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Kann ein Jugend­li­cher sei­nen eige­nen E‑Scooter versichern?

Kann ein Jugend­li­cher sei­nen eige­nen E‑Scooter versichern?

In Deutsch­land gewin­nen e‑scooter immer mehr an Beliebt­heit – nicht nur bei Erwach­se­nen, son­dern auch bei Jugend­li­chen. Doch wie sieht es eigent­lich mit der Ver­si­che­rung aus, wenn ein Min­der­jäh­ri­ger einen eige­nen Scoo­ter besitzt? Grund­sätz­lich ist es durch­aus mög­lich, dass auch Jugend­li­che ihre eige­ne e scoo­ter ver­si­che­rung abschlie­ßen. Aller­dings musst Du dabei eini­ge wich­ti­ge Punk­te beach­ten, damit alles recht­lich ein­wand­frei läuft.

Gesetz­li­che Vor­ga­ben für Jugendliche

Egal ob Du jung oder alt bist: Sobald Dein Elek­tro­kleinst­fahr­zeug schnel­ler als 6 km/h fährt, benö­tigst Du eine eigen­stän­di­ge Haft­pflicht. Dei­ne Eltern oder Erzie­hungs­be­rech­tig­ten müs­sen Dir dabei jedoch in den meis­ten Fäl­len unter die Arme grei­fen, denn eine Ver­si­che­rung ist ein Ver­trag – und um rechts­kräf­ti­ge Ver­trä­ge abzu­schlie­ßen, bedarf es meist der Zustim­mung eines voll­jäh­ri­gen gesetz­li­chen Vertreters.

  • Vie­le Ver­si­che­rer ver­lan­gen, dass der Ver­trags­part­ner min­des­tens 18 Jah­re alt ist.

  • Bist Du noch nicht voll­jäh­rig, kann Dei­ne e‑scooter ver­si­che­rung über einen Eltern­teil oder Erzie­hungs­be­rech­tig­ten laufen.

Wich­tig bleibt: Du brauchst ein gut sicht­ba­res e scoo­ter kenn­zei­chen – ohne die­se Pla­ket­te darfst Du Dich nicht auf öffent­li­chen Stra­ßen bewe­gen. Ach­te also dar­auf, dass Dei­ne gesetz­li­chen Ver­tre­ter den Ver­si­che­rungs­ver­trag ent­we­der auf Dich mit­un­ter­schrei­ben oder gleich selbst abschlie­ßen, damit der Schutz rechts­gül­tig wird.

Alters­gren­zen und Führerscheinfragen

In Deutsch­land gilt für das Fah­ren eines e‑scooter kein klas­si­scher Füh­rer­schein­zwang wie bei Mopeds oder Leicht­kraft­rä­dern. Meist darfst Du ab 14 Jah­ren legal auf einem E‑Scooter unter­wegs sein. Trotz­dem kann es sein, dass man­che Ver­si­che­rer inter­ne Alters­be­schrän­kun­gen haben.

  • Eini­ge Anbie­ter kal­ku­lie­ren höhe­re Bei­trä­ge für sehr jun­ge Fah­rer, da sie ein erhöh­tes Unfall­ri­si­ko vermuten.

  • Ande­re Ver­si­che­rer bie­ten ein­heit­li­che Tari­fe, die unab­hän­gig vom Alter des Fah­rers gelten.

Willst Du als Jugend­li­cher Dei­nen scoo­ter ver­si­chern, emp­fiehlt es sich daher, ver­schie­de­ne Poli­cen zu ver­glei­chen. So fin­dest Du eine e rol­ler ver­si­che­rung, die trotz Dei­nes jun­gen Alters für Dich attrak­tiv und bezahl­bar ist.

Wel­che Ver­si­che­rungs­ar­ten sind sinnvoll?

