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Kann ich bei einem Umzug die Haus­rat­ver­si­che­rung mitnehmen?

Ja, du kannst dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung in der Regel bei einem Umzug mit­neh­men. Es ist jedoch wich­tig, den Ver­si­che­rer recht­zei­tig über den Umzug zu infor­mie­ren, damit der Ver­si­che­rungs­schutz ange­passt und sicher­ge­stellt wer­den kann. Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te, die du bei der Mit­nah­me der Haus­rat­ver­si­che­rung wäh­rend eines Umzugs beach­ten solltest:

1. Mit­nah­me der Hausratversicherung

Grund­sätz­lich bleibt der Schutz der Haus­rat­ver­si­che­rung wäh­rend und nach dem Umzug bestehen. Das bedeu­tet, dass dei­ne Möbel, Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de und alle ande­ren ver­si­cher­ten Din­ge wei­ter­hin abge­deckt sind, solan­ge der Ver­si­che­rer über den Umzug infor­miert wird.

  • Anmel­dung beim Ver­si­che­rer: Infor­mie­re dei­ne Ver­si­che­rung so früh wie mög­lich über den geplan­ten Umzug. Der Ver­si­che­rer muss die neue Adres­se und die Wohn­flä­che der neu­en Woh­nung ken­nen, um den Ver­trag ent­spre­chend anzupassen.
  • Dop­pel­te Absi­che­rung wäh­rend des Umzugs: Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten eine Über­gangs­frist an, in der sowohl der Haus­rat in der alten als auch in der neu­en Woh­nung ver­si­chert ist. Die­se dop­pel­te Absi­che­rung gilt oft für ein bis drei Mona­te, um sicher­zu­stel­len, dass der Haus­rat wäh­rend des Umzugs geschützt ist.

2. Anpas­sung der Versicherungssumme

Ein Umzug kann die Not­wen­dig­keit einer Anpas­sung der Ver­si­che­rungs­sum­me mit sich brin­gen, ins­be­son­de­re wenn du in eine grö­ße­re oder klei­ne­re Woh­nung ziehst. Die Wohn­flä­che spielt eine wich­ti­ge Rol­le bei der Berech­nung der Prä­mie und der Versicherungssumme:

  • Grö­ße­re Woh­nung: Wenn du in eine grö­ße­re Woh­nung oder ein Haus ziehst, soll­test du die Ver­si­che­rungs­sum­me ent­spre­chend erhö­hen, um sicher­zu­stel­len, dass dein gesam­ter Haus­rat ver­si­chert ist und es nicht zu einer Unter­ver­si­che­rung kommt.
  • Klei­ne­re Woh­nung: Zieht man in eine klei­ne­re Woh­nung, kann es sinn­voll sein, die Ver­si­che­rungs­sum­me zu sen­ken, um die Prä­mi­en­kos­ten anzu­pas­sen. Eine klei­ne­re Wohn­flä­che erfor­dert in der Regel eine nied­ri­ge­re Versicherungssumme.

3. Ver­si­che­rungs­schutz wäh­rend des Umzugs

Wäh­rend des eigent­li­chen Umzugs, also beim Trans­port des Haus­rats von der alten in die neue Woh­nung, besteht der Ver­si­che­rungs­schutz der Haus­rat­ver­si­che­rung wei­ter. Aller­dings gilt die­ser Schutz oft nur unter bestimm­ten Bedingungen:

  • Trans­port durch Umzugs­un­ter­neh­men: Wenn ein pro­fes­sio­nel­les Umzugs­un­ter­neh­men beauf­tragt wird, haf­tet die­ses in der Regel für Schä­den, die wäh­rend des Trans­ports ent­ste­hen. Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt den Scha­den nur, wenn das Umzugs­un­ter­neh­men fahr­läs­sig handelt.
  • Eige­ner Trans­port: Wenn du den Umzug selbst durch­führst, kann es zu Ein­schrän­kun­gen beim Ver­si­che­rungs­schutz kom­men. Schä­den, die wäh­rend des Trans­ports ent­ste­hen, sind oft nicht über die Haus­rat­ver­si­che­rung gedeckt. In die­sem Fall kann eine Trans­port­ver­si­che­rung sinn­voll sein.

