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Ja, beim Verkauf des E-Scooters können Sie die Versicherung kündigen. Da das Versicherungskennzeichen an das Fahrzeug gebunden ist, endet Ihre Versicherungspflicht mit dem Verkauf. Informieren Sie den Versicherer zeitnah – je nach Tarif erhalten Sie nicht genutzte Beiträge anteilig zurück, und der Käufer benötigt ohnehin eine eigene Versicherung.
Ja, beim Verkauf des E‑Scooters können Sie die Versicherung kündigen. Da das Versicherungskennzeichen an das Fahrzeug gebunden ist, endet Ihre Versicherungspflicht mit dem Verkauf. Informieren Sie den Versicherer zeitnah – je nach Tarif erhalten Sie nicht genutzte Beiträge anteilig zurück, und der Käufer benötigt ohnehin eine eigene Versicherung.
| Option | Bedeutung |
|---|---|
| Kündigung zum Verkauf | häufigster Weg; Vertrag endet, Restbeitrag ggf. zurück |
| Übertragung auf den Käufer | bei einzelnen Versicherern möglich – vorher klären |
| Anteilige Rückerstattung | für den ungenutzten Zeitraum, je nach Tarif |
Steht ohnehin ein neuer Scooter an, lohnt vorher ein E‑Scooter-Versicherungsvergleich – kostenlos und unverbindlich.
Kann ich die E‑Scooter-Versicherung beim Verkauf kündigen?
Ja. Der Fahrzeugverkauf berechtigt in der Regel zur Sonderkündigung, oft ohne die übliche Frist.
Geht die Versicherung auf den Käufer über?
Normalerweise nicht. Das Kennzeichen ist fahrzeuggebunden; der Käufer braucht eine eigene Police.
Bekomme ich Beiträge zurück?
Je nach Tarif erhalten Sie für den ungenutzten Zeitraum eine anteilige Rückerstattung.
Was passiert mit dem Kennzeichen?
Es wird ungültig und ist zu entfernen. Manche Versicherer verlangen eine Bestätigung darüber.
Wie melde ich den Verkauf?
Schriftlich per Brief, E‑Mail oder Kundenportal, mit Verkaufsdatum und Fahrzeugnummer.
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