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Kann die Versicherung den Vertrag kündigen?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 29. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, Versicherungen können eine Hundehaftpflichtversicherung unter bestimmten rechtlichen Bedingungen kündigen. Es gibt zwei Kündigungsarten: ordentliche Kündigungen zum Ende der Vertragslaufzeit (meist mit 3 Monaten Frist) und außerordentliche Kündigungen bei Vertragsverletzungen, Falschangaben oder erheblicher Gefahrerhöhung. Um Versicherungslücken zu vermeiden, sollten Sie bei einer Kündigung sofort eine Alternative suchen.

Ja, Ver­si­che­run­gen kön­nen eine Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung unter bestimm­ten recht­li­chen Bedin­gun­gen kün­di­gen. Es gibt zwei Kün­di­gungs­ar­ten: ordent­li­che Kün­di­gun­gen zum Ende der Ver­trags­lauf­zeit (meist mit 3 Mona­ten Frist) und außer­or­dent­li­che Kün­di­gun­gen bei Ver­trags­ver­let­zun­gen, Falsch­an­ga­ben oder erheb­li­cher Gefahr­er­hö­hung. Um Ver­si­che­rungs­lü­cken zu ver­mei­den, soll­ten Sie bei einer Kün­di­gung sofort eine Alter­na­ti­ve suchen.

Ordent­li­che Kün­di­gung durch den Versicherer

Der Ver­si­che­rer kann den Ver­trag ordent­lich zum Ende der ver­ein­bar­ten Ver­trags­lauf­zeit kün­di­gen, meist mit einer Frist von drei Mona­ten. Die­se Kün­di­gungs­rech­te sind in den All­ge­mei­nen Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen (AVB) fest­ge­legt und gel­ten für bei­de Sei­ten glei­cher­ma­ßen. Typi­sche Grün­de sind:

  • Ver­trags­lauf­zeit­ende: Nach Ablauf der ver­ein­bar­ten Lauf­zeit kann der Ver­si­che­rer nicht auto­ma­tisch ver­län­gern, son­dern muss aktiv kündigen
  • Kon­di­ti­ons­an­pas­sun­gen: Wenn der Ver­si­che­rer Prä­mi­en erhö­hen oder Bedin­gun­gen ändern möch­te und Sie nicht zustim­men, kann eine Kün­di­gung erfolgen
  • Geschäfts­be­reichs­än­de­run­gen: Man­che Ver­si­che­rer redu­zie­ren ihr Hundehaftpflicht-Portfolio

Außer­or­dent­li­che Kün­di­gung – wann Ver­si­che­rer sofort han­deln können

Eine frist­lo­se oder außer­or­dent­li­che Kün­di­gung ist mög­lich, wenn Sie gegen Ver­trags­pflich­ten ver­sto­ßen oder das Risi­ko deut­lich ansteigt:

  • Prä­mi­en­rück­stand: Nicht gezahl­te Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge ermög­li­chen dem Ver­si­che­rer eine frist­lo­se Kündigung
  • Falsch­an­ga­ben oder Ver­schwei­gen von Infor­ma­tio­nen: Fal­sche Anga­ben beim Abschluss (z. B. zur Hun­de­er­zie­hung oder vor­he­ri­gen Vor­fäl­len) kön­nen zu Kün­di­gun­gen führen
  • Erheb­li­che Gefahr­er­hö­hung: Ein zwei­ter Hund, Hun­de­kampf­trai­ning oder bekann­te Aggres­si­vi­tät ohne Mel­dung sind Kündigungsgründe
  • Nach Scha­dens­fall: Bei­de Par­tei­en kön­nen inner­halb eines Monats nach Scha­dens­re­gu­lie­rung kündigen

Kün­di­gung ver­hin­dern – prak­ti­sche Maßnahmen

  • Voll­stän­di­ge Infor­ma­tio­nen beim Abschluss: Geben Sie alle Anga­ben zum Hund kor­rekt an – Ras­se, Alter, Erzie­hung und even­tu­el­le Vorfälle
  • Pünkt­li­che Prä­mi­en­zah­lung: Ver­mei­den Sie Zah­lungs­rück­stän­de durch Dau­er­auf­trag oder Lastschrift
  • Ände­run­gen mel­den: Benach­rich­ti­gen Sie Ihren Ver­si­che­rer, wenn Sie einen wei­te­ren Hund anschaf­fen oder sich die Hal­tungs­be­din­gun­gen verändern
  • Kün­di­gungs­frist beach­ten: Mer­ken Sie sich den Stich­tag Ihrer Kün­di­gung – je nach Ver­si­che­rer liegt die­ser 2–3 Mona­te vor Vertragsende
  • Neue Ver­si­che­rung vor Ablauf abschlie­ßen: Nut­zen Sie einen Hun­de­haft­pflicht-Ver­gleich, um ohne Ver­si­che­rungs­lü­cke zu wechseln

Ihre Rech­te bei einer Versicherer-Kündigung

Prü­fen Sie immer die recht­li­che Zuläs­sig­keit einer Kün­di­gung. Bei einer außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung muss der Ver­si­che­rer eine nach­voll­zieh­ba­re Begrün­dung lie­fern. Beschwer­de- und Wider­spruchs­mög­lich­kei­ten bestehen oft über den Ombuds­mann für Ver­si­che­run­gen. Im Scha­dens­fall gilt: Die Ver­si­che­rung muss wäh­rend der bestehen­den Deckung zah­len, unab­hän­gig davon, dass eine Kün­di­gung ein­ge­reicht wur­de – solan­ge die­se noch nicht wirk­sam gewor­den ist.

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