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Kann der Vermieter eine Mietkautionsversicherung ablehnen?

Aktualisiert: 24. August 2026  ·  Veröffentlicht: 21. April 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, Vermieter dürfen eine Mietkautionsversicherung ablehnen. Obwohl sie eine rechtlich anerkannte und praktische Sicherheitsleistung darstellt, haben Vermieter das Recht, ihre bevorzugte Kautionsform selbst zu bestimmen. Das Gesetz schreibt keine spezifische Form vor, sondern überlässt die Entscheidung der Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter.

Ja, Ver­mie­ter dür­fen eine Miet­kau­ti­ons­ver­si­che­rung ableh­nen. Obwohl sie eine recht­lich aner­kann­te und prak­ti­sche Sicher­heits­leis­tung dar­stellt, haben Ver­mie­ter das Recht, ihre bevor­zug­te Kau­ti­ons­form selbst zu bestim­men. Das Gesetz schreibt kei­ne spe­zi­fi­sche Form vor, son­dern über­lässt die Ent­schei­dung der Ver­ein­ba­rung zwi­schen Mie­ter und Ver­mie­ter. Eine Ableh­nung ist voll­kom­men rech­tens, wenn der Ver­mie­ter bei­spiels­wei­se nur eine Bar­kau­ti­on akzep­tie­ren möchte.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Es gibt kei­nen Anspruch des Mie­ters auf eine bestimm­te Kau­ti­ons­form – der Miet­ver­trag entscheidet.
  • Häu­fi­ge Ableh­nungs­grün­de: Unkennt­nis, Liqui­di­täts­wunsch, befürch­te­ter Mehr­auf­wand im Schadensfall.
  • Die Kau­ti­on ist gesetz­lich auf drei Net­to­kalt­mie­ten begrenzt (§ 551 BGB).
  • Mie­ter dür­fen die Bar­kau­ti­on in drei Monats­ra­ten zah­len – oft das bes­te Gegenargument.
  • Alter­na­ti­ven: Bar­kau­ti­on, Kau­ti­ons­kon­to, Bank­bürg­schaft.

War­um leh­nen Ver­mie­ter Miet­kau­ti­ons­ver­si­che­run­gen ab?

Es gibt meh­re­re ver­ständ­li­che Grün­de, war­um Ver­mie­ter tra­di­tio­nel­le Kau­ti­ons­for­men bevorzugen:

  • Man­geln­de Ver­traut­heit: Vie­le Ver­mie­ter ken­nen sich mit dem Kon­zept der Ver­si­che­rungs­lö­sung nicht aus und miss­trau­en Pro­duk­ten, die sie nicht voll­stän­dig ver­ste­hen. Bar­kau­ti­on und Kau­ti­ons­kon­to sind dage­gen bewähr­te Standardlösungen.
  • Befürch­te­ter Mehr­auf­wand: Im Scha­dens­fall muss der Ver­mie­ter sei­ne Ansprü­che gegen­über dem Ver­si­che­rer gel­tend machen, statt direkt auf hin­ter­leg­tes Geld zuzugreifen.
  • Liqui­di­täts­prä­fe­renz: Eine Bürg­schaft oder Ver­si­che­rung garan­tiert nur die Leis­tung im Scha­dens­fall – es liegt kein Geld „greif­bar” auf einem Konto.
  • Regress-Sor­ge des Mie­ters unbe­kannt: Man­che Ver­mie­ter wis­sen nicht, dass der Ver­si­che­rer bei berech­tig­ten For­de­run­gen zahlt und sich das Geld anschlie­ßend vom Mie­ter zurück­holt – die Sicher­heit ist also real.

Kau­ti­ons­for­men im Vergleich

Kau­ti­ons­form Kos­ten für Mieter Akzep­tanz beim Vermieter
Bar­kau­ti­on / Kautionskonto bis zu 3 Net­to­kalt­mie­ten gebun­den (in 3 Raten zahlbar) sehr hoch
Miet­kau­ti­ons­ver­si­che­rung (Bürg­schaft) lau­fen­de Prä­mie, ca. 4–6 % der Kau­ti­ons­sum­me pro Jahr unter­schied­lich – Zustim­mung nötig
Bank­bürg­schaft Aval­ge­bühr der Bank meist gut
Ver­pfän­de­tes Sparbuch Geld gebun­den, aber ver­zinst auf eige­nem Konto hoch

Wel­che recht­li­chen Grund­la­gen gelten?

