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Ist Reisegepäck in der Hausratversicherung versichert?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 20. April 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Reisegepäck ist in der Standard-Hausratversicherung nicht versichert. Die Hausratversicherung schützt ausschließlich Ihre Einrichtung und persönliche Gegenstände innerhalb Ihrer Wohnung oder des versicherten Hauses. Sobald Sie mit Ihrem Gepäck verreisen, endet dieser Schutz – unabhängig vom Reiseziel oder Transportmittel.

Rei­se­ge­päck ist in der Stan­dard-Haus­rat­ver­si­che­rung nicht ver­si­chert. Die Haus­rat­ver­si­che­rung schützt aus­schließ­lich Ihre Ein­rich­tung und per­sön­li­che Gegen­stän­de inner­halb Ihrer Woh­nung oder des ver­si­cher­ten Hau­ses. Sobald Sie mit Ihrem Gepäck ver­rei­sen, endet die­ser Schutz – unab­hän­gig vom Rei­se­ziel oder Trans­port­mit­tel. Für den Schutz wäh­rend Ihrer Rei­sen benö­ti­gen Sie eine sepa­ra­te Rei­se­ge­päck­ver­si­che­rung.

War­um die Haus­rat­ver­si­che­rung nicht für Rei­se­ge­päck gilt

Die Haus­rat­ver­si­che­rung ist räum­lich streng begrenzt: Sie gilt nur für den Ver­si­che­rungs­ort (Ihre Woh­nung, das Haus oder direkt angren­zen­de Grund­stücks­flä­chen). Die­ser räum­li­che Gel­tungs­be­reich ist ein fun­da­men­ta­les Ver­si­che­rungs­prin­zip und lässt sich nicht ein­fach erwei­tern. Trag­ba­re Gegen­stän­de außer­halb die­ser Gren­zen – etwa im Flug­zeug, im Hotel oder beim Gepäck­auf- und ‑abbau – sind aus­drück­lich ausgeschlossen.

Eine Rei­se­ge­päck­ver­si­che­rung hin­ge­gen beglei­tet Sie welt­weit. Sie deckt Schä­den durch Raub, Dieb­stahl, Beschä­di­gung und teil­wei­se auch Ver­lust ab – von Kof­fer­schä­den über beschä­dig­te Elek­tro­nik (Lap­tops, Kame­ras, Smart­phones) bis hin zu Bar­geld­be­schä­di­gun­gen. Moder­ne Tari­fe (Stand 2026) beinhal­ten häu­fig auch Leis­tun­gen bei Gepäck­ver­spä­tung durch Air­lines, Trans­port­schä­den bei der Anrei­se und Zuschüs­se für not­wen­di­ge Ersatzkäufe.

Aktu­el­le Deckungs­sum­men und Leis­tungs­stan­dards 2026

Gute Rei­se­ge­päck­ver­si­che­run­gen bie­ten heu­te Deckungs­sum­men von ca. 2.500 bis 5.000 Euro im Stan­dard­ta­rif an. Pro Ein­zel­ge­gen­stand liegt die Ver­si­che­rungs­gren­ze häu­fig bei ca. 500–1.000 Euro; bei Wert­sa­chen (Schmuck, Uhren, hoch­wer­ti­ge Elek­tro­nik) oft deut­lich dar­un­ter. Ach­ten Sie beim Ver­gleich auf die­se moder­nen Leis­tungs­merk­ma­le: Schutz für unpa­cked items (Gegen­stän­de außer­halb des Kof­fers), Assis­tance-Leis­tun­gen bei Gepäck­ver­spä­tung, Kos­ten­er­satz für not­wen­di­ge Ersatz­käu­fe im Not­fall und trans­pa­ren­te Aus­schluss­klau­seln. Beson­ders wich­tig: Lesen Sie die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen gründ­lich – vie­le Tari­fe schlie­ßen beson­ders teu­re Gegen­stän­de oder Rei­sen in bestimm­te Län­der und Regio­nen aus.

Opti­ma­le Ver­si­che­rungs­stra­te­gie für Reisende

  • Jah­res­ver­si­che­rung statt Ein­zel­de­ckung: Bei meh­re­ren Rei­sen pro Jahr ist eine Jah­respo­li­ce güns­ti­ger und kom­for­ta­bler als sepa­ra­te Eintagesversicherungen
  • Kom­bi-Pake­te nut­zen: Rei­se­ge­päck + Rei­se­rück­tritt + Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung spa­ren oft ca. 20–30 % gegen­über Einzeltarifen
  • Kre­dit­kar­ten-Zusatz­leis­tun­gen prü­fen: Vie­le Pre­mi­um-Kre­dit­kar­ten bie­ten kos­ten­lo­sen oder ver­güns­tig­ten Rei­se­ge­päck­schutz – vor Ver­si­che­rungs­ab­schluss klären
  • Foto­do­ku­men­ta­ti­on vor jeder Rei­se: Foto­gra­fie­ren Sie wert­vol­le Gegen­stän­de als Nach­weis für mög­li­che Schadenmeldungen
  • Selbst­be­tei­li­gung bewusst wäh­len: Eine Selbst­be­tei­li­gung von 50–100 Euro redu­ziert Ihre Prä­mie spür­bar, ohne das Risi­ko wesent­lich zu erhöhen
  • Deckungs­sum­men regel­mä­ßig über­prü­fen: Aktua­li­sie­ren Sie Ihre Ver­si­che­rung jähr­lich – ins­be­son­de­re wenn Sie regel­mä­ßig teu­re­re Gegen­stän­de mitnehmen
  • War­te­zei­ten beach­ten: Man­che Tari­fe haben War­te­fris­ten­re­ge­lun­gen; schlie­ßen Sie Ihre Ver­si­che­rung daher recht­zei­tig ab
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