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Ist in der Haus­rat­ver­si­che­rung das Cer­an­feld mitversichert?

Aktualisiert: 25. August 2026  ·  Veröffentlicht: 20. April 2023

Nein – ein zer­bro­che­nes Cer­an­feld ist über die Haus­rat­ver­si­che­rung nicht gedeckt. Das liegt nicht an einem ver­steck­ten Aus­schluss, son­dern an der Sys­te­ma­tik: Die Haus­rat­ver­si­che­rung zahlt nur bei bestimm­ten benann­ten Gefah­ren, und Glas­bruch gehört nicht dazu. Wer das Koch­feld absi­chern will, braucht eine Glas­ver­si­che­rung mit ein­ge­schlos­se­ner Mobiliarverglasung.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt nur benann­te Gefah­ren – Glas­bruch ist kei­ne davon.
  • Zustän­dig wäre die Glas­ver­si­che­rung mit dem Bau­stein Mobiliarverglasung.
  • Cer­an­fel­der sind dort nicht auto­ma­tisch ent­hal­ten und oft geson­dert zu nennen.
  • Eine Glas­ver­si­che­rung kos­tet je nach Umfang ca. 60–120 Euro im Jahr.
  • Nach einem Brand oder Ein­bruch zahlt die Haus­rat­ver­si­che­rung sehr wohl.

War­um greift die Haus­rat­ver­si­che­rung hier nicht?

Eine Haus­rat­ver­si­che­rung ersetzt Ihre beweg­li­chen Sachen, wenn sie durch eine ver­si­cher­te Gefahr zer­stört oder ent­wen­det wer­den. Der Kata­log ist abschlie­ßend: Feu­er, Ein­bruch­dieb­stahl, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel – je nach Tarif ergänzt um Ele­men­tar­schä­den wie Überschwemmung.

Ein Koch­topf, der auf die Glas­ke­ra­mik fällt, ist kei­ne die­ser Gefah­ren. Des­halb ist das Koch­feld zwar Teil Ihres ver­si­cher­ten Haus­rats, der kon­kre­te Scha­den aber nicht ver­si­chert. Die­se Unter­schei­dung erklärt auch, war­um das­sel­be Cer­an­feld nach einem Woh­nungs­brand sehr wohl ersetzt wird: Dann liegt eine ver­si­cher­te Gefahr vor.

Was deckt eine Glas­ver­si­che­rung ab?

Die Glas­ver­si­che­rung ist eine eige­ne Spar­te und arbei­tet umge­kehrt: Sie ver­si­chert nicht bestimm­te Ursa­chen, son­dern den Bruch als sol­chen. Unter­schie­den wer­den zwei Bereiche:

Die zwei Bau­stei­ne der Glasversicherung

Bau­stein Was dazu­ge­hört
Gebäu­de­ver­gla­sung Fens­ter, Türen, Bal­kon­ver­gla­sung, Wintergarten
Mobi­li­ar­ver­gla­sung Glas­ti­sche, Spie­gel, Vitri­nen, Aquarien
Koch­fel­der aus Glaskeramik meist nur bei aus­drück­li­chem Einschluss
Dis­plays und Bildschirme in der Regel ausgeschlossen
Krat­zer und Absplitterungen nicht gedeckt – nur Bruch
Vor­sätz­lich her­bei­ge­führ­ter Bruch nicht gedeckt

Der ent­schei­den­de Punkt steht in der drit­ten Zei­le: Ceran- und Induk­ti­ons­koch­fel­der sind auch in der Glas­ver­si­che­rung nicht selbst­ver­ständ­lich ent­hal­ten. Vie­le Bedin­gungs­wer­ke nen­nen sie aus­drück­lich als Aus­schluss oder ver­lan­gen einen geson­der­ten Ein­schluss gegen Mehr­bei­trag. Wer das Koch­feld absi­chern will, muss also genau die­sen Punkt prü­fen – der Abschluss einer Glas­ver­si­che­rung allein genügt nicht.

Was ist mit Krat­zern und Hitzerissen?

Bei­des ist in aller Regel nicht ver­si­chert. Die Glas­ver­si­che­rung leis­tet bei Bruch – also wenn die Schei­be durch­trennt ist. Ober­fläch­li­che Krat­zer, Abplat­zun­gen an der Kan­te und die typi­schen fei­nen Hit­ze­ris­se gel­ten als Beein­träch­ti­gung, nicht als Bruch.

