Ja, Schmuck ist über die verbundene Hausratversicherung mitversichert.
Schmuck fällt bedingungsgemäß unter die sog. Wertsachen.
Für Wertsachen sehen die Bedingungen der Hausratversicherungen üblicherweise Höchstentschädigungsgrenzen vor.
So stehen in vielen Hausratversicherungen z.B. (nur) ca. 25% der Versicherungssumme für Wertsachen zur Verfügung.
Diese Entschädigungsgrenze kann aber gegen Zusatzbeitrag in der Hausratversicherung erhöht werden.
Wichtiger Hinweis:
In den meisten Hausratversicherungen ist der Schmuck allerdings nicht versichert, wenn dieser sich außer Haus befindet oder einfach nur verloren geht.
Wenn man seinen Schmuck und seine wertvollen Uhren über den Versicherungsschutz der Hausratversicherung hinaus vollumfänglich absichern möchte, so kann man hierfür eine spezielle Valoren-Versicherung oder Uhrenversicherung abschließen.