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Ist Hagel ein Elementarschäden?

Hagel wird in der Regel nicht als Ele­men­tar­scha­den im klas­si­schen Sin­ne betrach­tet, son­dern als Sturm­scha­den. Den­noch ist Hagel eine Natur­ge­walt, die erheb­li­che Schä­den an Gebäu­den, Fahr­zeu­gen und Pflan­zen ver­ur­sa­chen kann. Hier ist, wie Hagel­schä­den in den ver­schie­de­nen Ver­si­che­rungs­ty­pen abge­deckt sind:

1. Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

  • Hagel­schä­den abge­deckt: Die meis­ten Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen decken Hagel­schä­den stan­dard­mä­ßig ab. Dies umfasst Schä­den an Dächern, Fens­tern, Fas­sa­den und ande­ren Gebäu­de­tei­len, die durch Hagel ver­ur­sacht werden.
  • Sturm­schä­den: Hagel wird oft zusam­men mit Sturm in einer Poli­ce behan­delt. Wenn die Ver­si­che­rung Sturm­schä­den abdeckt, ist Hagel in der Regel eben­falls abge­deckt. Vor­aus­set­zung ist häu­fig, dass der Sturm eine bestimm­te Wind­ge­schwin­dig­keit erreicht (meist ab 63 km/h), damit Schä­den als Sturm­schä­den gelten.

2. Haus­rat­ver­si­che­rung

  • Schutz von Haus­rat: Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt in der Regel auch Schä­den ab, die durch Hagel ent­ste­hen, wenn die­se in den ver­si­cher­ten Wohn­räu­men auf­tre­ten. Das bedeu­tet, dass, wenn Hagel­kör­ner Fens­ter durch­schla­gen und Regen­was­ser ein­dringt, die dadurch beschä­dig­ten Möbel, Tep­pi­che und Elek­tro­ge­rä­te von der Haus­rat­ver­si­che­rung ersetzt werden.

3. Ele­men­tar­ver­si­che­rung

  • Nicht erfor­der­lich für Hagel: Eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung ist in der Regel nicht not­wen­dig, um Hagel­schä­den abzu­de­cken, da die­se durch die stan­dard­mä­ßi­gen Sturm- und Hagel­de­ckun­gen der Wohn­ge­bäu­de- und Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt sind. Die Ele­men­tar­ver­si­che­rung ist eher für ande­re Natur­ge­fah­ren wie Hoch­was­ser, Erd­be­ben oder Erd­rut­sche gedacht.

4. Kfz-Ver­si­che­rung

  • Teil­kas­ko-Ver­si­che­rung: Für Fahr­zeu­ge deckt die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung in der Regel Hagel­schä­den ab. Das bedeu­tet, dass Schä­den am Lack, an den Schei­ben oder an der Karos­se­rie, die durch Hagel ver­ur­sacht wer­den, durch die Teil­kas­ko abge­si­chert sind.

Fazit

Hagel wird nicht als Ele­men­tar­scha­den im klas­si­schen Sin­ne betrach­tet, son­dern als Sturm­scha­den. Schä­den durch Hagel sind in der Regel durch die Wohn­ge­bäu­de- und Haus­rat­ver­si­che­rung sowie die Kfz-Teil­kas­ko­ver­si­che­rung abge­deckt. Eine spe­zi­el­le Ele­men­tar­ver­si­che­rung ist für Hagel­schä­den nicht erfor­der­lich, da sie in den Stan­dard­de­ckun­gen bereits berück­sich­tigt sind. Es ist jedoch immer rat­sam, die Bedin­gun­gen dei­ner Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge zu über­prü­fen, um sicher­zu­stel­len, dass Hagel­schä­den in dei­nem spe­zi­el­len Fall abge­deckt sind.

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