Ver­schleiß ist eben­falls aus­ge­schlos­sen, und das betrifft ein Koch­feld nach vie­len Jah­ren durch­aus. Wer umfas­sen­de­ren Schutz sucht, fin­det ihn eher in einer Haus­ge­rä­te­ver­si­che­rung, die auch Funk­ti­ons­stö­run­gen und Elek­tronik­schä­den ein­schließt – zu deut­lich höhe­rem Bei­trag und meist mit begrenz­ter Lauf­zeit ab Kaufdatum.

Wann zahlt die Haus­rat­ver­si­che­rung das Koch­feld doch?

Immer dann, wenn eine der benann­ten Gefah­ren die Ursa­che ist. Bei einem Woh­nungs­brand wird das Koch­feld wie der übri­ge zer­stör­te Haus­rat ersetzt. Das­sel­be gilt nach einem Ein­bruch­dieb­stahl, wenn Täter das Gerät beschä­di­gen, oder bei einem Lei­tungs­was­ser­scha­den, der die Elek­tro­nik zerstört.

Auch ein Blitz­schlag mit Über­span­nungs­scha­den fällt dar­un­ter, sofern Über­span­nung im Tarif ein­ge­schlos­sen ist – das ist nicht über­all der Fall. Ent­schei­dend ist nie das beschä­dig­te Objekt, son­dern immer die Ursa­che. Genau des­halb führt die Fra­ge „ist mein Cer­an­feld ver­si­chert?” ohne Anga­be der Scha­den­ur­sa­che zu kei­ner brauch­ba­ren Antwort.

Prak­ti­sche Tipps

  • Bedin­gun­gen gezielt lesen: Suchen Sie nach „Cer­an­koch­feld” oder „Glas­ke­ra­mik” – nicht nach „Mobi­li­ar­ver­gla­sung” allein.
  • Wert gegen­rech­nen: Ein Aus­tausch kos­tet meist 200 bis 600 Euro; ab wel­chem Bei­trag sich die Poli­ce lohnt, ergibt sich daraus.
  • Selbst­be­tei­li­gung beach­ten: Bei klei­ne­ren Schä­den kann sie den Nut­zen aufzehren.
  • Her­stel­ler­ga­ran­tie zuerst prü­fen: Bei jun­gen Gerä­ten kann sie vorgehen.
  • Ein­bau­kos­ten mit­den­ken: Prü­fen Sie, ob Aus­bau, Anschluss und Ent­sor­gung mit­ver­si­chert sind.
  • Ange­bo­te ver­glei­chen: Ein Glas­ver­si­che­rungs-Ver­gleich ist kos­ten­los und unverbindlich.

Häu­fig gestell­te Fragen

Ist mein Cer­an­feld nach einem Woh­nungs­brand versichert?

Ja. Dann liegt mit Feu­er eine ver­si­cher­te Gefahr vor, und die Haus­rat­ver­si­che­rung ersetzt das Koch­feld wie den übri­gen zer­stör­ten Hausrat.

Reicht eine nor­ma­le Glas­ver­si­che­rung aus?

Nicht zwangs­läu­fig. Koch­fel­der aus Glas­ke­ra­mik sind häu­fig aus­ge­schlos­sen oder nur gegen Auf­preis ein­ge­schlos­sen. Der Punkt gehört aus­drück­lich in den Vertrag.

Zahlt die Ver­si­che­rung auch bei Kratzern?

Nein. Gedeckt ist der Bruch, nicht die ober­fläch­li­che Beschä­di­gung. Krat­zer, Absplit­te­run­gen und Ver­schleiß blei­ben außen vor.

Was kos­tet eine Glasversicherung?

Je nach Umfang und Wohn­flä­che etwa 60 bis 120 Euro im Jahr. Der Ein­schluss von Koch­fel­dern schlägt zusätz­lich zu Buche.

Lohnt sich der Schutz überhaupt?

Bei einem hoch­wer­ti­gen Induk­ti­ons­feld eher als bei einem ein­fa­chen Gerät. Rech­nen Sie den Jah­res­bei­trag über die erwar­te­te Nut­zungs­dau­er gegen den Wie­der­be­schaf­fungs­wert – häu­fig ist eine Rück­la­ge die wirt­schaft­li­che­re Lösung.

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