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Ist eine Pfer­de­haft­pflicht auch bei der Pfer­de­hal­tung auf der Wei­de nötig?

Ja, eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist auch bei der Pfer­de­hal­tung auf der Wei­de abso­lut not­wen­dig. Obwohl die Wei­de oft als ruhi­ge und siche­re Umge­bung wahr­ge­nom­men wird, kön­nen auch dort uner­war­te­te Risi­ken und Schä­den ent­ste­hen. Pfer­de sind Flucht­tie­re und kön­nen sich plötz­lich erschre­cken oder aus­bre­chen, was zu Schä­den an Per­so­nen, Sach­wer­ten oder land­wirt­schaft­li­chen Flä­chen füh­ren kann. Als Hal­ter bist du in jedem Fall für alle Schä­den, die dein Pferd ver­ur­sacht, haft­bar, und die­se kön­nen schnell sehr kost­spie­lig werden.

1. Per­so­nen­schä­den auf der Weide

Auch auf einer Wei­de kön­nen durch dein Pferd Per­so­nen­schä­den ent­ste­hen, z. B. wenn jemand das Tier besucht, pflegt oder sich in der Nähe der Wei­de auf­hält. Falls das Pferd jeman­den ver­letzt, z. B. durch einen Tritt oder durch unvor­her­seh­ba­res Ver­hal­ten, über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Kos­ten für die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung, Schmer­zens­geld und mög­li­che Fol­ge­kos­ten wie Verdienstausfälle.

  • Bei­spiel: Ein Spa­zier­gän­ger nähert sich dem Pferd an der Wei­de, und das Pferd erschrickt und tritt zu. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Ver­let­zung der Person.

2. Sach­schä­den durch Ausbruch

Pfer­de kön­nen auf der Wei­de leicht durch äuße­re Ein­flüs­se erschreckt wer­den und aus­bre­chen, was zu Sach­schä­den an benach­bar­ten Grund­stü­cken, Fahr­zeu­gen oder Zäu­nen füh­ren kann. Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt in sol­chen Fäl­len die Repa­ra­tur­kos­ten oder den Ersatz beschä­dig­ter Gegenstände.

  • Bei­spiel: Dein Pferd bricht durch den Wei­de­zaun und beschä­digt den Gar­ten­zaun des Nach­barn oder ein gepark­tes Auto in der Nähe der Wei­de. Hier greift die Ver­si­che­rung und über­nimmt die Kos­ten für die Schäden.

3. Flur­schä­den

Pfer­de kön­nen auch Flur­schä­den ver­ur­sa­chen, wenn sie auf benach­bar­te land­wirt­schaft­li­che Flä­chen lau­fen und dort Pflan­zen oder Ern­ten zer­stö­ren. Dies ist beson­ders rele­vant, wenn die Wei­de in der Nähe von Fel­dern liegt. Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt sol­che Flur­schä­den ab.

  • Bei­spiel: Dein Pferd bricht aus der Wei­de aus und rich­tet auf einem angren­zen­den Getrei­de­feld erheb­li­chen Scha­den an. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die zer­stör­te Ernte.

4. Miet­sach­schä­den

Wenn du die Wei­de gemie­tet hast, kann es wich­tig sein, dass dei­ne Ver­si­che­rung auch Miet­sach­schä­den abdeckt. Falls dein Pferd also den Zaun oder ande­re Ein­rich­tun­gen der gemie­te­ten Wei­de beschä­digt, über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung auch die­se Kosten.

  • Bei­spiel: Dein Pferd beschä­digt die Zäu­ne oder den Unter­stand der gemie­te­ten Wei­de. Die Ver­si­che­rung kommt für die Repa­ra­tur­kos­ten auf.

5. Recht­li­che Haftung

Gemäß dem deut­schen Bür­ger­li­chen Gesetz­buch (§ 833 BGB) haf­tet der Tier­hal­ter unein­ge­schränkt für alle Schä­den, die sein Pferd ver­ur­sacht – unab­hän­gig davon, ob er den Vor­fall ver­hin­dern konn­te. Das bedeu­tet, dass du auch bei der Hal­tung dei­nes Pfer­des auf einer Wei­de für alle Schä­den haft­bar gemacht wer­den kannst, die dein Pferd ver­ur­sacht. Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt dich vor den finan­zi­el­len Fol­gen die­ser Haftung.

Fazit

Auch bei der Pfer­de­hal­tung auf der Wei­de ist eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung drin­gend not­wen­dig, um dich als Hal­ter vor den finan­zi­el­len Risi­ken zu schüt­zen, die durch Personen‑, Sach- oder Flur­schä­den ent­ste­hen kön­nen. Unvor­her­ge­se­he­ne Ereig­nis­se, wie das Aus­bre­chen dei­nes Pfer­des oder Ver­let­zun­gen von Pas­san­ten, kön­nen schnell hohe Kos­ten ver­ur­sa­chen. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, den bes­ten Tarif mit den pas­sen­den Leis­tun­gen für dei­ne Bedürf­nis­se zu finden.

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