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Kann ich die Haft­pflicht auch für mei­nen Zweit­wohn­sitz abschließen?

Ja, du kannst die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung auch für dei­nen Zweit­wohn­sitz abschlie­ßen. In der Regel sind Zweit­wohn­sit­ze durch vie­le Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen auto­ma­tisch abge­deckt, sofern es sich um einen rein pri­va­ten Zweit­wohn­sitz han­delt, bei­spiels­wei­se eine Feri­en­woh­nung oder ein Nebenwohnsitz.

Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te zur Haft­pflicht­ver­si­che­rung für den Zweit­wohn­sitz:

1. Abde­ckung des Zweitwohnsitzes

  • Bei den meis­ten Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen ist der Zweit­wohn­sitz auto­ma­tisch mit­ver­si­chert, ohne dass du einen zusätz­li­chen Ver­trag abschlie­ßen musst. Dies gilt für Schä­den, die du an dei­nem Zweit­wohn­sitz ver­ur­sachst oder die im Zusam­men­hang mit dei­ner Nut­zung die­ses Wohn­sit­zes entstehen.
  • Bei­spiel: Wenn du in dei­ner Feri­en­woh­nung ver­se­hent­lich einen Was­ser­scha­den ver­ur­sachst, deckt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung die­sen Scha­den ab, sofern der Zweit­wohn­sitz in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen ein­ge­schlos­sen ist.

2. Gewerb­li­che Nut­zung des Zweitwohnsitzes

  • Wich­tig ist, dass der Zweit­wohn­sitz pri­vat genutzt wird. Wenn du den Zweit­wohn­sitz gewerb­lich nutzt, z. B. als Feri­en­woh­nung, die du ver­mie­test, könn­te dies beson­de­re Rege­lun­gen erfor­dern oder nicht durch die nor­ma­le Pri­vat­haft­pflicht abge­deckt sein.
  • Tipp: Prü­fe, ob eine gewerb­li­che Nut­zung des Zweit­wohn­sit­zes beson­de­re Haft­pflicht­re­ge­lun­gen erfor­dert und ob du eine Ver­mie­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung benötigst.

3. Schä­den am Gebäu­de und an der Mietsache

  • Schä­den, die du am Gebäu­de oder an Miet­sa­chen (wie Wän­de, Türen oder Böden) in dei­nem Zweit­wohn­sitz ver­ur­sachst, sind oft durch die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt, ins­be­son­de­re wenn du den Wohn­sitz gemie­tet hast. Die­ser Schutz ist übli­cher­wei­se Teil der Miet­sach­schä­den-Abde­ckung.
  • Bei­spiel: Wenn du in der gemie­te­ten Feri­en­woh­nung ver­se­hent­lich eine Wand beschä­digst, über­nimmt die Pri­vat­haft­pflicht die Reparaturkosten.

4. Schä­den an Drit­ten am Zweitwohnsitz

  • Wenn du Drit­te am Zweit­wohn­sitz emp­fängst (z. B. Freun­de oder Bekann­te) und die­sen Per­so­nen ein Scha­den ent­steht (etwa ein Per­so­nen­scha­den oder Sach­scha­den), greift dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Das gilt auch, wenn ein Besu­cher auf dem Grund­stück des Zweit­wohn­sit­zes zu Scha­den kommt.
  • Bei­spiel: Ein Besu­cher stürzt in dei­ner Zweit­woh­nung und ver­letzt sich – in die­sem Fall haf­tet dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung für die ent­stan­de­nen Schäden.

5. Abde­ckung von Ferienimmobilien

  • Wenn dein Zweit­wohn­sitz eine Feri­en­im­mo­bi­lie ist, soll­test du prü­fen, ob die­se in der Stan­dard-Pri­vat­haft­pflicht auto­ma­tisch abge­deckt ist. Bei man­chen Ver­si­che­rern ist der Ver­si­che­rungs­schutz für Feri­en­im­mo­bi­li­en im Aus­land nicht ent­hal­ten, sodass du eine erwei­ter­te Deckung abschlie­ßen musst.
  • Tipp: Wenn du eine Feri­en­im­mo­bi­lie im Aus­land besitzt, klä­re mit dei­ner Ver­si­che­rung, ob der Zweit­wohn­sitz auch im Aus­land ver­si­chert ist oder ob du einen spe­zi­el­len Tarif benötigst.

6. Mög­li­che Tari­fe für meh­re­re Wohnsitze

  • Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten spe­zi­el­le Tari­fe für Per­so­nen an, die meh­re­re Wohn­sit­ze haben. Die­se Tari­fe decken sowohl den Haupt­wohn­sitz als auch den Zweit­wohn­sitz ab. Das kann beson­ders nütz­lich sein, wenn du regel­mä­ßig zwi­schen ver­schie­de­nen Wohn­or­ten pendelst.
  • Tipp: Fra­ge bei dei­nem Ver­si­che­rer nach, ob ein Spe­zi­al­ta­rif für meh­re­re Wohn­sit­ze ver­füg­bar ist, der dei­ne Bedürf­nis­se opti­mal abdeckt.

7. Zusätz­li­che Ver­si­che­run­gen für den Zweitwohnsitz

  • Neben der Pri­vat­haft­pflicht kann es sinn­voll sein, zusätz­li­che Ver­si­che­run­gen für dei­nen Zweit­wohn­sitz abzu­schlie­ßen. Dazu gehören: 
    • Haus­rat­ver­si­che­rung: Schützt dei­ne per­sön­li­chen Gegen­stän­de am Zweit­wohn­sitz vor Dieb­stahl, Feu­er oder Wasserschäden.
    • Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung: Wenn du Eigen­tü­mer des Zweit­wohn­sit­zes bist, benö­tigst du mög­li­cher­wei­se eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung, um das Gebäu­de gegen Schä­den abzusichern.
  • Tipp: Prü­fe, ob du eine Haus­rat­ver­si­che­rung für dei­nen Zweit­wohn­sitz benö­tigst, ins­be­son­de­re wenn dort wert­vol­le Gegen­stän­de auf­be­wahrt werden.

Fazit

In den meis­ten Fäl­len kannst du dei­nen Zweit­wohn­sitz pro­blem­los durch dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung absi­chern, sofern er pri­vat genutzt wird. Ach­te jedoch dar­auf, dass bei gewerb­li­cher Nut­zung oder Feri­en­im­mo­bi­li­en im Aus­land mög­li­cher­wei­se beson­de­re Rege­lun­gen oder zusätz­li­che Ver­si­che­run­gen erfor­der­lich sind. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen hilft dir, den opti­ma­len Ver­si­che­rungs­schutz für dei­ne Wohn­si­tua­tio­nen zu finden.

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