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Ist eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei einem Neu­bau Pflicht?

Eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist bei einem Neu­bau nicht gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, aller­dings ist sie in vie­len Fäl­len sehr zu emp­feh­len und in bestimm­ten Situa­tio­nen indi­rekt erforderlich.

Wann ist eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung Pflicht?

  1. Finan­zie­rung durch die Bank:
    • Wenn der Neu­bau durch eine Bau­fi­nan­zie­rung oder einen Kre­dit finan­ziert wird, ver­lan­gen die meis­ten Ban­ken den Abschluss einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung als Bedin­gung für die Dar­le­hens­ver­ga­be. Dies dient der Bank als Sicher­heit, dass das Gebäu­de im Scha­dens­fall, etwa bei einem Brand oder Sturm, wie­der­auf­ge­baut wer­den kann.
  2. Ver­trag­li­che Ver­pflich­tun­gen:
    • In eini­gen Bau­ver­trä­gen oder Ver­trä­gen mit Immo­bi­li­en­ent­wick­lern kann eben­falls der Abschluss einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ver­langt wer­den, um den Bau und die spä­te­re Nut­zung des Hau­ses abzusichern.

War­um ist die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Neu­bau­ten wichtig?

  • Finan­zi­el­ler Schutz: Ein Neu­bau ist eine gro­ße Inves­ti­ti­on. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt die Bau­sub­stanz des Gebäu­des vor Schä­den durch Feu­er, Sturm, Hagel, Lei­tungs­was­ser und ande­re Gefahren.
  • Schutz vor Natur­ka­ta­stro­phen: Ergän­zen­de Ver­si­che­run­gen wie die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung schüt­zen zusätz­lich vor Risi­ken wie Über­schwem­mun­gen, Schnee­druck oder Erd­rut­sche.

Fazit:

Obwohl die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei einem Neu­bau nicht gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist, for­dern die meis­ten Ban­ken sie als Sicher­heit für eine Bau­fi­nan­zie­rung. Auch aus eige­nem Inter­es­se ist sie sehr zu emp­feh­len, um das neue Gebäu­de umfas­send gegen ver­schie­de­ne Risi­ken abzu­si­chern. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen hilft dabei, den pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz zu finden.

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