Nach deut­schem Miet­recht (§ 551 BGB) ist kei­ne bestimm­te Form der Miet­si­cher­heit vor­ge­schrie­ben – Bar­kau­ti­on, ver­pfän­de­tes Spar­buch, Bank­bürg­schaft und Miet­kau­ti­ons­ver­si­che­rung sind glei­cher­ma­ßen aner­kannt. Fest steht nur die Ober­gren­ze von drei Net­to­kalt­mie­ten und bei der Bar­kau­ti­on die insol­venz­fes­te, vom Ver­mö­gen des Ver­mie­ters getrenn­te Anla­ge (§ 551 Abs. 3 BGB). Bei der Ver­si­che­rungs­lö­sung ent­fällt die­se Anla­ge­pflicht, dafür hat der Ver­mie­ter kei­nen unmit­tel­ba­ren Zugriff auf hin­ter­leg­tes Geld.

Ent­schei­dend ist: Mie­ter und Ver­mie­ter müs­sen sich eini­gen. Der Miet­ver­trag bestimmt letzt­lich, wel­che Form akzep­ta­bel ist. Wenn Sie eine Ver­si­che­rungs­lö­sung anbie­ten möch­ten, Ihr Ver­mie­ter die­se aber ablehnt, kön­nen Sie ver­han­deln — eine Ver­pflich­tung zur Annah­me besteht jedoch nicht.

Wie über­zeu­gen Sie den Ver­mie­ter – und wel­che Alter­na­ti­ven bleiben?

  • Früh kom­mu­ni­zie­ren: Spre­chen Sie die Kau­ti­ons­form bereits vor Unter­zeich­nung des Miet­ver­trags an, nicht erst danach.
  • Ver­mie­ter infor­mie­ren: Erklä­ren Sie, dass der Ver­si­che­rer bei berech­tig­ten Ansprü­chen zahlt und die Bürg­schafts­ur­kun­de die­sel­be Siche­rungs­funk­ti­on erfüllt wie hin­ter­leg­tes Geld.
  • Seriö­sen Anbie­ter wäh­len: Eine Bürg­schaft eines eta­blier­ten deut­schen Ver­si­che­rers stärkt das Ver­trau­en – Tari­fe zeigt der Miet­kau­ti­ons­ver­si­che­rungs-Ver­gleich, kos­ten­los und unverbindlich.
  • Raten­zah­lung nut­zen: Lehnt der Ver­mie­ter ab, hilft das gesetz­li­che Recht, die Bar­kau­ti­on in drei Monats­ra­ten zu zah­len (§ 551 Abs. 2 BGB).
  • Schrift­lich fixie­ren: Hal­ten Sie die ver­ein­bar­te Kau­ti­ons­form im Miet­ver­trag fest, um Miss­ver­ständ­nis­se auszuschließen.

Häu­fig gestell­te Fragen

Kann der Ver­mie­ter die Kau­ti­ons­ver­si­che­rung nach­träg­lich ablehnen?

Wur­de sie im Miet­ver­trag ver­ein­bart oder vom Ver­mie­ter akzep­tiert, ist er dar­an gebun­den. Ein ein­sei­ti­ger Wech­sel zur Bar­kau­ti­on kann nicht ver­langt werden.

Muss ich bei einer Kau­ti­ons­ver­si­che­rung am Ende trotz­dem zahlen?

Ja, wenn berech­tig­te For­de­run­gen bestehen: Der Ver­si­che­rer zahlt an den Ver­mie­ter und nimmt Sie in Regress. Die Ver­si­che­rung ersetzt die Kau­ti­on als Sicher­heit, nicht Ihre Haftung.

Was kos­tet eine Mietkautionsversicherung?

Üblich sind ca. 4–6 Pro­zent der Kau­ti­ons­sum­me pro Jahr – bei 1.500 Euro Kau­ti­on also ca. 60–90 Euro jähr­lich, solan­ge der Ver­trag läuft.

Lohnt sich die Ver­si­che­rung trotz lau­fen­der Kosten?

Sie lohnt sich vor allem, wenn das Geld für die Bar­kau­ti­on kurz­fris­tig fehlt (z. B. bei Umzug mit dop­pel­ter Kau­ti­on). Lang­fris­tig ist die Bar­kau­ti­on güns­ti­ger, weil die Prä­mie nicht zurückfließt.

Wel­che Alter­na­ti­ve akzep­tie­ren fast alle Vermieter?

Die klas­si­sche Bar­kau­ti­on bzw. das Kau­ti­ons­kon­to – not­falls in drei gesetz­li­chen Monats­ra­ten. Auch eine Bank­bürg­schaft wird meist anerkannt.

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