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Kann der Ver­mie­ter eine Hun­de­haft­pflicht verlangen?

Ja, Ver­mie­ter kön­nen in vie­len Fäl­len von poten­zi­el­len Mie­tern, die einen Hund hal­ten möch­ten, den Nach­weis einer Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung ver­lan­gen. Die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung dient als Absi­che­rung für den Ver­mie­ter und bie­tet Schutz im Fal­le von Schä­den oder Ver­let­zun­gen, die durch den Hund ver­ur­sacht wer­den könnten.

Der Ver­mie­ter kann den Abschluss einer Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung als Vor­aus­set­zung für die Ver­mie­tung einer Woh­nung oder eines Hau­ses fest­le­gen. In sol­chen Fäl­len muss der Mie­ter nach­wei­sen, dass er eine ent­spre­chen­de Ver­si­che­rung abge­schlos­sen hat, bevor er den Miet­ver­trag unterzeichnet.

Der Ver­mie­ter kann dies tun, um sich vor mög­li­chen Schä­den oder Haf­tungs­an­sprü­chen zu schüt­zen, die aus dem Ver­hal­ten des Hun­des resul­tie­ren könn­ten. Die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung gibt dem Ver­mie­ter die Gewiss­heit, dass im Fal­le von Schä­den, die der Hund ver­ur­sacht, finan­zi­el­le Mit­tel für Scha­dens­er­satz­an­sprü­che vor­han­den sind.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die genau­en Anfor­de­run­gen und Bedin­gun­gen von Ver­mie­ter zu Ver­mie­ter unter­schied­lich sein kön­nen. Eini­ge Ver­mie­ter kön­nen eine bestimm­te Min­dest­de­ckungs­sum­me oder den Aus­schluss bestimm­ter Hun­de­ras­sen ver­lan­gen. Es ist rat­sam, im Vor­aus mit dem Ver­mie­ter zu klä­ren, wel­che Anfor­de­run­gen in Bezug auf die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung bestehen, um Miss­ver­ständ­nis­se zu vermeiden.

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