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Ist stei­gen­des Grund­was­ser ein Elementarschaden?

Stei­gen­des Grund­was­ser ist in der Regel kein Ele­men­tar­scha­den, wie er durch eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung abge­deckt wird. Schä­den durch auf­stei­gen­des Grund­was­ser gel­ten nor­ma­ler­wei­se als Risi­ko, das nicht unter den Schutz der Ele­men­tar­ver­si­che­rung fällt, es sei denn, das stei­gen­de Grund­was­ser ist eine direk­te Fol­ge eines ver­si­cher­ten Natur­er­eig­nis­ses, wie etwa einer Überschwemmung.

War­um ist stei­gen­des Grund­was­ser oft nicht abgedeckt?

  • Dau­er­haf­te oder lang­sam anstei­gen­de Gefah­ren: Stei­gen­des Grund­was­ser ist in vie­len Fäl­len ein lang­sam auf­tre­ten­des Phä­no­men, das oft mit dem natür­li­chen Grund­was­ser­spie­gel in Ver­bin­dung steht und nicht als plötz­li­che Natur­ka­ta­stro­phe ange­se­hen wird. Daher sehen Ver­si­che­rer es nicht als ver­si­cher­ba­res Risi­ko im Rah­men der Ele­men­tar­ver­si­che­rung an.
  • Aus­schlüs­se in der Ver­si­che­rungs­po­li­ce: In den meis­ten Ver­si­che­rungs­po­li­cen sind Schä­den durch auf­stei­gen­des Grund­was­ser expli­zit aus­ge­schlos­sen, es sei denn, sie ent­ste­hen als direk­te Fol­ge einer aku­ten Natur­ka­ta­stro­phe wie einer Überschwemmung.

Wann könn­te stei­gen­des Grund­was­ser abge­deckt sein?

  • Indi­rek­te Fol­ge eines Ele­men­tar­ereig­nis­ses: Wenn das stei­gen­de Grund­was­ser eine direk­te Fol­ge einer ver­si­cher­ten Natur­ka­ta­stro­phe wie Hoch­was­ser ist, und die­se Natur­ka­ta­stro­phe zu einer plötz­li­chen Erhö­hung des Grund­was­ser­spie­gels führt, könn­te der Scha­den unter bestimm­ten Umstän­den gedeckt sein. Dies hängt jedoch stark von den spe­zi­fi­schen Bedin­gun­gen der Ver­si­che­rungs­po­li­ce ab.

Fazit

Stei­gen­des Grund­was­ser wird in der Regel nicht als Ele­men­tar­scha­den ange­se­hen und ist somit meist nicht durch eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung abge­deckt. Für sol­che Schä­den ist es wich­tig, die spe­zi­fi­schen Bedin­gun­gen der eige­nen Ver­si­che­rungs­po­li­ce zu prü­fen und gege­be­nen­falls mit dem Ver­si­che­rer zu klä­ren, ob und unter wel­chen Umstän­den sol­che Schä­den abge­si­chert wer­den können.

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