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Kann eine Rechtsschutzversicherung Fälle ablehnen?

Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, Rechtsschutzversicherungen können Fälle ablehnen – sowohl ganze Rechtsgebiete als auch einzelne Streitigkeiten. Die häufigsten Ablehnungsgründe sind fehlende Tarifdeckung, mangelnde Erfolgsaussichten, Wartezeiten und Ausschlussklauseln. Eine Ablehnung muss der Versicherer schriftlich begründen und ist rechtlich zulässig, sofern sie in den Versicherungsbedingungen vorgesehen ist.

Ja, Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen kön­nen Fäl­le ableh­nen – sowohl gan­ze Rechts­ge­bie­te als auch ein­zel­ne Strei­tig­kei­ten. Die häu­figs­ten Ableh­nungs­grün­de sind feh­len­de Tarif­de­ckung, man­geln­de Erfolgs­aus­sich­ten, War­te­zei­ten und Aus­schluss­klau­seln. Eine Ableh­nung muss der Ver­si­che­rer schrift­lich begrün­den und ist recht­lich zuläs­sig, sofern sie in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen vor­ge­se­hen ist.

Wel­che Rechts­ge­bie­te und Fäl­le wer­den nicht versichert?

Der Umfang der Rechts­schutz­ver­si­che­rung hängt stark vom gewähl­ten Tarif ab. Fol­gen­de Berei­che sind häu­fig ganz oder teil­wei­se ausgeschlossen:

  • Erb- und Fami­li­en­recht: Erb­strei­tig­kei­ten, Schei­dun­gen und Sor­ge­rechts­ver­fah­ren sind oft kom­plett aus­ge­schlos­sen oder nur gegen Zusatz­bei­trag versichert
  • Bau­recht: Beson­ders pri­va­te Bau­her­ren erle­ben häu­fig Ableh­nun­gen; Mak­ler- und Archi­tek­ten­strei­tig­kei­ten wer­den oft nicht gedeckt
  • Arbeits­recht: Kün­di­gungs­schutz und Arbeits­ge­richts­ver­fah­ren haben je nach Tarif enge Gren­zen oder Ausschlüsse
  • Ver­kehrs­recht: Straf­punk­te und Füh­rer­schein­ent­zug fal­len nicht darunter
  • Straf­recht­li­che und steu­er­li­che Ange­le­gen­hei­ten: Geld­stra­fen, Buß­gel­der und Steu­er­straf­ver­fah­ren sind aus­drück­lich nicht versichert
  • Vor­sätz­lich her­bei­ge­führ­te Kon­flik­te: Ver­si­che­rer leh­nen ab, wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer absicht­lich die Aus­ein­an­der­set­zung pro­vo­ziert hat

Ein zusätz­li­cher kri­ti­scher Punkt: Strei­tig­kei­ten, die bereits vor Ver­trags­ab­schluss exis­tier­ten oder wäh­rend der War­te­zeit ent­stan­den, wer­den nicht über­nom­men. Die­se War­te­zeit beträgt je nach Ver­si­che­rer ca. 3 bis 6 Mona­te und soll Miss­brauch verhindern.

Man­geln­de Erfolgs­aus­sich­ten und Deckungsgrenzen

Ein zen­tra­ler Ableh­nungs­grund ist feh­len­de Erfolgs­wahr­schein­lich­keit. Bevor der Ver­si­che­rer Kos­ten über­nimmt, lässt er sich oft eine juris­ti­sche Stel­lung­nah­me geben. Ist ein Fall aus­sichts­los oder die Chan­cen sehr gering, darf der Ver­si­che­rer die Kos­ten­über­nah­me ver­wei­gern – dies ist sogar im Sin­ne des Ver­si­che­rungs­neh­mers, da sinn­lo­se Pro­zess­kos­ten ent­ste­hen würden.

Auch Deckungs­gren­zen füh­ren zu teil­wei­sen Ableh­nun­gen: Die meis­ten Tari­fe decken Rechts­kos­ten bis ca. 100.000 bis 300.000 Euro ab. Über­stei­gen die Kos­ten die­se Sum­me, trägt der Ver­si­che­rer nur bis zur ver­ein­bar­ten Gren­ze – alles Wei­te­re muss der Ver­si­cher­te selbst zahlen.

Wich­tig ist auch die Pro­vi­si­ons­klau­sel: Ver­si­che­rer kön­nen ableh­nen, wenn der Fall wirt­schaft­lich für sie ungüns­tig ist, etwa wenn Rechts­an­walts­kos­ten die zu erwar­te­ten­de Ent­schä­di­gungs­sum­me deut­lich übersteigen.

Anzei­ge­pflicht und Mitwirkungspflichten

Eine häu­fig über­se­he­ne Ableh­nungs­mög­lich­keit betrifft Ver­stö­ße gegen die Anzei­ge­pflicht. Alle bekann­ten oder ange­droh­ten Rechts­strei­tig­kei­ten müs­sen bei der Antrag­stel­lung offen gelegt wer­den. Wer dies nicht tut, ris­kiert eine Leis­tungs­ver­wei­ge­rung, sogar im schlimms­ten Fall eine Kün­di­gung der gesam­ten Police.

Eben­so wich­tig: Der Ver­si­cher­te muss den Ver­si­che­rer früh­zei­tig über einen dro­hen­den Streit infor­mie­ren. Wer erst anwält­li­chen Rat sucht, nach­dem der Kon­flikt eska­liert ist, läuft Gefahr, dass die Erfolgs­aus­sich­ten inzwi­schen als zu gering bewer­tet werden.

Was Sie tun soll­ten: Prak­ti­sche Checkliste

  • Tarif rich­tig wäh­len: Ver­glei­chen Sie gezielt nach Ihren benö­tig­ten Rechts­ge­bie­ten – Pri­vat­recht, Beruf, Ver­kehr oder Immo­bi­li­en – nicht alle Tari­fe decken alles ab
  • Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen lesen: Ach­ten Sie beson­ders auf Aus­schluss­klau­seln und Wartezeiten
  • Voll­stän­di­ge Anga­ben machen: Offen­ba­ren Sie alle bekann­ten oder ange­droh­ten Strei­tig­kei­ten im Antrag
  • Früh­zei­tig kom­mu­ni­zie­ren: Tei­len Sie dem Ver­si­che­rer sofort mit, wenn ein Kon­flikt ent­ste­hen könnte
  • War­te­zei­ten respek­tie­ren: Star­ten Sie kei­ne Rechts­strei­tig­kei­ten in den ers­ten Mona­ten nach Abschluss
  • Bei Ableh­nung han­deln: Las­sen Sie sich die schrift­li­che Begrün­dung geben und las­sen Sie die­se ggf. von einem Anwalt über­prü­fen – Ableh­nun­gen sind nicht immer rechtmäßig
  • Deckungs- und H
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Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

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