Suche

Kann die Haus­rat­ver­si­che­rung bei arg­lis­ti­ger Täu­schung gekün­digt werden?

Ja, die Haus­rat­ver­si­che­rung kann bei arg­lis­ti­ger Täu­schung sei­tens des Ver­si­che­rungs­neh­mers von der Ver­si­che­rung gekün­digt wer­den. Arg­lis­ti­ge Täu­schung liegt vor, wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer bewusst fal­sche Anga­ben macht oder wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen ver­schweigt, um sich unge­recht­fer­tig­te Vor­tei­le zu ver­schaf­fen. Dies gilt ins­be­son­de­re bei Antrag­stel­lung oder im Scha­dens­fall.

Wann liegt arg­lis­ti­ge Täu­schung vor?

Arg­lis­ti­ge Täu­schung kann in ver­schie­de­nen Situa­tio­nen auftreten:

  1. Fal­sche Anga­ben bei Ver­trags­ab­schluss:
    • Wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer bei der Antrag­stel­lung bewusst fal­sche oder unvoll­stän­di­ge Anga­ben macht, um güns­ti­ge­re Kon­di­tio­nen zu erhal­ten oder bestimm­te Risi­ken zu ver­schlei­ern. Zum Bei­spiel, wenn fal­sche Anga­ben zur Wohn­flä­che gemacht wer­den, um die Prä­mi­en zu senken.
  2. Täu­schung im Scha­dens­fall:
    • Arg­lis­ti­ge Täu­schung kann auch vor­lie­gen, wenn im Scha­dens­fall fal­sche Anga­ben zum Scha­dens­her­gang oder dem Wert der beschä­dig­ten Gegen­stän­de gemacht wer­den. Ein Bei­spiel wäre, wenn ein Ver­si­che­rungs­neh­mer den Wert von gestoh­le­nen Gegen­stän­den bewusst über­höht angibt, um eine höhe­re Ent­schä­di­gung zu erhalten.

Fol­gen bei arg­lis­ti­ger Täuschung

Wenn die Ver­si­che­rung fest­stellt, dass der Ver­si­che­rungs­neh­mer sie arg­lis­tig getäuscht hat, kann dies gra­vie­ren­de Fol­gen haben:

  1. Kün­di­gung des Ver­trags:
    • Die Ver­si­che­rung kann den Ver­trag wegen arg­lis­ti­ger Täu­schung außer­or­dent­lich kün­di­gen. Das bedeu­tet, dass der Ver­si­che­rungs­schutz sofort endet und der Ver­si­che­rungs­neh­mer kei­ne wei­te­ren Ansprü­che aus dem Ver­trag hat.
  2. Ver­wei­ge­rung der Leis­tung:
    • Im Scha­dens­fall kann die Ver­si­che­rung die Zah­lung ver­wei­gern, wenn sie nach­weist, dass der Ver­si­che­rungs­neh­mer bewusst fal­sche Anga­ben gemacht hat. Das gilt sowohl für den aktu­el­len Scha­den als auch für zukünf­ti­ge Schadensfälle.
  3. Rück­for­de­rung bereits gezahl­ter Leis­tun­gen:
    • Wenn die Ver­si­che­rung nach­träg­lich fest­stellt, dass arg­lis­ti­ge Täu­schung vor­liegt, kann sie bereits gezahl­te Ent­schä­di­gungs­leis­tun­gen zurückfordern.
  4. Mög­li­che straf­recht­li­che Kon­se­quen­zen:
    • Arg­lis­ti­ge Täu­schung kann nicht nur zivil­recht­li­che Kon­se­quen­zen haben, son­dern auch straf­recht­lich rele­vant sein. In schwe­ren Fäl­len kann die Ver­si­che­rung eine Anzei­ge wegen Betrugs erstat­ten, was zu straf­recht­li­chen Kon­se­quen­zen füh­ren kann.

Was soll­ten Ver­si­che­rungs­neh­mer tun, um arg­lis­ti­ge Täu­schung zu vermeiden?

Um arg­lis­ti­ge Täu­schung zu ver­mei­den, soll­ten Ver­si­che­rungs­neh­mer immer ehr­li­che und voll­stän­di­ge Anga­ben machen, sowohl bei der Antrag­stel­lung als auch im Scha­dens­fall. Hier sind eini­ge Tipps:

  • Ehr­li­che Anga­ben: Geben Sie bei der Antrag­stel­lung kor­rek­te Infor­ma­tio­nen an, ins­be­son­de­re in Bezug auf die Wohn­flä­che, den Wert des Haus­rats und den Nut­zungs­zweck der Woh­nung.
  • Scha­dens­fall kor­rekt mel­den: Geben Sie im Scha­dens­fall den tat­säch­li­chen Scha­den und den tat­säch­li­chen Wert der beschä­dig­ten oder gestoh­le­nen Gegen­stän­de an. Fal­sche Anga­ben zum Scha­dens­her­gang oder über­trie­be­ne Scha­dens­mel­dun­gen soll­ten ver­mie­den werden.
  • Nach­wei­se auf­be­wah­ren: Bewah­ren Sie Kauf­be­le­ge und Doku­men­ta­tio­nen über Ihren Haus­rat auf, um im Scha­dens­fall den Wert der Gegen­stän­de nach­wei­sen zu können.

Fazit

Die Haus­rat­ver­si­che­rung kann bei arg­lis­ti­ger Täu­schung sei­tens des Ver­si­che­rungs­neh­mers gekün­digt wer­den, und die Ver­si­che­rung hat das Recht, Leis­tun­gen zu ver­wei­gern oder bereits gezahl­te Ent­schä­di­gun­gen zurück­zu­for­dern. Um sol­che Kon­se­quen­zen zu ver­mei­den, ist es wich­tig, bei der Antrag­stel­lung und im Scha­dens­fall immer ehr­li­che und voll­stän­di­ge Anga­ben zu machen. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen, den bes­ten Ver­si­che­rungs­schutz zu fin­den und sicher­zu­stel­len, dass alle Bedin­gun­gen des Ver­trags klar sind.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Hausratversicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Hausratversicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen