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Ist eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung auch im Aus­land gültig?

Ist eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung auch im Aus­land gültig?

Ja, vie­le Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­ten auch Schutz im Aus­land an, jedoch ist die genaue Rege­lung abhän­gig vom jewei­li­gen Ver­si­che­rungs­ver­trag und dem Ver­si­che­rer. In der Regel gilt der Ver­si­che­rungs­schutz inner­halb der EU und in eini­gen ande­ren Län­dern, aber es gibt wich­ti­ge Details zu beach­ten, wie die Dau­er des Auf­ent­halts im Aus­land und mög­li­che geo­gra­fi­sche Ein­schrän­kun­gen. Daher ist es wich­tig, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen genau zu prü­fen, bevor du mit dei­nem Pferd ins Aus­land reist.

Wich­ti­ge Punk­te zur Gül­tig­keit der Pfer­de­haft­pflicht im Ausland:

  1. Ver­si­che­rungs­schutz in der EU: Die meis­ten Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­ten einen auto­ma­ti­schen Schutz inner­halb der Euro­päi­schen Uni­on (EU) und des Euro­päi­schen Wirt­schafts­raums (EWR). Das bedeu­tet, dass dein Pferd auch auf Aus­lands­auf­ent­hal­ten in die­sen Län­dern ver­si­chert ist, wenn es dort einen Scha­den ver­ur­sacht. Typi­sche Län­der, in denen der Schutz gilt, sind zum Beispiel: 
    • Deutsch­land
    • Frank­reich
    • Spa­ni­en
    • Öster­reich
    • Ita­li­en
    • Nie­der­lan­de
  2. Dau­er des Ver­si­che­rungs­schut­zes im Aus­land: Bei vie­len Ver­si­che­run­gen ist der Aus­lands­schutz zeit­lich begrenzt. Das bedeu­tet, dass du dein Pferd nur für einen bestimm­ten Zeit­raum im Aus­land hal­ten kannst, wäh­rend der Ver­si­che­rungs­schutz greift. Üblich sind Zeit­räu­me zwi­schen 3 Mona­ten bis zu 1 Jahr. Wenn du planst, dein Pferd län­ger im Aus­land zu hal­ten, soll­test du den Ver­si­che­rer kon­tak­tie­ren und prü­fen, ob eine Ver­län­ge­rung oder Anpas­sung des Ver­trags mög­lich ist.

    Bei­spiel:

    • Du planst, dein Pferd für eine Sai­son (6 Mona­te) in Spa­ni­en zu trai­nie­ren. Solan­ge dein Ver­si­che­rungs­ver­trag Aus­lands­schutz für bis zu 6 Mona­te bie­tet, ist dein Pferd wäh­rend die­ser Zeit durch die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung abgedeckt.
  3. Schutz außer­halb der EU: Der Ver­si­che­rungs­schutz außer­halb der EU und des EWR ist oft ein­ge­schränkt oder muss sepa­rat bean­tragt wer­den. Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten welt­wei­ten Schutz oder Erwei­te­run­gen für bestimm­te Län­der an, wäh­rend ande­re den Schutz auf die EU begren­zen. Wenn du vor­hast, dein Pferd in Län­der außer­halb der EU zu brin­gen, soll­test du dies mit dei­nem Ver­si­che­rer abklä­ren und gege­be­nen­falls eine Zusatz­op­ti­on hin­zu­bu­chen.

