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Ist Glas­ke­ra­mik in der Glas­ver­si­che­rung versichert?

Glas­ver­si­che­rung: Eine unab­hän­gi­ge Glas­ver­si­che­rung kann spe­zi­ell dar­auf aus­ge­rich­tet sein, Schä­den an Glas­ob­jek­ten abzu­de­cken, ein­schließ­lich Glas­ke­ra­mik. Die­se Art der Ver­si­che­rung kann Schä­den durch Bruch, Ris­se oder ande­re Glas­schä­den abde­cken. Über­prü­fen Sie die Bedin­gun­gen Ihrer Glas­ver­si­che­rung, um fest­zu­stel­len, ob Glas­ke­ra­mik in der Abde­ckung ent­hal­ten ist.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die genau­en Bedin­gun­gen, Aus­schlüs­se und Deckungs­um­fän­ge von Ver­si­che­rung zu Ver­si­che­rung unter­schied­lich sein kön­nen. Es wird emp­foh­len, Ihre Ver­si­che­rungs­po­li­ce sorg­fäl­tig zu über­prü­fen und sich bei Fra­gen direkt an Ihren Ver­si­che­rungs­an­bie­ter zu wen­den, um Infor­ma­tio­nen zum Ver­si­che­rungs­schutz für Glas­ke­ra­mik zu erhalten.

Ein Ver­si­che­rungs­be­ra­ter kann Ihnen dabei hel­fen, die rich­ti­ge Ver­si­che­rungs­lö­sung für Glas­ke­ra­mik basie­rend auf Ihren spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­sen und Risi­ken zu fin­den und den ent­spre­chen­den Ver­si­che­rungs­schutz zu gewährleisten.

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