Eine Wohngebäudeversicherung ist bei einer Eigentumswohnung nicht direkt für den einzelnen Wohnungseigentümer Pflicht, aber sie ist in der Praxis unerlässlich. In den meisten Fällen wird die Gebäudeversicherung von der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) abgeschlossen, um das Gemeinschaftseigentum abzusichern, das alle Eigentümer gemeinsam nutzen.
Gründe, warum die Wohngebäudeversicherung faktisch notwendig ist:
- Absicherung des Gemeinschaftseigentums:
- Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist verantwortlich für die Versicherung des gesamten Gebäudes, einschließlich Wände, Dach, Treppenhaus und andere gemeinsam genutzte Gebäudeteile. Schäden an diesen Bereichen können hohe Kosten verursachen, die durch die Versicherung abgedeckt werden.
- Banken verlangen Versicherung:
- Viele Banken fordern beim Kauf einer Eigentumswohnung eine Bestätigung, dass das Gebäude versichert ist. Ohne diese Versicherung ist die Finanzierung oft nicht möglich.
- Rechtliche Verpflichtung im WEG-Vertrag:
- In vielen Teilungserklärungen oder Gemeinschaftsordnungen ist der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung verpflichtend festgelegt. Das bedeutet, dass die Eigentümergemeinschaft eine solche Versicherung abschließen muss, um das Risiko von Schäden am Gebäude zu minimieren.
Wer zahlt die Prämien?
Die Kosten der Wohngebäudeversicherung werden über das Hausgeld auf die einzelnen Eigentümer umgelegt, und die Prämien werden in der Regel nach dem Miteigentumsanteil berechnet.
Fazit:
Während die Wohngebäudeversicherung für die Eigentumswohnung per Gesetz nicht explizit vorgeschrieben ist, sorgt die WEG dafür, dass das Gemeinschaftseigentum durch eine solche Versicherung geschützt wird. Diese Versicherung ist für die Sicherheit und den Werterhalt des Gebäudes unverzichtbar.