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Kann die Ver­si­che­rung gekün­digt wer­den wenn ich den E‑Scooter verkaufe?

Kann die Ver­si­che­rung gekün­digt wer­den, wenn Du Dei­nen E‑Scooter verkaufst?

Ja, wenn Du Dei­nen e‑scooter ver­kaufst, kannst Du in der Regel auch Dei­ne e‑scooter ver­si­che­rung kün­di­gen. Dabei gibt es jedoch eini­ge wich­ti­ge Punk­te zu beach­ten, um recht­li­che und finan­zi­el­le Nach­tei­le zu vermeiden.

Kün­di­gung im Fal­le des Verkaufs

  • Ver­trags­bin­dung und Ver­kauf:
    Dei­ne ver­si­che­rung e‑scooter ist übli­cher­wei­se an das ver­si­cher­te Fahr­zeug gekop­pelt. Wird das Fahr­zeug ver­kauft, muss der Ver­trag ent­spre­chend been­det oder umge­schrie­ben werden.

  • Kün­di­gungs­frist:
    Die meis­ten E‑S­coo­ter-Poli­cen lau­fen in der Regel über ein Ver­si­che­rungs­jahr – häu­fig vom 1. März bis Ende Febru­ar. Wird der E‑Scooter vor Ablauf des Ver­si­che­rungs­jah­res ver­kauft, soll­test Du die Kün­di­gung recht­zei­tig ein­rei­chen, um eine lücken­lo­se Absi­che­rung zu vermeiden.

  • Antei­li­ges Bei­trags­rück­erstat­tungs­mo­dell:
    Bei vor­zei­ti­ger Kün­di­gung kann es sein, dass Dir der Rest­be­trag antei­lig zurück­er­stat­tet wird. Dies hängt von den Bedin­gun­gen Dei­nes Ver­si­che­rungs­ver­tra­ges ab. Infor­mie­re Dich dazu in den Ver­trags­un­ter­la­gen oder bei Dei­nem Versicherer.

Vor­ge­hens­wei­se beim Verkauf

  • Mel­dung an den Ver­si­che­rer:
    Sobald der Ver­kauf abge­schlos­sen ist, soll­test Du Dei­nen Ver­si­che­rer unver­züg­lich infor­mie­ren. So wird der Ver­trag ord­nungs­ge­mäß been­det oder, falls mög­lich, auf den neu­en Besit­zer über­tra­gen – sofern dies ver­trag­lich vor­ge­se­hen ist.

  • Rück­ga­be des Kenn­zei­chens:
    In man­chen Fäl­len ver­langt der Ver­si­che­rer die Rück­ga­be des e scoo­ter kenn­zei­chen, da es aus­schließ­lich für das ver­si­cher­te Fahr­zeug gilt. Klä­re die­sen Punkt früh­zei­tig, um Miss­ver­ständ­nis­se zu vermeiden.

Was pas­siert, wenn Du den E‑Scooter nicht verkaufst?

Soll­test Du den E‑Scooter nicht ver­kau­fen, son­dern nur still­le­gen oder län­ge­re Zeit nicht nut­zen, bie­tet sich even­tu­ell eine vor­über­ge­hen­de Kün­di­gung oder ein Tarif­wech­sel an. Beach­te aber, dass der Ver­si­che­rungs­schutz im öffent­li­chen Ver­kehrs­raum stets bestehen muss, wenn der Scoo­ter zuge­las­sen bleibt.

Fazit

Beim Ver­kauf Dei­nes e‑scooter ist es wich­tig, dass Du auch Dei­ne e‑scooter ver­si­che­rung recht­zei­tig kün­digst oder umschreibst. Ach­te dabei auf die ver­trag­li­chen Kün­di­gungs­fris­ten, mög­li­che antei­li­ge Rück­erstat­tun­gen und die ord­nungs­ge­mä­ße Rück­ga­be des e scoo­ter kenn­zei­chen. So stellst Du sicher, dass Du nicht unnö­tig für ein Fahr­zeug zahlst, das Du nicht mehr besitzt, und bleibst gleich­zei­tig geset­zes­kon­form unterwegs.

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