Suche

Ist Van­da­lis­mus durch die Haus­rat­ver­si­che­rung gedeckt?

Ist Van­da­lis­mus durch die Haus­rat­ver­si­che­rung gedeckt?

Ja, Van­da­lis­mus kann unter bestimm­ten Bedin­gun­gen durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt sein. Aller­dings ist nicht jeder Fall von Van­da­lis­mus auto­ma­tisch im Ver­si­che­rungs­schutz ent­hal­ten. Der Schutz hängt stark davon ab, wie der Van­da­lis­mus ent­stan­den ist und wel­che Ver­trags­be­din­gun­gen in Ihrer Haus­rat Ver­si­che­rung fest­ge­legt sind.

Van­da­lis­mus im Zusam­men­hang mit einem Einbruch

Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt Van­da­lis­mus in der Regel dann, wenn er im Zusam­men­hang mit einem Ein­bruch­dieb­stahl steht. Das bedeu­tet, wenn jemand gewalt­sam in Ihre Woh­nung oder Ihr Haus ein­dringt und dabei mut­wil­lig Möbel, Elek­tro­ge­rä­te oder ande­re Gegen­stän­de zer­stört, greift die Ver­si­che­rung. Die­se Fäl­le von Van­da­lis­mus sind also abge­deckt, weil der Scha­den in Ver­bin­dung mit einem ver­si­cher­ten Ein­bruch­dieb­stahl steht.

Bei­spie­le für ver­si­cher­ten Van­da­lis­mus im Rah­men eines Einbruchs:

  • Ein Ein­bre­cher tritt die Tür ein, zer­stört Möbel oder wirft Wert­ge­gen­stän­de um.
  • Fens­ter oder Türen wer­den absicht­lich beschä­digt oder zerstört.
  • Elek­tro­ni­sche Gerä­te, Möbel oder Kunst­wer­ke wer­den mut­wil­lig beschä­digt, wäh­rend der Ein­bruch stattfindet.

In die­sen Fäl­len über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung die Kos­ten für die Repa­ra­tur oder den Ersatz der beschä­dig­ten Gegen­stän­de, sofern die Schä­den direkt im Zusam­men­hang mit dem Ein­bruch stehen.

Van­da­lis­mus ohne Einbruch

Van­da­lis­mus, der ohne einen Ein­bruch in die Woh­nung oder das Haus ent­steht, ist in der Regel nicht durch die Stan­dard-Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt. Wenn also jemand von außen absicht­lich Schä­den an Ihrem Eigen­tum ver­ur­sacht, ohne gewalt­sam in Ihr Haus ein­zu­drin­gen, bleibt dies meist unver­si­chert. Bei­spie­le wären Graf­fi­ti auf der Außen­wand oder mut­wil­li­ge Zer­stö­rung von Gar­ten­ein­rich­tun­gen. Sol­che Schä­den fal­len häu­fig nicht unter den Schutz der Haus­rat­ver­si­che­rung, son­dern betref­fen eher die Gebäudeversicherung.

Van­da­lis­mus an Fahrzeugen

Falls Ihr Auto oder Motor­rad beschä­digt wird, greift die Haus­rat­ver­si­che­rung nicht, da Fahr­zeu­ge nicht als Teil des Haus­rats betrach­tet wer­den. Für sol­che Schä­den ist eine Kfz-Ver­si­che­rung zustän­dig, die Van­da­lis­mus, bei­spiels­wei­se durch eine Teil­kas­ko- oder Voll­kas­ko­ver­si­che­rung, abde­cken kann.

Erwei­ter­te Absi­che­rung gegen Vandalismus

In man­chen Fäl­len bie­ten Ver­si­che­rer Erwei­te­run­gen zur Haus­rat­ver­si­che­rung an, die auch Van­da­lis­mus ohne Ein­bruch decken. Die­se Zusatz­ver­si­che­run­gen oder Son­der­klau­seln kön­nen beson­ders sinn­voll sein, wenn Sie in einer Gegend mit einem erhöh­ten Risi­ko für Van­da­lis­mus leben. Die­se erwei­ter­ten Poli­cen müs­sen aller­dings indi­vi­du­ell geprüft und abge­schlos­sen wer­den, da sie nicht auto­ma­tisch Teil der Stan­dard­de­ckung sind.

Was ist im Scha­dens­fall zu tun?

Wenn es zu einem Fall von Van­da­lis­mus kommt, der durch einen Ein­bruch ver­ur­sacht wur­de, soll­ten Sie sofort handeln:

  1. Poli­zei infor­mie­ren: Bei einem Ein­bruch und Van­da­lis­mus ist es wich­tig, umge­hend die Poli­zei zu infor­mie­ren und den Vor­fall zur Anzei­ge zu brin­gen. Die Ver­si­che­rung wird in der Regel den Poli­zei­be­richt benö­ti­gen, um den Scha­den zu regulieren.
  2. Scha­den doku­men­tie­ren: Foto­gra­fie­ren Sie alle beschä­dig­ten Gegen­stän­de und notie­ren Sie, was genau zer­stört wur­de. Dies hilft, den Scha­den klar zu doku­men­tie­ren und der Ver­si­che­rung eine voll­stän­di­ge Scha­dens­mel­dung zu übermitteln.
  3. Scha­den der Ver­si­che­rung mel­den: Mel­den Sie den Scha­den schnellst­mög­lich Ihrer Haus­rat­ver­si­che­rung. Je nach Ver­si­che­rer kön­nen Sie den Scha­den online, tele­fo­nisch oder schrift­lich ein­rei­chen. Hal­ten Sie den Poli­zei­be­richt und Fotos des Scha­dens bereit.

War­um ist ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich wichtig?

Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen, die rich­ti­ge Ver­si­che­rungs­po­li­ce zu fin­den, die auch Van­da­lis­mus­schä­den im Zusam­men­hang mit einem Ein­bruch umfas­send abdeckt. Bei Bedarf kön­nen Sie auch prü­fen, ob erwei­ter­te Deckun­gen für Van­da­lis­mus ohne Ein­bruch für Sie sinn­voll sind. Ach­ten Sie dar­auf, dass die Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten fair blei­ben und der Schutz Ihren indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen entspricht.

Fazit

Van­da­lis­mus ist in der Haus­rat­ver­si­che­rung in der Regel dann abge­deckt, wenn er im Zusam­men­hang mit einem Ein­bruch­dieb­stahl steht. Mut­wil­li­ge Zer­stö­run­gen, die ohne einen Ein­bruch ent­ste­hen, sind nor­ma­ler­wei­se nicht ver­si­chert, kön­nen jedoch in eini­gen Fäl­len durch Zusatz­klau­seln abge­deckt wer­den. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen, die pas­sen­de Ver­si­che­rung mit einem umfas­sen­den Schutz zu fin­den und die Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten opti­mal zu gestalten.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Hausratversicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Hausratversicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen