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Kann der Ver­mie­ter eine Glas­ver­si­che­rung verlangen?

Die Begrün­dung hin­ter der For­de­rung einer Glas­ver­si­che­rung durch den Ver­mie­ter liegt in der Tat­sa­che, dass Glas­ge­gen­stän­de wie Fens­ter, Glas­tü­ren oder Glas­fas­sa­den anfäl­lig für Schä­den sind. Durch den Abschluss einer Glas­ver­si­che­rung kön­nen sowohl der Ver­mie­ter als auch der Mie­ter vor den Kos­ten einer Glas­re­pa­ra­tur oder eines Gla­ser­sat­zes geschützt sein, falls ein Scha­den eintritt.

Es ist wich­tig, die genau­en Anfor­de­run­gen des Ver­mie­ters zu ken­nen und die­se in einem Miet­ver­trag oder einer schrift­li­chen Ver­ein­ba­rung fest­zu­hal­ten. Wenn der Ver­mie­ter eine Glas­ver­si­che­rung ver­langt, soll­ten Sie die Optio­nen für eine geeig­ne­te Ver­si­che­rungs­po­li­ce prü­fen und sicher­stel­len, dass die von Ihnen gewähl­te Ver­si­che­rung den Anfor­de­run­gen des Ver­mie­ters entspricht.

Es ist rat­sam, sich bei Fra­gen oder Unklar­hei­ten direkt an den Ver­mie­ter zu wen­den, um Infor­ma­tio­nen zur Anfor­de­rung einer Glas­ver­si­che­rung zu erhalten.

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