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Kann ein Jugend­li­cher sei­nen eige­nen E‑Scooter versichern?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 23. März 2025

Ja, Jugend­li­che kön­nen ihren E‑Scooter ver­si­chern – aller­dings benö­ti­gen sie in den meis­ten Fäl­len die Zustim­mung oder das Mit­wir­ken eines Erzie­hungs­be­rech­tig­ten, da Ver­si­che­rer übli­cher­wei­se nur Voll­jäh­ri­ge als direk­te Ver­trags­part­ner akzep­tie­ren. Die E‑S­coo­ter-Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist ab 14 Jah­ren gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und kann durch den Eltern­teil abge­schlos­sen oder mit­ge­zeich­net wer­den. Mit dem gül­ti­gen Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen ist der Jugend­li­che dann voll­kom­men legal unterwegs.

Alters­an­for­de­run­gen und ver­trag­li­che Bedingungen

Die meis­ten deut­schen Ver­si­che­rer set­zen bei E‑S­coo­ter-Ver­si­che­run­gen ein Min­dest­al­ter von 14 bis 16 Jah­ren vor­aus. Aller­dings gibt es einen wich­ti­gen recht­li­chen Unter­schied: Wäh­rend Jugend­li­che ab 14 Jah­ren legal mit einem E‑Scooter fah­ren dür­fen, kön­nen sie Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge selbst erst ab dem 18. Geburts­tag abschlie­ßen. Das bedeu­tet in der Pra­xis, dass die E‑S­coo­ter-Haft­pflicht auf den Namen eines Eltern­teils oder Erzie­hungs­be­rech­tig­ten läuft oder die­ser den Ver­trag zumin­dest mitzeichnet.

Man­che Ver­si­che­rer erhe­ben für jugend­li­che Fah­rer ca. 5–15 % höhe­re Prä­mi­en als für Erwach­se­ne, da Jugend­li­che sta­tis­tisch häu­fi­ger in Unfäl­le ver­wi­ckelt sind. Ein sorg­fäl­ti­ger Tarif­ver­gleich lohnt sich daher – eini­ge Anbie­ter ver­zich­ten auf Alterszu­schläge oder bie­ten spe­zi­el­le Jugend­ta­ri­fe an. Das Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen, das die E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung bestä­tigt, muss am Fahr­zeug ange­bracht und jähr­lich erneu­ert werden.

Ver­si­che­rungs­um­fang für Jugend­li­che: Haft­pflicht und dar­über hinaus

Die Grund­ver­si­che­rung ist die E‑S­coo­ter-Haft­pflicht – sie deckt Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen ab, wenn der Jugend­li­che Drit­ten durch fah­re­ri­sches Ver­schul­den ver­letzt oder deren Eigen­tum beschä­digt. Die­se ist gesetz­lich ver­pflich­tend. Dar­über hin­aus kön­nen optio­nal wei­te­re Leis­tun­gen gewählt werden:

  • Teil­kas­ko: schützt vor Dieb­stahl, Van­da­lis­mus, Brand und Natur­ge­wal­ten (ca. 3–8 € jähr­lich Zusatz­bei­trag je nach Tarif)
  • Voll­kas­ko: deckt zusätz­lich selbst ver­schul­de­te Schä­den am E‑Scooter ab (ca. 8–15 € jährlich)
  • Unfall­ver­si­che­rung: leis­tet Ent­schä­di­gung bei Per­so­nen­schä­den des Fah­rers selbst

Gera­de für teu­re­re Scoo­ter-Model­le ab 500 € ist Teil­kas­ko sinn­voll, da Dieb­stahl ein gro­ßes Risi­ko dar­stellt. Der Erzie­hungs­be­rech­tig­te soll­te dies bei der Tarif­wahl mit dem Jugend­li­chen besprechen.

Prak­ti­sche Schrit­te zur Ver­si­che­rung – Check­lis­te für Jugend­li­che und Eltern

  • Eltern­teil und Jugend­li­cher infor­mie­ren sich gemein­sam über E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rungs­an­ge­bo­te und ver­glei­chen Prä­mi­en und Leistungen
  • Erzie­hungs­be­rech­tig­ter schließt die Haft­pflicht ab oder unter­zeich­net gemein­sam mit dem Jugend­li­chen den Vertrag
  • Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen erhält der Jugend­li­che und bringt es am E‑Scooter an
  • Jähr­li­che Erneue­rung des Kenn­zei­chens (meist November/Dezember für das kom­men­de Jahr) nicht vergessen
  • Im Scha­dens­fall sofort die Ver­si­che­rung und ggf. die Poli­zei infor­mie­ren und den Unfall­be­richt dokumentieren
  • Zur Voll­jäh­rig­keit die Poli­ce auf den jun­gen Erwach­se­nen umschrei­ben lassen

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