Ja, die Wohngebäudeversicherung kann grundsätzlich gekündigt werden. Es gibt verschiedene Optionen und Zeitpunkte, an denen die Kündigung möglich ist:
1. Ordentliche Kündigung
- Die Wohngebäudeversicherung hat in der Regel eine Vertragslaufzeit von einem Jahr. Wenn du den Vertrag kündigen möchtest, musst du die Kündigungsfrist einhalten, die in der Regel drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres beträgt.
- Wenn du die Frist verpasst, verlängert sich der Vertrag in der Regel automatisch um ein weiteres Jahr.
2. Sonderkündigungsrecht
In bestimmten Fällen hast du ein Sonderkündigungsrecht, bei dem du die Versicherung außerhalb der normalen Kündigungsfrist kündigen kannst:
- Eigentümerwechsel: Nach einem Hauskauf hat der neue Eigentümer das Recht, die bestehende Wohngebäudeversicherung innerhalb von einem Monat nach Grundbucheintrag zu kündigen.
- Prämienerhöhung: Wenn die Versicherung die Prämien erhöht, ohne dass sich der Leistungsumfang verbessert, hast du das Recht, innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung über die Erhöhung zu kündigen.
- Nach einem Schadensfall: Sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer haben nach einem regulierten Schaden das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats zu kündigen.
3. Kündigung durch den Versicherer
Auch der Versicherer kann den Vertrag kündigen, zum Beispiel:
- Nach der Regulierung eines Schadensfalls.
- Wenn der Versicherungsnehmer die Prämien nicht bezahlt.
Wie kann man die Wohngebäudeversicherung kündigen?
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Ein Einschreiben oder E‑Mail mit Lesebestätigung wird empfohlen, um sicherzustellen, dass die Kündigung fristgerecht eingeht.
Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen kann dir helfen, die beste Option zu finden, wenn du einen Wechsel planst.