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Kann der Vermieter eine Kautionsbürgschaft ablehnen?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 22. April 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, Vermieter dürfen eine Kautionsbürgschaft ablehnen. Obwohl die Versicherung eine rechtlich anerkannte Sicherheitsleistung ist, entscheidet der Vermieter frei über die akzeptierte Kautionsform. Das Mietrecht schreibt keine bestimmte Form vor – erlaubt sind Barkaution, Kautionskonto und Kautionsbürgschaft gleichermaßen.

Ja, Ver­mie­ter dür­fen eine Kau­ti­ons­bürg­schaft ableh­nen. Obwohl die Ver­si­che­rung eine recht­lich aner­kann­te Sicher­heits­leis­tung ist, ent­schei­det der Ver­mie­ter frei über die akzep­tier­te Kau­ti­ons­form. Das Miet­recht schreibt kei­ne bestimm­te Form vor – erlaubt sind Bar­kau­ti­on, Kau­ti­ons­kon­to und Kau­ti­ons­bürg­schaft glei­cher­ma­ßen. Liegt kei­ne vor­he­ri­ge schrift­li­che Ver­ein­ba­rung vor, kann der Ver­mie­ter sei­ne Pre­fe­renz mit­tei­len und Sie müs­sen die­se akzep­tie­ren oder auf den Miet­ver­trag verzichten.

Recht­li­che Grund­la­gen: Was das Gesetz vorsieht

Das Bür­ger­li­che Gesetz­buch (BGB) regelt Miet­kau­tio­nen in § 550 ff. und schreibt bewusst kei­ne kon­kre­te Kau­ti­ons­form vor. Alle drei Vari­an­ten sind recht­lich gleich­wer­tig – Ver­mie­ter erhal­ten damit voll­stän­di­ge Sicher­heit, unab­hän­gig von der gewähl­ten Form. Wich­tig: Ver­mie­ter kön­nen ihre Anfor­de­rung an die Kau­ti­ons­form bereits in der Miet­an­zei­ge oder im Miet­ver­trag fest­le­gen. Beson­ders bei ange­spann­ten Woh­nungs­märk­ten set­zen vie­le Ver­mie­ter auf Bar­kau­ti­on oder Kau­ti­ons­kon­to, um maxi­ma­le Kon­trol­le und sofor­ti­gen Zugriff zu haben.

Grün­de für die Ableh­nung durch Vermieter

  • Man­geln­de Bekannt­heit: Vie­le Ver­mie­ter ken­nen die Funk­ti­ons­wei­se von Kau­ti­ons­bürg­schaf­ten nicht aus­rei­chend und ver­trau­en eta­blier­ten Metho­den wie der Barkaution
  • Durch­set­zungscher­den: Im Scha­dens­fall ist die Gel­tend­ma­chung gegen­über einem Ver­si­che­rer auf­wen­di­ger als bei direk­tem Zugriff auf ein Kautionskonto
  • Liqui­di­täts­prä­fe­renz: Ver­mie­ter möch­ten über Kau­ti­ons­mit­tel ver­fü­gen, ohne for­mel­le Anspruchs­ver­fah­ren gegen den Ver­si­che­rer ein­lei­ten zu müssen
  • Boni­täts­prü­fung: Eini­ge Ver­si­che­rer leh­nen Bürg­schaf­ten ab, wenn der Mie­ter nega­ti­ve Kre­di­t­his­to­rie hat – das kann Ver­mie­ter irritieren
  • Gebüh­ren und Pro­vi­sio­nen: Man­che Ver­mie­ter ver­mu­ten, dass sie über Gebüh­ren belas­tet wer­den (tat­säch­lich zahlt der Mieter)

Prak­ti­sche Tipps: So erhö­hen Sie die Akzeptanzchance

  • Früh­zei­tig klä­ren: Fra­gen Sie bereits bei der Besich­ti­gung nach der gewünsch­ten Kau­ti­ons­form und machen Sie Ihre Bereit­schaft zur Kau­ti­ons­bürg­schaft transparent
  • Seriö­se Anbie­ter nen­nen: Ver­lin­ken Sie bekann­te, eta­blier­te Kau­ti­ons­ver­si­che­rer (z. B. mit TÜV-Zer­ti­fi­zie­rung) und deren Bonität
  • Ver­gleich anbie­ten: Zei­gen Sie, dass Sie aus meh­re­ren Optio­nen aus­ge­wählt haben und bereit sind, zwi­schen Kau­ti­ons­for­men zu wechseln
  • Schrift­li­che Ver­ein­ba­rung: Sobald der Ver­mie­ter akzep­tiert, doku­men­tie­ren Sie dies im Miet­ver­trag oder als sepa­ra­tes Schreiben
  • Alter­na­ti­ve bereit­hal­ten: Über­le­gen Sie sich Plan B – kön­nen Sie not­falls auf Bar­kau­ti­on oder Kau­ti­ons­kon­to ausweichen?

Fazit: Obwohl die Kau­ti­ons­bürg­schaft finan­zi­el­le Vor­tei­le für Sie als Mie­ter bie­tet (kei­ne Kapi­tal­ge­bun­den­heit), müs­sen Sie sich dem Wil­len des Ver­mie­ters unter­ord­nen. Spre­chen Sie daher pro­ak­tiv mit poten­zi­el­len Ver­mie­tern und erkun­den Sie deren Anfor­de­run­gen, bevor Sie Ihren Miet­ver­trag unterschreiben.

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