn­wän­de kön­nen eben­falls durch eine Glas­ver­si­che­rung abge­si­chert werden.

Neben die­sen fest instal­lier­ten Glas­flä­chen kön­nen auch Mobi­li­ar-Glas­flä­chen, wie zum Bei­spiel Vitri­nen oder Glas­ti­sche, durch eine Glas­ver­si­che­rung abge­deckt wer­den. Die genau­en Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen hän­gen jedoch vom gewähl­ten Tarif ab.

Wann lohnt sich eine Glasversicherung?

Eine Glas­ver­si­che­rung kann ins­be­son­de­re dann sinn­voll sein, wenn du in dei­nem Haus oder dei­ner Woh­nung gro­ße Glas­flä­chen oder emp­find­li­che Glas­ele­men­te ver­baut hast, beispielsweise:

  • Win­ter­gär­ten mit groß­flä­chi­gen Glas­dä­chern oder ‑wän­den.
  • Ter­ras­sen­tü­ren oder groß­flä­chi­ge Fens­ter­fron­ten, die das Risi­ko eines Glas­bruchs erhöhen.
  • Innen­räu­me mit vie­len Glas­ele­men­ten wie Glas­tü­ren, Dusch­ka­bi­nen oder Spiegeln.

Da die Repa­ra­tur und der Aus­tausch gro­ßer oder hoch­wer­ti­ger Glas­flä­chen sehr teu­er wer­den kön­nen, ist der Abschluss einer Glas­ver­si­che­rung als Ergän­zung zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung in sol­chen Fäl­len ratsam.

Unter­schie­de zwi­schen Glas­ver­si­che­rung und Wohngebäudeversicherung

Wäh­rend die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung Schä­den am Gebäu­de durch bestimm­te Gefah­ren wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel abdeckt, springt sie nicht ein, wenn Glas­schä­den durch Unfäl­le oder Van­da­lis­mus ent­ste­hen. Für sol­che Schä­den ist eine Glas­ver­si­che­rung erforderlich.

Bei­spiel:

  • Sturm: Wenn ein Sturm Fens­ter oder Glas­fas­sa­den beschä­digt, über­nimmt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung die Reparaturkosten.
  • Unfall: Wenn jedoch ein Bewoh­ner oder ein Gast ver­se­hent­lich eine Fens­ter­schei­be oder eine Glas­tür beschä­digt, sind die­se Schä­den nicht durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt, son­dern nur durch eine sepa­ra­te Glas­ver­si­che­rung.

Kann die Glas­ver­si­che­rung als Zusatz­bau­stein zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung hin­zu­ge­fügt werden?

Ja, vie­le Ver­si­che­rer bie­ten die Mög­lich­keit, eine Glas­ver­si­che­rung als zusätz­li­chen Bau­stein zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung hin­zu­zu­fü­gen. Dies ermög­licht eine fle­xi­ble Absi­che­rung gegen Glas­schä­den, ohne dass eine sepa­ra­te Ver­si­che­rungs­po­li­ce abge­schlos­sen wer­den muss. Die Kos­ten für die­sen Zusatz­schutz sind in der Regel mode­rat und hän­gen vom Umfang der abzu­si­chern­den Glas­flä­chen und der Höhe der Selbst­be­tei­li­gung ab.

Fazit: Ist eine Glas­ver­si­che­rung in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung enthalten?

Die Glas­ver­si­che­rung ist in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung stan­dard­mä­ßig nicht ent­hal­ten. Sie kann jedoch als optio­na­ler Zusatz­bau­stein in den Ver­si­che­rungs­schutz inte­griert wer­den. Für Haus- oder Woh­nungs­be­sit­zer mit vie­len oder groß­flä­chi­gen Glas­flä­chen kann der Abschluss einer Glas­ver­si­che­rung sinn­voll sein, um im Scha­dens­fall hohe Kos­ten für den Ersatz oder die Repa­ra­tur von Glas­flä­chen zu ver­mei­den. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen hilft dabei, den bes­ten Tarif mit pas­sen­dem Zusatz­schutz zu finden.

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