Ja, als Azubi ist man in der Regel noch über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert, sofern die Bedingungen der Versicherung dies vorsehen. Die Familienversicherung greift in der Regel, solange der Azubi noch minderjährig ist und/oder sich in der Erstausbildung befindet und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
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