Die grund­le­gen­de Absi­che­rung besteht aus der Haft­pflicht. Sie schützt Dich, wenn Du ande­ren einen Scha­den ver­ur­sachst. Dar­über hin­aus kannst Du Dich oder Dein Fahr­zeug wei­ter absichern:

  • Teil­kas­ko: Über­nimmt Dieb­stahl, Brand oder Schä­den durch Naturgewalten.

  • Voll­kas­ko: Deckt zusätz­lich selbst­ver­schul­de­te Schä­den an Dei­nem E‑Scooter ab.

Die­se Bau­stei­ne gehö­ren oft nicht zum Stan­dard, kön­nen sich aber gera­de für hoch­wer­ti­ge Scoo­ter loh­nen. Wenn Dein ver­si­che­rung e‑scooter-Anbie­ter Teil- oder Voll­kas­ko nicht aus­drück­lich für Jugend­li­che aus­schließt, kannst Du sie in Abstim­mung mit Dei­nen Erzie­hungs­be­rech­tig­ten wäh­len und so mehr Sicher­heit genie­ßen. Denn hoch­wer­ti­ge Model­le sind häu­fig Ziel von Die­ben, und ein Rund­um-Schutz erspart Dir bei einem Unfall oder Dieb­stahl hohe Kosten.

Eltern in der Pflicht

Solan­ge Du noch min­der­jäh­rig bist, haf­ten meist auch Dei­ne Eltern oder Erzie­hungs­be­rech­tig­ten für Dein Han­deln. Aus die­sem Grund ist es wich­tig, dass sie beim Abschluss der elek­tro­rol­ler ver­si­che­rung mit­wir­ken. Das bedeu­tet, dass der Ver­si­che­rer mit ihnen den Ver­trag aus­han­delt, oder sie zumin­dest zustim­men müs­sen. Wenn Du spä­ter voll­jäh­rig wirst, kannst Du die Poli­ce auf Dich selbst umschrei­ben las­sen. So fährst Du von Anfang an legal und pass­ge­nau ver­si­chert durch die Gegend.

Tipps für Dich als jun­ger Fahrer

  • Behal­te immer die jähr­li­che Erneue­rung im Blick. Das Kenn­zei­chen muss jähr­lich erneu­ert wer­den, sonst ist Dein Schutz abgelaufen.

  • Fah­re defen­siv und vor­sich­tig. Als Teen­ager kann es ver­lo­ckend sein, wag­hal­si­ge Manö­ver aus­zu­pro­bie­ren. Doch wenn Du in einen Unfall ver­wi­ckelt wirst, bleibt der Stress auch für Dei­ne Eltern nicht aus.

  • Schlie­ße ein hoch­wer­ti­ges Schloss ab, wenn Du Dei­nen E‑Scooter drau­ßen parkst. Auch wenn Du Teil­kas­ko hast: Ein Dieb­stahl ist immer ärger­lich und mit büro­kra­ti­schem Auf­wand verbunden.

Fazit

Ja, ein Jugend­li­cher kann sei­nen eige­nen e scoo­ter ver­si­chern – vor­aus­ge­setzt, die Eltern oder ein ande­rer Erzie­hungs­be­rech­tig­ter unter­stüt­zen den Ver­trags­ab­schluss. Recht­lich gese­hen gilt für alle, egal wel­chen Alters, die Pflicht zur e‑scooter ver­si­che­rung, wenn das Gefährt schnel­ler als 6 km/h fährt. Mit einer gül­ti­gen Haft­pflicht und dem erfor­der­li­chen e‑scooter kenn­zei­chen bist Du als Jugend­li­cher legal unter­wegs. Möch­test Du Dich selbst und Dein Fahr­zeug zusätz­lich gegen Dieb­stahl oder Schä­den absi­chern, lohnt sich ein Blick auf Teil- oder Voll­kas­ko. So star­test Du sicher und sor­gen­frei in Dei­ne E‑S­coo­ter-Fahr­ten – und Dei­ne Eltern brau­chen sich kei­ne Sor­gen zu machen.

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