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Kann der Vermieter eine Hundehaftpflicht verlangen?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 23. Mai 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, Vermieter dürfen eine Hundehaftpflichtversicherung verlangen – das ist rechtlich zulässig und vollkommen legitim. Sie können diese Anforderung als verbindliche Bedingung in den Mietvertrag aufnehmen und von Ihnen den Versicherungsnachweis vor Mietantritt fordern. In vielen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht ohnehin gesetzlich verpflichtend, weshalb die Vermieterforderung zusätzlich sinnvoll ist.

Ja, Ver­mie­ter dür­fen eine Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung ver­lan­gen – das ist recht­lich zuläs­sig und voll­kom­men legi­tim. Sie kön­nen die­se Anfor­de­rung als ver­bind­li­che Bedin­gung in den Miet­ver­trag auf­neh­men und von Ihnen den Ver­si­che­rungs­nach­weis vor Mie­t­an­tritt for­dern. In vie­len Bun­des­län­dern ist die Hun­de­haft­pflicht ohne­hin gesetz­lich ver­pflich­tend, wes­halb die Ver­mie­ter­for­de­rung zusätz­lich sinn­voll ist.

Recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen und Vermieterinteressen

Ver­mie­ter haben ein berech­tig­tes Schutz­in­ter­es­se gegen poten­zi­el­le Scha­dens­er­satz­an­sprü­che durch Hun­de­bis­se, beschä­dig­te Ein­rich­tun­gen oder Unfäl­le. Eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist daher ein ange­mes­se­nes Schutz­mit­tel. Wich­tig zu unter­schei­den: Wäh­rend pau­scha­le Hun­de­ver­bö­te in Miet­ver­trä­gen recht­lich oft frag­wür­dig sind und von Gerich­ten häu­fig als unan­ge­mes­sen ein­ge­stuft wer­den, ist die For­de­rung nach einer Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung recht­lich unpro­ble­ma­tisch und ver­stößt nicht gegen Miet­recht. Dies wird von Gerich­ten regel­mä­ßig bestätigt.

In Bun­des­län­dern wie Ber­lin, Nord­rhein-West­fa­len und Ham­burg ist die Hun­de­haft­pflicht bereits gesetz­lich vor­ge­schrie­ben – hier kön­nen Ver­mie­ter auf die gesetz­li­che Ver­pflich­tung ver­wei­sen. In ande­ren Län­dern ist sie zumin­dest stark emp­foh­len, und eine Ver­mie­ter­for­de­rung stellt eine sinn­vol­le Ergän­zung dar.

Was Ver­mie­ter typi­scher­wei­se fordern

Die Anfor­de­run­gen kön­nen je nach Ver­mie­ter unter­schied­lich aus­fal­len. Häu­fi­ge Bedin­gun­gen sind:

  • Min­dest­de­ckungs­sum­me von ca. 1–10 Mil­lio­nen Euro (Stan­dard oft 1 Mil­li­on Euro)
  • Schrift­li­cher Ver­si­che­rungs­nach­weis durch Poli­ce oder Versicherungsbestätigung
  • Aus­schluss bestimm­ter Hun­de­ras­sen (ins­be­son­de­re staat­lich als „gefähr­lich” ein­ge­stuf­te Rassen)
  • Deckung für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden
  • Kon­ti­nu­ier­li­che akti­ve Ver­si­che­rung wäh­rend des gesam­ten Mietverhältnisses
  • Auf­lis­tung des Ver­mie­ters als geschä­dig­te Par­tei in Schadenfällen

Prak­ti­sche Check­lis­te für Hundehalter

  • Ver­si­che­rung recht­zei­tig abschlie­ßen: Schlie­ßen Sie die Hun­de­haft­pflicht ab, bevor Sie den Miet­ver­trag unter­zeich­nen – idea­ler­wei­se 2–4 Wochen vorher.
  • Ras­se kor­rekt ange­ben: Infor­mie­ren Sie den Ver­si­che­rer über die genaue Hun­de­ras­se, um Aus­schlüs­se oder Pro­ble­me zu vermeiden.
  • Deckungs­sum­me abklä­ren: Fra­gen Sie den Ver­mie­ter vor Ver­trags­ab­schluss, wel­che Min­dest­de­ckung erwar­tet wird, und wäh­len Sie entsprechend.
  • Ver­si­che­rungs­nach­weis parat hal­ten: Bewah­ren Sie die Poli­ce und aktu­el­le Bestä­ti­gun­gen auf und rei­chen Sie die­se pro­ak­tiv ein.
  • Ver­trag­li­che Klau­seln prü­fen: Lesen Sie die Ver­si­che­rungs­an­for­de­run­gen im Miet­ver­trag genau durch und klä­ren Sie Unklar­hei­ten vorher.
  • Ver­si­che­rung bei­be­hal­ten: Erneu­ern Sie die Poli­ce recht­zei­tig, um Ver­si­che­rungs­lü­cken zu ver­mei­den und den Ver­mie­ter informieren.
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