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Kann die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung gekün­digt werden?

Ja, die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kann grund­sätz­lich gekün­digt wer­den. Es gibt ver­schie­de­ne Optio­nen und Zeit­punk­te, an denen die Kün­di­gung mög­lich ist:

1. Ordent­li­che Kündigung

  • Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung hat in der Regel eine Ver­trags­lauf­zeit von einem Jahr. Wenn du den Ver­trag kün­di­gen möch­test, musst du die Kün­di­gungs­frist ein­hal­ten, die in der Regel drei Mona­te vor Ablauf des Ver­si­che­rungs­jah­res beträgt.
  • Wenn du die Frist ver­passt, ver­län­gert sich der Ver­trag in der Regel auto­ma­tisch um ein wei­te­res Jahr.

2. Son­der­kün­di­gungs­recht

In bestimm­ten Fäl­len hast du ein Son­der­kün­di­gungs­recht, bei dem du die Ver­si­che­rung außer­halb der nor­ma­len Kün­di­gungs­frist kün­di­gen kannst:

  • Eigen­tü­mer­wech­sel: Nach einem Haus­kauf hat der neue Eigen­tü­mer das Recht, die bestehen­de Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung inner­halb von einem Monat nach Grund­buch­ein­trag zu kündigen.
  • Prä­mi­en­er­hö­hung: Wenn die Ver­si­che­rung die Prä­mi­en erhöht, ohne dass sich der Leis­tungs­um­fang ver­bes­sert, hast du das Recht, inner­halb eines Monats nach Erhalt der Mit­tei­lung über die Erhö­hung zu kündigen.
  • Nach einem Scha­dens­fall: Sowohl der Ver­si­che­rungs­neh­mer als auch der Ver­si­che­rer haben nach einem regu­lier­ten Scha­den das Recht, den Ver­trag inner­halb eines Monats zu kündigen.

3. Kün­di­gung durch den Versicherer

Auch der Ver­si­che­rer kann den Ver­trag kün­di­gen, zum Beispiel:

  • Nach der Regu­lie­rung eines Schadensfalls.
  • Wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer die Prä­mi­en nicht bezahlt.

Wie kann man die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kündigen?

Die Kün­di­gung muss schrift­lich erfol­gen. Ein Ein­schrei­ben oder E‑Mail mit Lese­be­stä­ti­gung wird emp­foh­len, um sicher­zu­stel­len, dass die Kün­di­gung frist­ge­recht eingeht.


Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen kann dir hel­fen, die bes­te Opti­on zu fin­den, wenn du einen Wech­sel planst.

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