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Kann ich die Han­dy­ver­si­che­rung steu­er­lich absetzen?

Kann ich die Han­dy­ver­si­che­rung steu­er­lich absetzen?

Ja, die Bei­trä­ge für eine Han­dy­ver­si­che­rung kön­nen unter bestimm­ten Umstän­den steu­er­lich absetz­bar sein. Ob und in wel­chem Umfang das mög­lich ist, hängt davon ab, ob das ver­si­cher­te Han­dy pri­vat oder beruf­lich genutzt wird. Beson­ders bei beruf­lich genutz­ten Gerä­ten ist eine Absetz­bar­keit häu­fig möglich.


Wann kannst Du die Han­dy­ver­si­che­rung absetzen?

  1. Beruf­lich genutz­te Handys
    • Wenn das Han­dy über­wie­gend beruf­lich genutzt wird, kön­nen die Bei­trä­ge für die Han­dy­ver­si­che­rung als Betriebs­aus­ga­be (bei Selbst­stän­di­gen) oder Wer­bungs­kos­ten (bei Ange­stell­ten) gel­tend gemacht werden.
  2. Fir­men­han­dys
    • Han­delt es sich um ein Fir­men­han­dy, das voll­stän­dig vom Arbeit­ge­ber gestellt wird, kann der Arbeit­ge­ber die Ver­si­che­rung als Betriebs­aus­ga­be absetzen.
  3. Gemischt genutz­te Handys
    • Wird das Han­dy sowohl pri­vat als auch beruf­lich genutzt, ist eine antei­li­ge Abset­zung mög­lich. Der beruf­li­che Nut­zungs­an­teil muss glaub­haft dar­ge­legt wer­den (z. B. 50 % beruf­lich, 50 % privat).

Wel­che Nach­wei­se sind erforderlich?

  1. Rech­nung der Versicherung
    • Die Bei­trags­zah­lun­gen müs­sen durch Rech­nun­gen oder Kon­to­aus­zü­ge nach­ge­wie­sen werden.
  2. Nut­zungs­nach­weis
    • Bei gemisch­ter Nut­zung kann ein detail­lier­ter Nach­weis über den beruf­li­chen Anteil erfor­der­lich sein, z. B. durch eine Tele­fon­kos­ten­auf­stel­lung oder eine Schätzung.
  3. Beruf­li­cher Zusammenhang
    • Es muss klar ersicht­lich sein, dass das Gerät für beruf­li­che Zwe­cke genutzt wird, z. B. durch Job­be­schrei­bung oder dienst­li­che Anforderungen.

Wie setzt Du die Han­dy­ver­si­che­rung ab?

  1. Selbst­stän­di­ge oder Unternehmer
    • Tra­ge die Bei­trä­ge in der Gewinn- und Ver­lust­rech­nung als Betriebs­aus­ga­be ein.
  2. Ange­stell­te
    • Füge die Bei­trä­ge als Wer­bungs­kos­ten in der Steu­er­erklä­rung unter „Arbeits­mit­tel“ hinzu.
  3. Fir­men­han­dys
    • Die Ver­si­che­rungs­kos­ten kön­nen voll­stän­dig als Betriebs­aus­ga­be ver­bucht wer­den, wenn das Han­dy aus­schließ­lich beruf­lich genutzt wird.

Was soll­test Du beachten?

  1. Pri­vat genutz­te Handys
    • Bei­trä­ge für rein pri­vat genutz­te Gerä­te sind in der Regel nicht steu­er­lich absetzbar.
  2. Beruf­li­cher Nach­weis wichtig
    • Der beruf­li­che Nut­zungs­an­teil soll­te rea­lis­tisch ein­ge­schätzt und doku­men­tiert sein, um Pro­ble­me mit dem Finanz­amt zu vermeiden.
  3. Grenz­be­trä­ge prüfen
    • Klei­ne­re Sum­men, die nicht über die Wer­bungs­kos­ten­pau­scha­le hin­aus­ge­hen, wir­ken sich oft nicht steu­er­min­dernd aus.
  4. Steu­er­be­ra­ter konsultieren
    • Klä­re mit einem Steu­er­be­ra­ter, wie Du die Han­dy­ver­si­che­rung kor­rekt abset­zen kannst, ins­be­son­de­re bei gemisch­ter Nutzung.

Fazit: Steu­er­li­che Absetz­bar­keit der Handyversicherung

Die Bei­trä­ge für eine Han­dy­ver­si­che­rung sind steu­er­lich absetz­bar, wenn das Han­dy beruf­lich oder über­wie­gend beruf­lich genutzt wird. Für gemisch­te Nut­zung ist eine antei­li­ge Abset­zung mög­lich. Nut­ze einen Han­dy Ver­si­che­rung Ver­gleich, um eine pas­sen­de Ver­si­che­rung zu fin­den, die Dich opti­mal schützt und gege­be­nen­falls steu­er­li­che Vor­tei­le bietet.

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