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Ist in der Haus­rat­ver­si­che­rung Glas mitversichert?

Typi­scher­wei­se deckt eine Haus­rat­ver­si­che­rung kei­ne Glas­schä­den an den Glas­ge­gen­stän­den ab, die sich in Ihrem Haus­halt befin­den. Dazu gehö­ren in der Regel Glas­fens­ter, Spie­gel, Glas­re­ga­le und ande­re Glas­ge­gen­stän­de, die Teil Ihrer Ein­rich­tung sind. Wenn sol­che Glas­ge­gen­stän­de durch Unfäl­le, Van­da­lis­mus oder ande­re ver­si­cher­te Schä­den beschä­digt wer­den, kann eine sepa­ra­te Glas­ver­si­che­rung die Kos­ten für Repa­ra­tur oder Ersatz decken.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass es mög­li­cher­wei­se Ober­gren­zen für die Deckung von Glas­bruch­schä­den gibt. Es kann eine bestimm­te Höchst­gren­ze für ein­zel­ne Glas­ge­gen­stän­de oder eine maxi­ma­le Gesamt­de­ckung für Glas­schä­den geben. 

Bei Fra­gen oder Unklar­hei­ten ist es rat­sam, sich direkt an Ihren Ver­si­che­rungs­an­bie­ter zu wen­den, um wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Glas­ab­de­ckung in Ihrer Haus­rat­ver­si­che­rung zu erhalten.

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