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Kann die Ver­si­che­rung die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kündigen?

Jaes ist mög­lich, dass die Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kün­digt. Dies kann jedoch nur unter bestimm­ten Umstän­den gesche­hen, wie z.B. wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer fal­sche Anga­ben bei Ver­trags­ab­schluss gemacht hat, wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer die Prä­mie nicht zahlt oder wenn es zu häu­fi­gen Scha­dens­fäl­len kommt.

Im Fal­le einer Kün­di­gung durch die Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft hat der Ver­si­che­rungs­neh­mer in der Regel das Recht, Ein­spruch ein­zu­le­gen und die Grün­de für die Kün­di­gung anzufechten.

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