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Ist Glaskeramik in der Glasversicherung versichert?

Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Glaskeramik ist in Standard-Glasversicherungen häufig nicht enthalten, da Versicherer sie als eigenständiges Material behandeln und nicht unter die klassische Glasdefinition fallen lässt. Der Versicherungsschutz hängt stark vom gewählten Tarif ab – nur spezialisierte Policen mit erweitertem Leistungsumfang decken Glaskeramik-Kochfelder, Backöfen oder Tischplatten zuverlässig ab.

Glas­ke­ra­mik ist in Stan­dard-Glas­ver­si­che­run­gen häu­fig nicht ent­hal­ten, da Ver­si­che­rer sie als eigen­stän­di­ges Mate­ri­al behan­deln und nicht unter die klas­si­sche Glas­de­fi­ni­ti­on fal­len lässt. Der Ver­si­che­rungs­schutz hängt stark vom gewähl­ten Tarif ab – nur spe­zia­li­sier­te Poli­cen mit erwei­ter­tem Leis­tungs­um­fang decken Glas­ke­ra­mik-Koch­fel­der, Back­öfen oder Tisch­plat­ten zuver­läs­sig ab.

War­um Glas­ke­ra­mik in Stan­dard-Poli­cen oft aus­ge­schlos­sen ist

Glas­ke­ra­mik ist ein Hybrid-Mate­ri­al aus Glas und kera­mi­schen Kom­po­nen­ten mit ande­ren phy­si­ka­li­schen Eigen­schaf­ten als rei­nes Glas. Vie­le Ver­si­che­rer defi­nie­ren „Glas” in ihren Bedin­gun­gen bewusst eng – als trans­pa­ren­te oder trans­lu­zen­te Glas­kon­struk­tio­nen wie Fens­ter, Glas­tü­ren oder Glas­mö­bel. Glas­ke­ra­mik-Ele­men­te wie Koch­fel­der erfül­len die­se Defi­ni­ti­on oft nicht.

Zusätz­li­che Schwie­rig­keit: Glas­ke­ra­mik ist bruch­emp­find­li­cher gegen­über Wär­me­schock-Belas­tun­gen als klas­si­sches Glas. Ein plötz­li­cher Tem­pe­ra­tur­wech­sel (kal­tes Was­ser auf hei­ßer Koch­flä­che) führt häu­fig zu Ris­sen. Ver­si­che­rer sehen hier­in ein höhe­res Scha­dens­ri­si­ko und schlie­ßen die­se Anwen­dung prä­ven­tiv aus oder kal­ku­lie­ren sie in spe­zi­el­len Tari­fen mit höhe­rer Prämie.

Deckungs­um­fang bei Glaskeramik-Versicherungen

Moder­ne Glas­ver­si­che­run­gen mit Glas­ke­ra­mik-Opti­on decken typi­scher­wei­se fol­gen­de Leis­tun­gen ab:

  • Bruch­schä­den: Ris­se, Sprün­ge und Total­bruch durch mecha­ni­sche Ein­wir­kung (Stoß, Schlag)
  • Wär­me­schock-Schä­den: Ris­se durch extre­me Temperaturunterschiede
  • Krat­zer und Ver­schleiß: Je nach Tarif aus­ge­schlos­sen oder mit sepa­ra­ter Absicherung
  • Repa­ra­tur oder Aus­tausch: Klä­ren Sie, ob der Ver­si­che­rer Repa­ra­tu­ren bezahlt oder nur Neu­an­schaf­fung erstattet
  • Selbst­be­tei­li­gung: Übli­cher­wei­se ca. 75–150 Euro pro Schadensfall

Check­lis­te für die rich­ti­ge Versicherungswahl

  • Prü­fen Sie Ihre bestehen­de Haus­rat- oder Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung auf Glaskeramik-Ausschlüsse
  • For­dern Sie von Ver­si­che­rern schrift­lich an, wel­che kon­kre­ten Glas­ke­ra­mik-Gegen­stän­de ver­si­chert sind
  • Ver­glei­chen Sie min­des­tens 3–4 Spe­zi­al­an­bie­ter mit Fokus auf Glaskeramik-Deckung
  • Doku­men­tie­ren Sie den Zustand aller Glas­ke­ra­mik-Ober­flä­chen foto­gra­fisch vor Vertragsabschluss
  • Erfra­gen Sie aus­drück­lich, ob Repa­ra­tu­ren oder nur der Aus­tausch abge­deckt werden
  • Ach­ten Sie auf Aus­nah­me­re­ge­lun­gen wie Alters­an­for­de­run­gen oder Höchst­de­ckungs­sum­men pro Schaden

Im Scha­dens­fall ist die genaue Doku­men­ta­ti­on ent­schei­dend. Hal­ten Sie Kauf­be­le­ge und Rech­nun­gen Ihrer Glas­ke­ra­mik-Gegen­stän­de bereit. Ein spe­zia­li­sier­ter Ver­si­che­rungs­be­ra­ter hilft Ihnen, einen pass­ge­nau­en Schutz zu fin­den, der Ihre Glas­ke­ra­mik-Inves­ti­tio­nen voll­stän­dig absichert.

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Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

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