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Ist Glas in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung enthalten?

Es gibt Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen, die Glas­bruch als Opti­on anbie­ten, sodass Sie die­se Erwei­te­rung gegen einen zusätz­li­chen Bei­trag hin­zu­fü­gen kön­nen. Auf die­se Wei­se haben Sie den gewünsch­ten Ver­si­che­rungs­schutz für Glas­ge­gen­stän­de wie Fens­ter­schei­ben, Glas­tü­ren oder Glasfassaden.

Wenn Glas­bruch nicht in Ihrer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ent­hal­ten ist oder Sie zusätz­li­chen Schutz wün­schen, kön­nen Sie eine sepa­ra­te Glas­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Eine sol­che Ver­si­che­rung ist auf den Schutz von Glas­ge­gen­stän­den spe­zia­li­siert und bie­tet eine spe­zi­el­le Deckung für Glas­bruch, Glas­ris­se und ande­re Glasschäden.

Es ist rat­sam, die genau­en Bedin­gun­gen Ihrer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zu über­prü­fen oder sich direkt mit Ihrem Ver­si­che­rungs­an­bie­ter in Ver­bin­dung zu set­zen, um Klar­heit über den Ver­si­che­rungs­schutz für Glas­bruch zu erhalten.

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