Suche

Kann die Versicherung gekündigt werden wenn ich den E‑Scooter verkaufe?

Aktualisiert: 24. Juli 2026  ·  Veröffentlicht: 30. März 2025
Von Andreas Quast Aktualisiert:
✓ Direkte Antwort

Ja, beim Verkauf des E-Scooters können Sie die Versicherung kündigen. Da das Versicherungskennzeichen an das Fahrzeug gebunden ist, endet Ihre Versicherungspflicht mit dem Verkauf. Informieren Sie den Versicherer zeitnah – je nach Tarif erhalten Sie nicht genutzte Beiträge anteilig zurück, und der Käufer benötigt ohnehin eine eigene Versicherung.

Ja, beim Ver­kauf des E‑Scooters kön­nen Sie die Ver­si­che­rung kün­di­gen. Da das Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen an das Fahr­zeug gebun­den ist, endet Ihre Ver­si­che­rungs­pflicht mit dem Ver­kauf. Infor­mie­ren Sie den Ver­si­che­rer zeit­nah – je nach Tarif erhal­ten Sie nicht genutz­te Bei­trä­ge antei­lig zurück, und der Käu­fer benö­tigt ohne­hin eine eige­ne Versicherung.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Beim Ver­kauf ist eine Son­der­kün­di­gung mög­lich – oft ohne die regu­lä­re Frist.
  • Das Kenn­zei­chen ist fahr­zeug­ge­bun­den und geht nicht auf den Käu­fer über.
  • Der Käu­fer braucht eine eige­ne Poli­ce und ein neu­es Kennzeichen.
  • Je nach Tarif gibt es eine antei­li­ge Bei­trags­rück­erstat­tung.
  • Ver­kauf dem Ver­si­che­rer schrift­lich mit Datum melden.

Wel­che Optio­nen habe ich beim Verkauf?

Opti­on Bedeu­tung
Kün­di­gung zum Verkauf häu­figs­ter Weg; Ver­trag endet, Rest­bei­trag ggf. zurück
Über­tra­gung auf den Käufer bei ein­zel­nen Ver­si­che­rern mög­lich – vor­her klären
Antei­li­ge Rückerstattung für den unge­nutz­ten Zeit­raum, je nach Tarif

So kün­di­gen Sie richtig

  • Ver­si­che­rer infor­mie­ren: schrift­lich mit Ver­kaufs­da­tum und Fahr­zeug-/Kenn­zei­chen­num­mer.
  • Kenn­zei­chen: ent­fer­nen; man­che Ver­si­che­rer ver­lan­gen eine Bestä­ti­gung oder Rückgabe.
  • Käu­fer hin­wei­sen: Er muss eine eige­ne Ver­si­che­rung mit neu­em Kenn­zei­chen abschließen.
  • Bele­ge auf­be­wah­ren: Kün­di­gungs­be­stä­ti­gung und Rück­erstat­tung dokumentieren.

Steht ohne­hin ein neu­er Scoo­ter an, lohnt vor­her ein E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rungs­ver­gleich – kos­ten­los und unverbindlich.

Häu­fig gestell­te Fragen

Kann ich die E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung beim Ver­kauf kündigen?

Ja. Der Fahr­zeug­ver­kauf berech­tigt in der Regel zur Son­der­kün­di­gung, oft ohne die übli­che Frist.

Geht die Ver­si­che­rung auf den Käu­fer über?

Nor­ma­ler­wei­se nicht. Das Kenn­zei­chen ist fahr­zeug­ge­bun­den; der Käu­fer braucht eine eige­ne Police.

Bekom­me ich Bei­trä­ge zurück?

Je nach Tarif erhal­ten Sie für den unge­nutz­ten Zeit­raum eine antei­li­ge Rückerstattung.

Was pas­siert mit dem Kennzeichen?

Es wird ungül­tig und ist zu ent­fer­nen. Man­che Ver­si­che­rer ver­lan­gen eine Bestä­ti­gung darüber.

Wie mel­de ich den Verkauf?

Schrift­lich per Brief, E‑Mail oder Kun­den­por­tal, mit Ver­kaufs­da­tum und Fahrzeugnummer.

E-Scooter Versicherung – Tarife vergleichen & sparen Kostenloser Vergleich · Unverbindlich · Sofortangebot
Zum Vergleichsrechner →

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen