Ja, es ist möglich, dass die Versicherungsgesellschaft die Wohngebäudeversicherung kündigt. Dies kann jedoch nur unter bestimmten Umständen geschehen, wie z.B. wenn der Versicherungsnehmer falsche Angaben bei Vertragsabschluss gemacht hat, wenn der Versicherungsnehmer die Prämie nicht zahlt oder wenn es zu häufigen Schadensfällen kommt.
Im Falle einer Kündigung durch die Versicherungsgesellschaft hat der Versicherungsnehmer in der Regel das Recht, Einspruch einzulegen und die Gründe für die Kündigung anzufechten.