Versicherungsvergleich!

Versicherung Vergleich erstellen und sparen!

info@versicherungsvergleiche.de

Fragen? Schreiben Sie uns!

Suche

Ist eine Grund­be­sit­zer­haft­pflicht sinnvoll?

Eine Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung, auch Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung genannt, ist in vie­len Fäl­len sinn­voll. Als Eigen­tü­mer eines Grund­stücks oder Gebäu­des trägt man eine gewis­se Ver­ant­wor­tung und haf­tet für mög­li­che Schä­den, die durch das Eigen­tum an die­sem Grund­stück oder Gebäu­de ent­ste­hen können.

Bei­spiels­wei­se kön­nen Stol­per­fal­len auf dem Grund­stück, Schä­den durch her­ab­fal­len­de Gegen­stän­de oder man­gel­haf­te Instand­hal­tung des Gebäu­des zu Scha­den­er­satz­for­de­run­gen füh­ren. Eine Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt in sol­chen Fäl­len die Prü­fung der Haf­tung und gege­be­nen­falls die Abwehr unbe­rech­tig­ter Ansprü­che sowie die Über­nah­me von berech­tig­ten Schadenersatzforderungen.

Beson­ders wich­tig ist eine Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung, wenn man das Eigen­tum ver­mie­tet oder ver­pach­tet, da man als Ver­mie­ter für Schä­den haft­bar gemacht wer­den kann, die durch das Eigen­tum an dem Grund­stück oder Gebäu­de entstehen.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Versicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen