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Ist Stark­re­gen ein Elementarschaden?

Ja, Stark­re­gen zählt zu den Ele­men­tar­schä­den. Schä­den, die durch Stark­re­gen ent­ste­hen, sind in der Regel durch die Ele­men­tar­ver­si­che­rung abge­deckt, wenn sie zu Über­schwem­mun­gen oder Rück­stau führen.

Wie führt Stark­re­gen zu Elementarschäden?

Stark­re­gen kann in kur­zer Zeit gro­ße Was­ser­men­gen ver­ur­sa­chen, die das Abwas­ser­sys­tem über­for­dern und zu Über­schwem­mun­gen füh­ren. Die­se Was­ser­mas­sen kön­nen in Gebäu­de ein­drin­gen und erheb­li­che Schä­den anrich­ten. Typi­sche Sze­na­ri­en, in denen Stark­re­gen zu Ele­men­tar­schä­den führt, sind:

  • Über­schwem­mun­gen: Wenn gro­ße Men­gen Regen­was­ser nicht schnell genug abflie­ßen kön­nen, kommt es zu Über­flu­tun­gen von Stra­ßen, Kel­lern und Erdgeschossen.
  • Rück­stau: Wenn das Abwas­ser­sys­tem über­las­tet ist, kann das Was­ser durch die Kana­li­sa­ti­on zurück in Gebäu­de gedrückt wer­den. Die­ser Rück­stau kann zu erheb­li­chen Was­ser­schä­den führen.

Deckung durch die Elementarversicherung

Um sich gegen die finan­zi­el­len Fol­gen von Schä­den durch Stark­re­gen abzu­si­chern, ist es not­wen­dig, eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Die­se Ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die durch Über­schwem­mun­gen und Rück­stau infol­ge von Stark­re­gen ent­ste­hen. Ohne die­se zusätz­li­che Ver­si­che­rung sind sol­che Schä­den in der Regel nicht durch die stan­dard­mä­ßi­ge Wohn­ge­bäu­de- oder Haus­rat­ver­si­che­rung abgedeckt.

Fazit

Ja, Stark­re­gen ist ein Ele­men­tar­scha­den und kann erheb­li­che Schä­den ver­ur­sa­chen, die ohne eine ent­spre­chen­de Ele­men­tar­ver­si­che­rung nicht abge­si­chert sind. Ange­sichts der zuneh­men­den Häu­fig­keit und Inten­si­tät von Stark­re­gen­er­eig­nis­sen wird der Abschluss einer sol­chen Ver­si­che­rung für vie­le Haus­be­sit­zer immer wichtiger.

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