Ja, Jugendliche können ihren E‑Scooter versichern – allerdings benötigen sie in den meisten Fällen die Zustimmung oder das Mitwirken eines Erziehungsberechtigten, da Versicherer üblicherweise nur Volljährige als direkte Vertragspartner akzeptieren. Die E‑Scooter-Haftpflichtversicherung ist ab 14 Jahren gesetzlich vorgeschrieben und kann durch den Elternteil abgeschlossen oder mitgezeichnet werden. Mit dem gültigen Versicherungskennzeichen ist der Jugendliche dann vollkommen legal unterwegs.
Altersanforderungen und vertragliche Bedingungen
Die meisten deutschen Versicherer setzen bei E‑Scooter-Versicherungen ein Mindestalter von 14 bis 16 Jahren voraus. Allerdings gibt es einen wichtigen rechtlichen Unterschied: Während Jugendliche ab 14 Jahren legal mit einem E‑Scooter fahren dürfen, können sie Versicherungsverträge selbst erst ab dem 18. Geburtstag abschließen. Das bedeutet in der Praxis, dass die E‑Scooter-Haftpflicht auf den Namen eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten läuft oder dieser den Vertrag zumindest mitzeichnet.
Manche Versicherer erheben für jugendliche Fahrer ca. 5–15 % höhere Prämien als für Erwachsene, da Jugendliche statistisch häufiger in Unfälle verwickelt sind. Ein sorgfältiger Tarifvergleich lohnt sich daher – einige Anbieter verzichten auf Alterszuschläge oder bieten spezielle Jugendtarife an. Das Versicherungskennzeichen, das die E‑Scooter-Versicherung bestätigt, muss am Fahrzeug angebracht und jährlich erneuert werden.
Versicherungsumfang für Jugendliche: Haftpflicht und darüber hinaus
Die Grundversicherung ist die E‑Scooter-Haftpflicht – sie deckt Schadensersatzforderungen ab, wenn der Jugendliche Dritten durch fahrerisches Verschulden verletzt oder deren Eigentum beschädigt. Diese ist gesetzlich verpflichtend. Darüber hinaus können optional weitere Leistungen gewählt werden:
- Teilkasko: schützt vor Diebstahl, Vandalismus, Brand und Naturgewalten (ca. 3–8 € jährlich Zusatzbeitrag je nach Tarif)
- Vollkasko: deckt zusätzlich selbst verschuldete Schäden am E‑Scooter ab (ca. 8–15 € jährlich)
- Unfallversicherung: leistet Entschädigung bei Personenschäden des Fahrers selbst
Gerade für teurere Scooter-Modelle ab 500 € ist Teilkasko sinnvoll, da Diebstahl ein großes Risiko darstellt. Der Erziehungsberechtigte sollte dies bei der Tarifwahl mit dem Jugendlichen besprechen.
Praktische Schritte zur Versicherung – Checkliste für Jugendliche und Eltern
- Elternteil und Jugendlicher informieren sich gemeinsam über E‑Scooter-Versicherungsangebote und vergleichen Prämien und Leistungen
- Erziehungsberechtigter schließt die Haftpflicht ab oder unterzeichnet gemeinsam mit dem Jugendlichen den Vertrag
- Versicherungskennzeichen erhält der Jugendliche und bringt es am E‑Scooter an
- Jährliche Erneuerung des Kennzeichens (meist November/Dezember für das kommende Jahr) nicht vergessen
- Im Schadensfall sofort die Versicherung und ggf. die Polizei informieren und den Unfallbericht dokumentieren
- Zur Volljährigkeit die Police auf den jungen Erwachsenen umschreiben lassen