Suche

Ist eine Solar­ther­mie­an­la­ge über die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung versichert?

Aktualisiert: 13. September 2026  ·  Veröffentlicht: 17. September 2024

Ja, Solar­ther­mie­an­la­gen sind über die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ver­si­chert, sofern sie fest mit dem Gebäu­de ver­bun­den sind. Sie gel­ten dann als Gebäu­de­be­stand­teil und sind gegen Stan­dard­ge­fah­ren wie Feu­er, Sturm, Hagel und Lei­tungs­was­ser geschützt. Aller­dings soll­ten Sie Ihren Ver­si­che­rer infor­mie­ren und den genau­en Ver­si­che­rungs­schutz über­prü­fen, da nicht alle Tari­fe moder­ne Solar­an­la­gen auto­ma­tisch einschließen.

Wann sind Solar­ther­mie­an­la­gen versichert?

Eine Solar­ther­mie­an­la­ge wird von der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt, wenn fol­gen­de Bedin­gun­gen erfüllt sind:

  • Fest­in­stal­la­ti­on: Die Anla­ge muss dau­er­haft und fest mit dem Gebäu­de ver­bun­den sein – nicht trag­bar oder mobil
  • Bestand­teil des Gebäu­des: Sie zählt zum ver­si­cher­ten Gebäu­de­wert und wird wie ande­re bau­li­che Kom­po­nen­ten behandelt
  • Stan­dard­ge­fah­ren: Schä­den durch Feu­er, Blitz­schlag, Explo­si­on, Sturm, Hagel und Lei­tungs­was­ser sind typi­scher­wei­se abgedeckt

Wich­tig: Lesen Sie die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen genau durch. Man­che Anbie­ter ver­lan­gen eine Anmel­dung oder Mit­tei­lung bei Instal­la­ti­on einer Solar­ther­mie­an­la­ge. Ändern Sie das Gebäu­de nach­träg­lich durch eine sol­che Anla­ge, kann dies Aus­wir­kun­gen auf Ihren Ver­si­che­rungs­schutz haben.

Was ist NICHT ver­si­chert und wel­che Zusatz­op­tio­nen gibt es?

Die Stan­dard-Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt typi­scher­wei­se Ele­men­tar­schä­den nicht ab – also Schä­den durch Über­schwem­mun­gen, Hoch­was­ser, Erd­rutsch, Erd­be­ben oder Schnee­druck. Für die­se Risi­ken benö­ti­gen Sie eine sepa­ra­te Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung, die bis­lang frei­wil­lig ist – eine bun­des­wei­te Pflicht wird poli­tisch dis­ku­tiert, ist aber nicht beschlossen.

Zusätz­lich emp­feh­lens­wert ist eine Ertrags­scha­den­ver­si­che­rung spe­zi­ell für Solar­an­la­gen. Die­se ver­si­chert den Ertrags­aus­fall, falls die Anla­ge durch einen ver­si­cher­ten Scha­den beschä­digt wird und nicht mehr funk­tio­niert. Das ist beson­ders rele­vant, wenn Sie die Solar­wär­me zur Warm­was­ser­ver­sor­gung oder Hei­zung nutzen.

Prak­ti­sche Tipps zur Absicherung

  • Anmel­dung: Tei­len Sie Ihrer Ver­si­che­rung die Instal­la­ti­on einer Solar­ther­mie­an­la­ge mit – idea­ler­wei­se vor der Montage
  • Doku­men­ta­ti­on: Sam­meln Sie Rech­nun­gen, Plä­ne und tech­ni­sche Unter­la­gen der Anla­ge für Schadenfälle
  • Ver­si­che­rungs­sum­me über­prü­fen: Erhö­hen Sie gege­be­nen­falls die Gebäu­de­ver­si­che­rungs­sum­me, um den Wert der neu­en Anla­ge abzudecken
  • Ver­gleich nut­zen: Prü­fen Sie ver­schie­de­ne Tari­fe – man­che Ver­si­che­rer bie­ten spe­zi­el­le Solar­plus-Pake­te an
  • Ele­men­tar­schutz: Ergän­zen Sie unbe­dingt eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung, beson­ders in Regio­nen mit Hochwasserrisiko

Häu­fig gestell­te Fragen

Ist eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge in der Gebäu­de­ver­si­che­rung versichert?

Nur, wenn der Tarif sie aus­drück­lich ein­schließt – und dann meist nur gegen die Gebäu­de­ge­fah­ren Feu­er, Sturm, Hagel und Lei­tungs­was­ser. Vie­le neue­re Tari­fe füh­ren Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen auf dem Dach als mit­ver­si­cher­ten Gebäu­de­be­stand­teil, älte­re Ver­trä­ge nicht; mel­den Sie die Anla­ge in jedem Fall dem Ver­si­che­rer, weil sie den Wie­der­auf­bau­wert erhöht. Was die Gebäu­de­ver­si­che­rung nicht abdeckt, sind die typi­schen Anla­gen­schä­den: Über­span­nung und Kurz­schluss am Wech­sel­rich­ter, Bedien­feh­ler, Tier­biss, Dieb­stahl der Modu­le, Schä­den am Spei­cher und der Ertrags­aus­fall wäh­rend der Repa­ra­tur. Dafür gibt es die Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung als All­ge­fah­ren-Bau­stein zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung oder als eigen­stän­di­ger Ver­trag; sie soll­te auch Demon­ta­ge- und Wie­der­auf­bau­kos­ten über­neh­men, wenn das Dach repa­riert wer­den muss. Für Solar­ther­mie gilt die­sel­be Prü­fung: Kol­lek­to­ren sind Gebäu­de­be­stand­teil, Tech­nik und Frost­schä­den am Kreis­lauf oft nur mit Bau­stein versichert.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Wohngebäude Versicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Wohngebäude Versicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen