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Ist mein Part­ner über mei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung mitversichert?

Ja, dein Part­ner kann in vie­len Fäl­len über dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert sein, aller­dings hängt dies von der Art des Ver­trags und den spe­zi­fi­schen Bedin­gun­gen des Ver­si­che­rers ab. Es gibt eini­ge wich­ti­ge Punk­te, die du beach­ten solltest:

1. Ehe­part­ner oder ein­ge­tra­ge­ne Lebenspartner

  • In den meis­ten Fami­li­en- oder Paar-Tari­fen ist der Ehe­part­ner oder der ein­ge­tra­ge­ne Lebens­part­ner auto­ma­tisch mitversichert.
  • Wenn du einen sol­chen Tarif abschließt, sind bei­de Part­ner im glei­chen Ver­trag abge­deckt, ohne dass du eine zusätz­li­che Ver­si­che­rung für dei­nen Part­ner abschlie­ßen musst.

2. Unver­hei­ra­te­te Partner

  • Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten auch Tari­fe an, bei denen unver­hei­ra­te­te Part­ner, die im sel­ben Haus­halt leben, mit­ver­si­chert sind. Die­se Mög­lich­keit hängt jedoch vom jewei­li­gen Anbie­ter ab, und es ist wich­tig, dies in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen zu überprüfen.
  • Oft muss die Ver­si­che­rung expli­zit als Paar-Tarif oder Fami­li­en­ta­rif aus­ge­wie­sen sein, damit unver­hei­ra­te­te Part­ner mit­ver­si­chert sind.
  • Bei­spiel: Wenn du mit dei­nem Part­ner zusam­men­lebst, soll­tet ihr prü­fen, ob euer Ver­si­che­rer die­se Opti­on anbie­tet und den Ver­si­che­rungs­schutz auf bei­de Per­so­nen ausdehnt.

3. Erwei­te­rung des Versicherungsschutzes

  • Falls dein der­zei­ti­ger Tarif nur dich als Ein­zel­per­son abdeckt, bie­ten vie­le Ver­si­che­rer die Mög­lich­keit, den Ver­trag auf einen Paar- oder Fami­li­en­ta­rif zu erwei­tern, um dei­nen Part­ner mit zu ver­si­chern. Die Prä­mi­en sind bei einem sol­chen Tarif etwas höher als bei einem Ein­zel­ver­trag, aber güns­ti­ger als zwei sepa­ra­te Versicherungen.

4. Miet­ver­hält­nis­se

  • Wenn ihr gemein­sam in einer Miet­woh­nung lebt, kann es beson­ders sinn­voll sein, dass dein Part­ner über die glei­che Haft­pflicht­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert ist, um Schä­den an der Miet­sa­che (z. B. in der Woh­nung) abzudecken.

5. Was ist nicht auto­ma­tisch mitversichert?

  • Sepa­ra­te Haft­pflicht­an­sprü­che zwi­schen Part­nern: Wenn dein Part­ner von dir per­sön­lich geschä­digt wird (z. B. ein Unfall zu Hau­se), über­nimmt die Pri­vat­haft­pflicht sol­che Schä­den in der Regel nicht. Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen decken nur Schä­den gegen­über Drit­ten ab, nicht zwi­schen den ver­si­cher­ten Per­so­nen selbst.
  • Eigen­stän­di­ge Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen: Wenn dein Part­ner eine eige­ne beruf­li­che Haft­pflicht­ver­si­che­rung (z. B. als Frei­be­ruf­ler) benö­tigt, wird die­se nicht durch eure gemein­sa­me Pri­vat­haft­pflicht gedeckt.

Fazit

Ob dein Part­ner über dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert ist, hängt von eurem Bezie­hungs­sta­tus und dem Ver­si­che­rungs­ta­rif ab. Ehe­part­ner und ein­ge­tra­ge­ne Lebens­part­ner sind in der Regel auto­ma­tisch mit­ver­si­chert. Unver­hei­ra­te­te Part­ner kön­nen bei vie­len Ver­si­che­rern mit­ver­si­chert wer­den, wenn ihr gemein­sam im sel­ben Haus­halt lebt und der Tarif dies vor­sieht. Es ist wich­tig, den Ver­si­che­rungs­ver­trag genau zu prü­fen oder einen Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen durch­zu­füh­ren, um den bes­ten Tarif für eure Situa­ti­on zu finden.

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