Nein – ein zerbrochenes Ceranfeld ist über die Hausratversicherung nicht gedeckt. Das liegt nicht an einem versteckten Ausschluss, sondern an der Systematik: Die Hausratversicherung zahlt nur bei bestimmten benannten Gefahren, und Glasbruch gehört nicht dazu. Wer das Kochfeld absichern will, braucht eine Glasversicherung mit eingeschlossener Mobiliarverglasung.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Hausratversicherung deckt nur benannte Gefahren – Glasbruch ist keine davon.
- Zuständig wäre die Glasversicherung mit dem Baustein Mobiliarverglasung.
- Ceranfelder sind dort nicht automatisch enthalten und oft gesondert zu nennen.
- Eine Glasversicherung kostet je nach Umfang ca. 60–120 Euro im Jahr.
- Nach einem Brand oder Einbruch zahlt die Hausratversicherung sehr wohl.
Warum greift die Hausratversicherung hier nicht?
Eine Hausratversicherung ersetzt Ihre beweglichen Sachen, wenn sie durch eine versicherte Gefahr zerstört oder entwendet werden. Der Katalog ist abschließend: Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel – je nach Tarif ergänzt um Elementarschäden wie Überschwemmung.
Ein Kochtopf, der auf die Glaskeramik fällt, ist keine dieser Gefahren. Deshalb ist das Kochfeld zwar Teil Ihres versicherten Hausrats, der konkrete Schaden aber nicht versichert. Diese Unterscheidung erklärt auch, warum dasselbe Ceranfeld nach einem Wohnungsbrand sehr wohl ersetzt wird: Dann liegt eine versicherte Gefahr vor.
Was deckt eine Glasversicherung ab?
Die Glasversicherung ist eine eigene Sparte und arbeitet umgekehrt: Sie versichert nicht bestimmte Ursachen, sondern den Bruch als solchen. Unterschieden werden zwei Bereiche:
Die zwei Bausteine der Glasversicherung
| Baustein | Was dazugehört |
|---|---|
| Gebäudeverglasung | Fenster, Türen, Balkonverglasung, Wintergarten |
| Mobiliarverglasung | Glastische, Spiegel, Vitrinen, Aquarien |
| Kochfelder aus Glaskeramik | meist nur bei ausdrücklichem Einschluss |
| Displays und Bildschirme | in der Regel ausgeschlossen |
| Kratzer und Absplitterungen | nicht gedeckt – nur Bruch |
| Vorsätzlich herbeigeführter Bruch | nicht gedeckt |
Der entscheidende Punkt steht in der dritten Zeile: Ceran- und Induktionskochfelder sind auch in der Glasversicherung nicht selbstverständlich enthalten. Viele Bedingungswerke nennen sie ausdrücklich als Ausschluss oder verlangen einen gesonderten Einschluss gegen Mehrbeitrag. Wer das Kochfeld absichern will, muss also genau diesen Punkt prüfen – der Abschluss einer Glasversicherung allein genügt nicht.
Was ist mit Kratzern und Hitzerissen?
Beides ist in aller Regel nicht versichert. Die Glasversicherung leistet bei Bruch – also wenn die Scheibe durchtrennt ist. Oberflächliche Kratzer, Abplatzungen an der Kante und die typischen feinen Hitzerisse gelten als Beeinträchtigung, nicht als Bruch.
Verschleiß ist ebenfalls ausgeschlossen, und das betrifft ein Kochfeld nach vielen Jahren durchaus. Wer umfassenderen Schutz sucht, findet ihn eher in einer Hausgeräteversicherung, die auch Funktionsstörungen und Elektronikschäden einschließt – zu deutlich höherem Beitrag und meist mit begrenzter Laufzeit ab Kaufdatum.
Wann zahlt die Hausratversicherung das Kochfeld doch?
Immer dann, wenn eine der benannten Gefahren die Ursache ist. Bei einem Wohnungsbrand wird das Kochfeld wie der übrige zerstörte Hausrat ersetzt. Dasselbe gilt nach einem Einbruchdiebstahl, wenn Täter das Gerät beschädigen, oder bei einem Leitungswasserschaden, der die Elektronik zerstört.
Auch ein Blitzschlag mit Überspannungsschaden fällt darunter, sofern Überspannung im Tarif eingeschlossen ist – das ist nicht überall der Fall. Entscheidend ist nie das beschädigte Objekt, sondern immer die Ursache. Genau deshalb führt die Frage „ist mein Ceranfeld versichert?” ohne Angabe der Schadenursache zu keiner brauchbaren Antwort.
Praktische Tipps
- Bedingungen gezielt lesen: Suchen Sie nach „Cerankochfeld” oder „Glaskeramik” – nicht nach „Mobiliarverglasung” allein.
- Wert gegenrechnen: Ein Austausch kostet meist 200 bis 600 Euro; ab welchem Beitrag sich die Police lohnt, ergibt sich daraus.
- Selbstbeteiligung beachten: Bei kleineren Schäden kann sie den Nutzen aufzehren.
- Herstellergarantie zuerst prüfen: Bei jungen Geräten kann sie vorgehen.
- Einbaukosten mitdenken: Prüfen Sie, ob Ausbau, Anschluss und Entsorgung mitversichert sind.
- Angebote vergleichen: Ein Glasversicherungs-Vergleich ist kostenlos und unverbindlich.
Häufig gestellte Fragen
Ist mein Ceranfeld nach einem Wohnungsbrand versichert?
Ja. Dann liegt mit Feuer eine versicherte Gefahr vor, und die Hausratversicherung ersetzt das Kochfeld wie den übrigen zerstörten Hausrat.
Reicht eine normale Glasversicherung aus?
Nicht zwangsläufig. Kochfelder aus Glaskeramik sind häufig ausgeschlossen oder nur gegen Aufpreis eingeschlossen. Der Punkt gehört ausdrücklich in den Vertrag.
Zahlt die Versicherung auch bei Kratzern?
Nein. Gedeckt ist der Bruch, nicht die oberflächliche Beschädigung. Kratzer, Absplitterungen und Verschleiß bleiben außen vor.
Was kostet eine Glasversicherung?
Je nach Umfang und Wohnfläche etwa 60 bis 120 Euro im Jahr. Der Einschluss von Kochfeldern schlägt zusätzlich zu Buche.
Lohnt sich der Schutz überhaupt?
Bei einem hochwertigen Induktionsfeld eher als bei einem einfachen Gerät. Rechnen Sie den Jahresbeitrag über die erwartete Nutzungsdauer gegen den Wiederbeschaffungswert – häufig ist eine Rücklage die wirtschaftlichere Lösung.