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Ist eine Pfer­de­haft­pflicht für Pfer­de­pen­sio­nen erforderlich?

Ja, für Betrei­ber von Pfer­de­pen­sio­nen ist es in der Regel erfor­der­lich, eine spe­zi­el­le Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, um die Risi­ken im Rah­men ihrer gewerb­li­chen Tätig­keit abzu­de­cken. Eine regu­lä­re Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist in die­sen Fäl­len nicht aus­rei­chend, da sie nur Schä­den abdeckt, die durch pri­vat gehal­te­ne Pfer­de ver­ur­sacht werden.

1. War­um ist eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung notwendig?

Eine Pfer­de­pen­si­on unter­liegt ande­ren Risi­ken als die pri­va­te Hal­tung eines Pfer­des. In einer Pfer­de­pen­si­on sind oft meh­re­re Pfer­de von unter­schied­li­chen Besit­zern unter­ge­bracht, und der Betrei­ber ist für die Betreuung, Pfle­ge und Sicher­heit die­ser Tie­re ver­ant­wort­lich. Hier­bei kön­nen ver­schie­de­ne Schä­den ent­ste­hen, z. B. wenn ein Pferd eines Pen­sio­närs ver­letzt wird, Sach­schä­den an den Stall­ein­rich­tun­gen oder an frem­dem Eigen­tum ent­ste­hen oder Per­so­nen durch die Tie­re ver­letzt wer­den. Eine nor­ma­le Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt die­se gewerb­li­chen Risi­ken nicht ab.

  • Bei­spiel: Ein Pen­si­ons­pferd bricht aus sei­ner Box aus und ver­letzt ein ande­res Pferd oder ver­ur­sacht einen Sach­scha­den an einer benach­bar­ten Stall­an­la­ge. Hier haf­tet der Betrei­ber der Pfer­de­pen­si­on und benö­tigt eine spe­zi­el­le Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung.

2. Wel­che Risi­ken deckt die Betriebs­haft­pflicht ab?

Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Pfer­de­pen­sio­nen deckt Schä­den ab, die im Zusam­men­hang mit der gewerb­li­chen Tätig­keit ste­hen. Dazu gehören:

  • Per­so­nen­schä­den: Wenn ein Pferd eines Pen­sio­närs eine Per­son ver­letzt, haf­tet der Betreiber.
  • Sach­schä­den: Schä­den an frem­dem Eigen­tum, wie Stall­ein­rich­tun­gen oder Aus­rüs­tungs­ge­gen­stän­den der Pferdebesitzer.
  • Ver­mö­gens­schä­den: Indi­rek­te Schä­den, die durch den Betrieb der Pfer­de­pen­si­on ent­ste­hen können.
  • Bei­spiel: Ein Kun­de, der sein Pferd in dei­ner Pen­si­on unter­ge­bracht hat, wird durch das Ver­hal­ten eines ande­ren Pfer­des ver­letzt. Die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt die ent­ste­hen­den Kos­ten ab.

3. Unter­schied zur pri­va­ten Pferdehaftpflicht

Im Gegen­satz zur Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung, die für pri­va­te Pfer­de­hal­ter aus­ge­legt ist und Schä­den abdeckt, die durch das eige­ne Pferd ent­ste­hen, ist die Betriebs­haft­pflicht spe­zi­ell auf die gewerb­li­che Tätig­keit aus­ge­rich­tet. Sie deckt auch Schä­den ab, die von den Pfer­den der Pen­sio­nä­re oder durch den Betrieb der Pen­si­on ver­ur­sacht werden.

  • Bei­spiel: Wenn du eine pri­va­te Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung hast, reicht die­se nicht aus, um Schä­den abzu­de­cken, die durch die Pfer­de in der Pen­si­on ver­ur­sacht werden.

Fazit:

Für Betrei­ber von Pfer­de­pen­sio­nen ist eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung erfor­der­lich, um sich gegen die Risi­ken und Scha­dens­fäl­le abzu­si­chern, die im Rah­men des gewerb­li­chen Betriebs ent­ste­hen kön­nen. Eine regu­lä­re Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung reicht in die­sem Fall nicht aus, da sie ledig­lich pri­va­te Risi­ken abdeckt.

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