4. Was pas­siert bei Schä­den in der alten oder neu­en Wohnung?

Wäh­rend des Umzugs besteht der Ver­si­che­rungs­schutz sowohl in der alten als auch in der neu­en Woh­nung. Das bedeu­tet, dass der Haus­rat in bei­den Woh­nun­gen wäh­rend der Über­gangs­zeit ver­si­chert ist.

  • Schä­den in der alten Woh­nung: Soll­te es wäh­rend des Umzugs in der alten Woh­nung zu einem Scha­den kom­men (z. B. durch einen Ein­bruch oder einen Was­ser­scha­den), greift die Haus­rat­ver­si­che­rung wei­ter­hin, solan­ge der Umzug noch nicht abge­schlos­sen ist.
  • Schä­den in der neu­en Woh­nung: Eben­so besteht in der neu­en Woh­nung bereits Ver­si­che­rungs­schutz für den Haus­rat, der dort ein­ge­zo­gen ist, auch wenn der Umzug noch nicht voll­stän­dig abge­schlos­sen ist.

5. Mie­ter­wech­sel und Kündigungsrecht

Falls du nach dem Umzug die Haus­rat­ver­si­che­rung wech­seln möch­test, besteht oft ein Son­der­kün­di­gungs­recht. Die­ses ermög­licht es dir, den Ver­trag nach einem Umzug zu kün­di­gen, auch wenn die regu­lä­re Ver­trags­lauf­zeit noch nicht abge­lau­fen ist. Dies kann sinn­voll sein, wenn du mit den Kon­di­tio­nen des bis­he­ri­gen Ver­si­che­rers nicht mehr zufrie­den bist oder güns­ti­ge­re Ange­bo­te findest.

  • Kün­di­gung inner­halb von 30 Tagen: In der Regel musst du die Kün­di­gung inner­halb von 30 Tagen nach dem Umzug ein­rei­chen. Danach hast du die Mög­lich­keit, einen neu­en Ver­trag abzuschließen.

6. Anpas­sung der Versicherungsprämie

Da die Prä­mie der Haus­rat­ver­si­che­rung von ver­schie­de­nen Fak­to­ren wie der Wohn­flä­che, dem Wohn­ort und dem Risi­ko (z. B. Ein­bruchs­ge­fahr) abhängt, kann sich dei­ne Prä­mie nach einem Umzug ändern. Dies bedeutet:

  • Höhe­re Prä­mie: Wenn du in eine grö­ße­re Woh­nung oder ein Gebiet mit höhe­rem Ein­bruchs­ri­si­ko ziehst, kann die Prä­mie steigen.
  • Nied­ri­ge­re Prä­mie: Zieht man in eine klei­ne­re Woh­nung oder in ein Gebiet mit gerin­gem Risi­ko, könn­te die Prä­mie sinken.

Fazit

Ja, du kannst dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung bei einem Umzug mit­neh­men, solan­ge du den Ver­si­che­rer recht­zei­tig infor­mierst. Der Ver­si­che­rungs­schutz bleibt wäh­rend des Umzugs bestehen, und es gibt oft eine Über­gangs­zeit, in der sowohl die alte als auch die neue Woh­nung ver­si­chert sind. Es ist wich­tig, die Ver­si­che­rungs­sum­me und Prä­mi­en an die neue Wohn­si­tua­ti­on anzu­pas­sen, um eine Unter- oder Über­ver­si­che­rung zu ver­mei­den. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich kann dir hel­fen, die rich­ti­ge Poli­ce für dei­ne neue Woh­nung zu fin­den und dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten opti­mal zu gestalten.

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