Ja, ein Verein kann grundsätzlich Bauherr sein, sofern er Eigentümer des Baugrundstücks ist oder eine entsprechende Berechtigung zum Bauvorhaben hat. Ein Verein kann ein Bauvorhaben beispielsweise realisieren, um seine Vereinstätigkeit auszubauen, um eine Vereinsimmobilie zu errichten oder um eine Sportanlage zu bauen.
Allerdings muss der Verein die gleichen Anforderungen an die Baugenehmigung und Bauausführung erfüllen wie jeder andere Bauherr auch. Der Verein ist in diesem Fall für das Bauprojekt verantwortlich und muss gegebenenfalls eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen, um sich gegen mögliche Schadensersatzforderungen abzusichern.
Es ist empfehlenswert, dass sich der Verein vor Baubeginn eingehend über die rechtlichen Vorgaben und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit dem Bauprojekt informiert und gegebenenfalls professionelle Beratung von einem Anwalt oder einem Bauexperten einholt.