Ja, eine Rechtsschutzversicherung kann Leistungsfälle bzw. die Kostenübernahme eines Rechtsstreits ablehnen, wenn z.B. das Rechtsgebiet nicht über den Rechtsschutz Vertrag abgesichert ist.
Die Rechtsschutzversicherung kann die Leistung auch wegen mangelnder Erfolgsaussichten verweigern.
Üblicherweise werden Streitigkeiten im Erb- und Baurecht nicht übernommen.
Geldstrafen und/oder Geldbußen werden ebenfalls nicht von einer Rechtsschutzversicherung übernommen.
Ausschlussklauseln: Rechtsschutzversicherungen haben in der Regel bestimmte Ausschlüsse oder Einschränkungen, die in den Versicherungsbedingungen festgelegt sind. Diese können bestimmte Arten von Rechtsstreitigkeiten oder spezifischen Situationen umfassen, für die keine Deckung gewährt wird. Zum Beispiel können Fälle, die vor dem Versicherungsabschluss entstanden sind, von der Deckung ausgeschlossen sein.
Wartezeiten: Wie bereits erwähnt, haben viele Rechtsschutzversicherungen Wartezeiten, bevor der Versicherungsschutz in Kraft tritt. Wenn während dieser Wartezeit ein Rechtsstreit entsteht, kann die Versicherung die Leistung ablehnen.
Deckungssummen: Rechtsschutzversicherungen haben in der Regel bestimmte Deckungssummen oder Leistungsgrenzen. Wenn die Kosten eines Rechtsstreits die festgelegte Deckungssumme überschreiten, kann die Versicherung möglicherweise ablehnen, die vollen Kosten zu übernehmen.
Vorherige Kenntnis des Rechtsstreits: Wenn ein Versicherungsnehmer bereits Kenntnis von einem Rechtsstreit oder einer rechtlichen Angelegenheit hatte, bevor er die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, kann die Versicherung die Leistung ablehnen. Es wird erwartet, dass der Versicherungsnehmer alle bestehenden oder bekannten Rechtsstreitigkeiten vor Vertragsabschluss angibt.
Vorsätzliche Handlungen: Wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat und dadurch der Rechtsstreit entstanden ist, kann die Versicherung die Leistung ablehnen.