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Kann eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung Fäl­le ablehnen?

Ja, eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung kann Leis­tungs­fäl­le bzw. die Kos­ten­über­nah­me eines Rechts­streits ableh­nen, wenn z.B. das Rechts­ge­biet nicht über den Rechts­schutz Ver­trag abge­si­chert ist.

Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung kann die Leis­tung auch wegen man­geln­der Erfolgs­aus­sich­ten verweigern.

Übli­cher­wei­se wer­den Strei­tig­kei­ten im Erb- und Bau­recht nicht übernommen.

Geld­stra­fen und/oder Geld­bu­ßen wer­den eben­falls nicht von einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung übernommen.

Aus­schluss­klau­seln: Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen haben in der Regel bestimm­te Aus­schlüs­se oder Ein­schrän­kun­gen, die in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen fest­ge­legt sind. Die­se kön­nen bestimm­te Arten von Rechts­strei­tig­kei­ten oder spe­zi­fi­schen Situa­tio­nen umfas­sen, für die kei­ne Deckung gewährt wird. Zum Bei­spiel kön­nen Fäl­le, die vor dem Ver­si­che­rungs­ab­schluss ent­stan­den sind, von der Deckung aus­ge­schlos­sen sein.

War­te­zei­ten: Wie bereits erwähnt, haben vie­le Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen War­te­zei­ten, bevor der Ver­si­che­rungs­schutz in Kraft tritt. Wenn wäh­rend die­ser War­te­zeit ein Rechts­streit ent­steht, kann die Ver­si­che­rung die Leis­tung ablehnen.

Deckungs­sum­men: Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen haben in der Regel bestimm­te Deckungs­sum­men oder Leis­tungs­gren­zen. Wenn die Kos­ten eines Rechts­streits die fest­ge­leg­te Deckungs­sum­me über­schrei­ten, kann die Ver­si­che­rung mög­li­cher­wei­se ableh­nen, die vol­len Kos­ten zu übernehmen.

Vor­he­ri­ge Kennt­nis des Rechts­streits: Wenn ein Ver­si­che­rungs­neh­mer bereits Kennt­nis von einem Rechts­streit oder einer recht­li­chen Ange­le­gen­heit hat­te, bevor er die Rechts­schutz­ver­si­che­rung abge­schlos­sen hat, kann die Ver­si­che­rung die Leis­tung ableh­nen. Es wird erwar­tet, dass der Ver­si­che­rungs­neh­mer alle bestehen­den oder bekann­ten Rechts­strei­tig­kei­ten vor Ver­trags­ab­schluss angibt.

Vor­sätz­li­che Hand­lun­gen: Wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­sig gehan­delt hat und dadurch der Rechts­streit ent­stan­den ist, kann die Ver­si­che­rung die Leis­tung ablehnen.

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