    Bei­spiel:

    • Wenn du planst, mit dei­nem Pferd in die USA zu rei­sen, ist der Ver­si­che­rungs­schutz mög­li­cher­wei­se nicht auto­ma­tisch in dei­nem Ver­trag ent­hal­ten. Du müss­test den Ver­si­che­rer kon­tak­tie­ren, um den Schutz zu erweitern.
  4. Ein­satz auf Tur­nie­ren und Ver­an­stal­tun­gen im Aus­land: Wenn du mit dei­nem Pferd im Aus­land an Tur­nie­ren oder ande­ren Ver­an­stal­tun­gen teil­nimmst, ist es wich­tig, dass dein Pfer­de­haft­pflicht­ver­trag auch Schä­den auf sol­chen Ver­an­stal­tun­gen abdeckt. Eini­ge Ver­si­che­run­gen bie­ten spe­zi­el­len Schutz für Tur­nie­re und Wett­be­wer­be an, auch im Aus­land. Es kann jedoch sein, dass du den Ver­si­che­rer dar­über infor­mie­ren musst, dass dein Pferd im Aus­land an einem Tur­nier teil­nimmt.

    Bei­spiel:

    • Du möch­test mit dei­nem Pferd an einem Spring­tur­nier in Frank­reich teil­neh­men. Prü­fe, ob dei­ne Ver­si­che­rung Tur­nier­schä­den im Aus­land abdeckt, um sicher­zu­stel­len, dass du für even­tu­el­le Schä­den abge­si­chert bist.
  5. Rechts­schutz im Aus­land: Eini­ge Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­ten auch einen inte­grier­ten Rechts­schutz, der im Aus­land gül­tig ist. Das bedeu­tet, dass du im Fal­le eines recht­li­chen Streits (z. B. bei Haf­tungs­fra­gen) recht­li­chen Bei­stand erhältst, um dei­ne Inter­es­sen zu ver­tei­di­gen. Die­ser Rechts­schutz ist beson­ders in frem­den Län­dern nütz­lich, da dort ande­re Geset­ze und Haf­tungs­re­geln gel­ten können.

Was ist zu beach­ten, wenn du dein Pferd ins Aus­land bringst?

  1. Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen prü­fen: Bevor du mit dei­nem Pferd ins Aus­land reist, soll­test du die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen genau prü­fen, um sicher­zu­stel­len, dass der Schutz auch im Aus­land gilt. Ach­te dar­auf, ob es zeit­li­che Begren­zun­gen oder geo­gra­fi­sche Ein­schrän­kun­gen gibt.
  2. Zusatz­op­tio­nen für Län­der außer­halb der EU: Wenn du in Län­der außer­halb der EU reist, klä­re mit dei­nem Ver­si­che­rer, ob eine Erwei­te­rung des Schut­zes not­wen­dig ist. Man­che Ver­si­che­rer bie­ten welt­wei­ten Schutz, aber dies ist nicht immer Standard.
  3. Benach­rich­ti­gung des Ver­si­che­rers: In eini­gen Fäl­len ver­lan­gen Ver­si­che­rer, dass du sie infor­mierst, wenn du planst, mit dei­nem Pferd ins Aus­land zu rei­sen, ins­be­son­de­re wenn du an Tur­nie­ren oder ande­ren Ver­an­stal­tun­gen teil­nimmst. Dies kann dazu bei­tra­gen, dass dein Ver­si­che­rungs­schutz auch im Aus­land gewähr­leis­tet ist.

Fazit

Ja, die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist in der Regel auch im Aus­land gül­tig, vor allem inner­halb der EU und des EWR. Es ist jedoch wich­tig, die genau­en Bedin­gun­gen dei­nes Ver­si­che­rungs­ver­trags zu prü­fen, ins­be­son­de­re in Bezug auf die Dau­er des Auf­ent­halts und den geo­gra­fi­schen Gel­tungs­be­reich. Für Rei­sen außer­halb der EU kann es not­wen­dig sein, den Ver­si­che­rungs­schutz zu erwei­tern. Wenn du dein Pferd für län­ge­re Zeit im Aus­land hal­ten oder an Tur­nie­ren teil­neh­men möch­test, soll­test du sicher­stel­len, dass der Ver­si­che­rungs­schutz auch für die­se Zwe­cke gilt. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, den pas­sen­den Tarif mit Aus­lands­schutz zu finden.

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