Die Möglichkeit, in der Privathaftpflichtversicherung familienversichert zu sein, hängt von den genauen Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags ab. In der Regel gilt jedoch, dass die Familienversicherung in der Privathaftpflichtversicherung während des Trennungsjahres bestehen bleibt.
Dies bedeutet, dass der Partner, der zuvor über den Versicherungsvertrag des anderen Partners mitversichert war, in der Regel auch während des Trennungsjahres weiterhin in der Familienversicherung des anderen Partners eingeschlossen ist.