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Kann ein Ver­ein Bau­herr sein?

Ja, ein Ver­ein kann grund­sätz­lich Bau­herr sein, sofern er Eigen­tü­mer des Bau­grund­stücks ist oder eine ent­spre­chen­de Berech­ti­gung zum Bau­vor­ha­ben hat. Ein Ver­ein kann ein Bau­vor­ha­ben bei­spiels­wei­se rea­li­sie­ren, um sei­ne Ver­eins­tä­tig­keit aus­zu­bau­en, um eine Ver­eins­im­mo­bi­lie zu errich­ten oder um eine Sport­an­la­ge zu bauen.

Aller­dings muss der Ver­ein die glei­chen Anfor­de­run­gen an die Bau­ge­neh­mi­gung und Bau­aus­füh­rung erfül­len wie jeder ande­re Bau­herr auch. Der Ver­ein ist in die­sem Fall für das Bau­pro­jekt ver­ant­wort­lich und muss gege­be­nen­falls eine Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung abschlie­ßen, um sich gegen mög­li­che Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen abzusichern.

Es ist emp­feh­lens­wert, dass sich der Ver­ein vor Bau­be­ginn ein­ge­hend über die recht­li­chen Vor­ga­ben und Ver­ant­wort­lich­kei­ten im Zusam­men­hang mit dem Bau­pro­jekt infor­miert und gege­be­nen­falls pro­fes­sio­nel­le Bera­tung von einem Anwalt oder einem Bau­ex­per­ten einholt.

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