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Ist Haus­rat im Feri­en­haus mitversichert?

Der Haus­rat in einem Feri­en­haus ist in der Regel nicht auto­ma­tisch durch die Haus­rat­ver­si­che­rung dei­ner Haupt­woh­nung abge­deckt. Die Haus­rat­ver­si­che­rung bezieht sich pri­mär auf den Haus­rat, der sich in dei­ner Haupt­woh­nung oder dei­nem fes­ten Wohn­sitz befin­det. Um den Haus­rat in einem Feri­en­haus oder einer Zweit­woh­nung abzu­si­chern, gibt es jedoch ver­schie­de­ne Optionen:

1. Außen­ver­si­che­rung für vor­über­ge­hen­den Aufenthalt

Eini­ge Haus­rat­ver­si­che­run­gen bie­ten eine soge­nann­te Außen­ver­si­che­rung an, die den Haus­rat auch außer­halb der Haupt­woh­nung für einen bestimm­ten Zeit­raum abdeckt. Dies kann für Gegen­stän­de gel­ten, die du vor­über­ge­hend in einem Feri­en­haus oder wäh­rend eines Urlaubs mitnimmst.

  • Gel­tungs­dau­er: Die Außen­ver­si­che­rung deckt in der Regel Haus­rat, der sich vor­über­ge­hend außer­halb der Haupt­woh­nung befin­det, jedoch meist nur für eine begrenz­te Zeit­span­ne, wie z. B. 90 Tage.
  • Umfang: Der Ver­si­che­rungs­schutz kann ein­ge­schränkt sein und betrifft oft nur einen Teil der Ver­si­che­rungs­sum­me (z. B. 10–20 % des ver­si­cher­ten Wer­tes), sodass der gesam­te Haus­rat im Feri­en­haus mög­li­cher­wei­se nicht voll­stän­dig abge­deckt ist.

2. Sepa­ra­te Haus­rat­ver­si­che­rung für das Ferienhaus

Wenn du einen dau­er­haf­ten Schutz für den Haus­rat in einem Feri­en­haus wünschst, soll­test du eine sepa­ra­te Haus­rat­ver­si­che­rung für das Feri­en­haus abschlie­ßen. Dies ist beson­ders sinn­voll, wenn das Feri­en­haus ganz­jäh­rig genutzt wird oder es regel­mä­ßig ver­mie­tet wird.

  • Eige­ne Poli­ce: Für das Feri­en­haus kann eine eige­ne Haus­rat­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den, die den Haus­rat gegen die typi­schen Gefah­ren wie Ein­bruch­dieb­stahl, Feu­er, Lei­tungs­was­ser und Sturm absichert.
  • Anpas­sung der Deckungs­sum­me: Die Ver­si­che­rungs­sum­me kann ent­spre­chend dem Wert des Haus­rats im Feri­en­haus fest­ge­legt wer­den, um sicher­zu­stel­len, dass im Scha­dens­fall eine ange­mes­se­ne Ent­schä­di­gung erfolgt.

3. Was ist bei einem Feri­en­haus im Ausland?

Wenn sich dein Feri­en­haus im Aus­land befin­det, wird der Haus­rat meist nicht von der deut­schen Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt. In die­sem Fall müss­test du ent­we­der eine spe­zi­el­le Haus­rat­ver­si­che­rung für Immo­bi­li­en im Aus­land abschlie­ßen oder eine Ver­si­che­rung im jewei­li­gen Land suchen, die den dor­ti­gen Haus­rat abdeckt.

  • Inter­na­tio­na­le Poli­cen: Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten spe­zi­el­le Poli­cen für Immo­bi­li­en im Aus­land an, die den Haus­rat sowohl in der Haupt­woh­nung als auch im Feri­en­haus im Aus­land schützen.
  • Loka­le Ver­si­che­run­gen: Alter­na­tiv kannst du eine loka­le Haus­rat­ver­si­che­rung im jewei­li­gen Land abschlie­ßen, die den Haus­rat im Feri­en­haus gemäß den dort gel­ten­den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen abdeckt.

4. Ver­mie­tung des Ferienhauses

Wenn du dein Feri­en­haus regel­mä­ßig ver­mie­test, ist der Schutz des Haus­rats mög­li­cher­wei­se kom­ple­xer. Eini­ge Ver­si­che­run­gen bie­ten spe­zi­fi­sche Poli­cen für Ver­mie­tungs­ob­jek­te an, die auch den Haus­rat schüt­zen, wäh­rend das Haus ver­mie­tet wird.

  • Erwei­ter­ter Schutz: Hier könn­te es sinn­voll sein, eine Gewer­be­ver­si­che­rung oder eine erwei­ter­te Ver­mie­ter­po­li­ce abzu­schlie­ßen, die den Haus­rat absi­chert und auch Schä­den durch Mie­ter abdeckt.

5. Ver­si­che­rungs­schutz für Wertgegenstände

Besitzt du wert­vol­le Gegen­stän­de in dei­nem Feri­en­haus, wie z. B. teu­re Elek­tro­nik, Kunst­wer­ke oder Anti­qui­tä­ten, soll­test du sicher­stel­len, dass die­se durch die Haus­rat­ver­si­che­rung im Feri­en­haus aus­rei­chend abge­si­chert sind. Oft­mals gibt es spe­zi­el­le Deckungs­gren­zen für sol­che Gegen­stän­de, die durch eine zusätz­li­che Wert­sa­chen­ver­si­che­rung erhöht wer­den können.

Fazit

Der Haus­rat im Feri­en­haus ist nicht auto­ma­tisch durch die Haus­rat­ver­si­che­rung dei­ner Haupt­woh­nung abge­deckt. Für vor­über­ge­hen­de Auf­ent­hal­te kann eine Außen­ver­si­che­rung Schutz bie­ten, aller­dings nur für einen begrenz­ten Zeit­raum und mit einer begrenz­ten Deckungs­sum­me. Für dau­er­haf­ten Schutz ist es sinn­voll, eine sepa­ra­te Haus­rat­ver­si­che­rung für das Feri­en­haus abzu­schlie­ßen, ins­be­son­de­re bei ganz­jäh­ri­ger Nut­zung oder Ver­mie­tung. Bei Feri­en­häu­sern im Aus­land musst du in der Regel eine spe­zi­el­le Ver­si­che­rung im jewei­li­gen Land abschlie­ßen. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die pas­sen­de Poli­ce für dei­ne Feri­en­im­mo­bi­lie zu fin­den und dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten opti­mal zu gestalten.

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