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Ist man im Pflegeheim haftpflichtversichert?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 24. April 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Im Pflegeheim sind Sie durch die Betriebshaftpflichtversicherung der Einrichtung nur teilweise geschützt – diese deckt hauptsächlich Schäden an der Ausstattung ab. Für Haftungsrisiken gegenüber Besuchern, anderen Bewohnern oder Personal benötigen Sie eine eigene Privathaftpflichtversicherung, die auch im Alter sinnvoll und meist noch verfügbar ist.

Im Pfle­ge­heim sind Sie durch die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung der Ein­rich­tung nur teil­wei­se geschützt – die­se deckt haupt­säch­lich Schä­den an der Aus­stat­tung ab. Für Haf­tungs­ri­si­ken gegen­über Besu­chern, ande­ren Bewoh­nern oder Per­so­nal benö­ti­gen Sie eine eige­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung, die auch im Alter sinn­voll und meist noch ver­füg­bar ist.

Betriebs­haft­pflicht des Pfle­ge­heims: Leis­tun­gen und Grenzen

Pfle­ge­hei­me und Senio­ren­ein­rich­tun­gen sind gesetz­lich zur Abschluss­ver­pflich­tung einer Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ver­pflich­tet. Die­se Poli­ce schützt jedoch in ers­ter Linie die Ein­rich­tung selbst vor Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen, nicht auto­ma­tisch Sie als Bewoh­ner. Die typi­schen Leis­tun­gen umfassen:

  • Beschä­di­gun­gen an Möbeln oder Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­den im Zimmer
  • Schä­den an Raum­aus­stat­tung (Wän­de, Boden­be­lä­ge, Fenster)
  • Zer­stö­rung von Gerä­ten und Einrichtungsausstattung
  • Scha­dens­er­satz für unmit­tel­ba­re Sach­schä­den an Heimeigentum

Die­se Schä­den wer­den über die Haf­tungs­ver­si­che­rung der Ein­rich­tung regu­liert – Sie müs­sen nicht selbst auf­kom­men. Mel­den Sie Schä­den sofort dem Per­so­nal und las­sen Sie die­se doku­men­tie­ren, um spä­ter Aus­ein­an­der­set­zun­gen über Haf­tung zu ver­mei­den. Wich­tig: Vie­le Poli­cen ent­hal­ten Selbst­be­tei­li­gun­gen oder Aus­schlüs­se bei fahr­läs­si­ger oder gro­ber Pflichtverletzung.

Pri­vat­haft­pflicht im Pfle­ge­heim: Umfang und Notwendigkeit

Ihre per­sön­li­che Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung schließt die Schutz­lü­cken der Betriebs­haf­tung. Sie tritt ein bei:

  • Ver­let­zun­gen von Besu­chern oder Gäs­ten in Ihrem Zimmer
  • Schä­den am Mobi­li­ar ande­rer Bewohner
  • Kör­per­ver­let­zung des Pfle­ge­per­so­nals durch Ihre Handlungen
  • Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen in Gemein­schafts­be­rei­chen (Flu­re, Speisesaal)
  • Ver­mö­gens­schä­den oder Rechtsverletzungen

Eine bestehen­de Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung behält ihre Gül­tig­keit im Pfle­ge­heim – aller­dings soll­ten Sie den Umzug dem Ver­si­che­rer mit­tei­len. Falls Ihre Poli­ce abge­lau­fen ist, bie­ten Ver­si­che­rer auch 2026 noch maß­ge­schnei­der­te Tari­fe für Senio­ren an. Die Kos­ten lie­gen ca. zwi­schen 60–150 Euro pro Jahr je nach gewähl­ter Deckungs­sum­me. Eine Deckungs­sum­me von min­des­tens 5 Mil­lio­nen Euro ist emp­feh­lens­wert, um grö­ße­re Ver­mö­gens­wer­te zu schützen.

Prak­ti­sche Check­lis­te für den Pflegeheimeintritt

  • Ver­si­che­rungs­be­schei­ni­gung ein­se­hen: For­dern Sie von der Ein­rich­tung schrift­lich die Ver­si­che­rungs­ur­kun­de, Deckungs­sum­me und Aus­schlüs­se der Betriebs­haft­pflicht an
  • Eige­ne Poli­ce über­prü­fen: Kon­tak­tie­ren Sie Ihren Ver­si­che­rer und klä­ren, ob die Pri­vat­haft­pflicht auch im Pfle­ge­heim gilt oder ange­passt wer­den muss
  • Deckungs­lü­cken schlie­ßen: Falls kei­ne Poli­ce vor­han­den ist, bean­tra­gen Sie umge­hend einen Tarif für Seniorenhaushalte
  • Wohn­si­tua­ti­ons­än­de­rung mel­den: Infor­mie­ren Sie Ihren Ver­si­che­rer for­mal über den Wohn­orts­wech­sel ins Pflegeheim
  • Schä­den doku­men­tie­ren: Erstel­len Sie von Beschä­di­gun­gen Fotos und las­sen Sie sich die Doku­men­ta­ti­on vom Per­so­nal bestätigen
  • Selbst­be­tei­li­gun­gen erfra­gen: Klä­ren Sie, wel­che Eigen­an­tei­le die Heim­be­triebs­haft­pflicht oder Ihre Poli­ce vorsehen
  • Ver­si­che­rungs­un­ter­la­gen auf­be­wah­ren: Lagern Sie Poli­cen und Ver­si­che­rungs­be­schei­ni­gun­gen griffbereit
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