Ja, Solarthermieanlagen sind über die Wohngebäudeversicherung versichert, sofern sie fest mit dem Gebäude verbunden sind. Sie gelten dann als Gebäudebestandteil und sind gegen Standardgefahren wie Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser geschützt. Allerdings sollten Sie Ihren Versicherer informieren und den genauen Versicherungsschutz überprüfen, da nicht alle Tarife moderne Solaranlagen automatisch einschließen.
Wann sind Solarthermieanlagen versichert?
Eine Solarthermieanlage wird von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Festinstallation: Die Anlage muss dauerhaft und fest mit dem Gebäude verbunden sein – nicht tragbar oder mobil
- Bestandteil des Gebäudes: Sie zählt zum versicherten Gebäudewert und wird wie andere bauliche Komponenten behandelt
- Standardgefahren: Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel und Leitungswasser sind typischerweise abgedeckt
Wichtig: Lesen Sie die Versicherungsbedingungen genau durch. Manche Anbieter verlangen eine Anmeldung oder Mitteilung bei Installation einer Solarthermieanlage. Ändern Sie das Gebäude nachträglich durch eine solche Anlage, kann dies Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben.
Was ist NICHT versichert und welche Zusatzoptionen gibt es?
Die Standard-Wohngebäudeversicherung deckt typischerweise Elementarschäden nicht ab – also Schäden durch Überschwemmungen, Hochwasser, Erdrutsch, Erdbeben oder Schneedruck. Für diese Risiken benötigen Sie eine separate Elementarschadenversicherung, die bislang freiwillig ist – eine bundesweite Pflicht wird politisch diskutiert, ist aber nicht beschlossen.
Zusätzlich empfehlenswert ist eine Ertragsschadenversicherung speziell für Solaranlagen. Diese versichert den Ertragsausfall, falls die Anlage durch einen versicherten Schaden beschädigt wird und nicht mehr funktioniert. Das ist besonders relevant, wenn Sie die Solarwärme zur Warmwasserversorgung oder Heizung nutzen.
Praktische Tipps zur Absicherung
- Anmeldung: Teilen Sie Ihrer Versicherung die Installation einer Solarthermieanlage mit – idealerweise vor der Montage
- Dokumentation: Sammeln Sie Rechnungen, Pläne und technische Unterlagen der Anlage für Schadenfälle
- Versicherungssumme überprüfen: Erhöhen Sie gegebenenfalls die Gebäudeversicherungssumme, um den Wert der neuen Anlage abzudecken
- Vergleich nutzen: Prüfen Sie verschiedene Tarife – manche Versicherer bieten spezielle Solarplus-Pakete an
- Elementarschutz: Ergänzen Sie unbedingt eine Elementarschadenversicherung, besonders in Regionen mit Hochwasserrisiko
Häufig gestellte Fragen
Ist eine Photovoltaikanlage in der Gebäudeversicherung versichert?
Nur, wenn der Tarif sie ausdrücklich einschließt – und dann meist nur gegen die Gebäudegefahren Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser. Viele neuere Tarife führen Photovoltaikanlagen auf dem Dach als mitversicherten Gebäudebestandteil, ältere Verträge nicht; melden Sie die Anlage in jedem Fall dem Versicherer, weil sie den Wiederaufbauwert erhöht. Was die Gebäudeversicherung nicht abdeckt, sind die typischen Anlagenschäden: Überspannung und Kurzschluss am Wechselrichter, Bedienfehler, Tierbiss, Diebstahl der Module, Schäden am Speicher und der Ertragsausfall während der Reparatur. Dafür gibt es die Photovoltaikversicherung als Allgefahren-Baustein zur Wohngebäudeversicherung oder als eigenständiger Vertrag; sie sollte auch Demontage- und Wiederaufbaukosten übernehmen, wenn das Dach repariert werden muss. Für Solarthermie gilt dieselbe Prüfung: Kollektoren sind Gebäudebestandteil, Technik und Frostschäden am Kreislauf oft nur mit Baustein versichert.